hallo zusammen...
wollte euch mal fragen ob ich das hier eingetragen bekomme oder die arbeit umsonst war?
grüße alex
Nö.
Wieso fragt man bei sowas nicht vorher den Tüv?
Stimmt
ja hatte jetz nur mal auf die schnelle gedacht ich frag mal.,....
echt, fahr doch zum tüv und frag nach!
kostet nix und du bist schlauer meine meinung: never!
Es muss die komplette Felge abgedeckt sein, nicht nur die Lauffläche, wie es vor ein paar Monaten noch üblich war..
Grüße
das heißt wenn überhaupt müsste ich den kotflügel soweit ausspachteln das er den reifen überdeckt?
grüße alex
ausspachteln? x) Und bei der Nächsten Bodenwelle liegt alles vor dir.
Ziehen und was durch ziehen nicht geht anschweissen und verzinnen..
Oder eben schmalspur-Felgen fahren so wie ich x)
Zum TÜV und dort fragen.
Ohne bearbeitet Kotflügel wird das wohl nichts, und optisch ist es dann auch net so der knaller.
Gruß
Besonders zu Beachten beim eintragen von Felgen:
- Abrollumfang muss innerhalb genau festgelegter Toleranz der Serie entsprechen, sonst Beeinflussung von Tachoanzeige, Höchstgeschwindigkeit, Bremswirkung und Abgasverhalten.
- Platzverhältnisse und Freigängingkeit im Radhaus beachten!
- Rad- Reifenkombination darf nicht über Karosse hinausstehen.
und so weiter.
Hab von unseren Tüv Menschen so n nettes Buch bekommen wo das alles steht
Zitat:
wollte euch mal fragen ob ich das hier eingetragen bekomme oder die arbeit umsonst war?
das heißt wenn überhaupt müsste ich den kotflügel soweit ausspachteln das er den reifen überdeckt?
ja erstmal schön ziehen das der reifen drunter passt dann sieht der tüv auch das du dir mühe gegeben hast bei manchen reicht die lauffleche aber gesetzlich ists der ganze reifen bzw felge
Lass dich mal wieder hier blicken
Topic:
Lauffläche reicht nicht aus ... Hatte das problem selbst auch gehabt bei meiner frau ihren 3er das die das nicht eintragen wollten.
würdest jetzt von hier unten wech kommen würde ich dir ne gute adresse nennen.
also welche prüfer erzählt denn so einen schwachsinn? es gilt immer noch die selbe regel! Laufläche mit den 10 und 15°!
Es gibt allerdings zwei normen an die sich der Prüfer halten kann, einmal die europäische (nur Laufläche)
deutsche (alles)
(hoffe ich verwechsel jetzt nicht welche woher kommt )
und gute Prüfer tragen das nach wie vor mit der Laufläche ein!
ne lauffläche ist nur bei manchen gnädigen prüfern gultig
Zitat:
Es gibt allerdings zwei normen an die sich der Prüfer halten kann, einmal die europäische (nur Laufläche)
deutsche (alles)
(hoffe ich verwechsel jetzt nicht welche woher kommt )
Hi,
also ich kenne das auch nur so
lauffläche 10° nach vorne und 15° nach hinten von mitte des rads augehend
So wurde mir das auch erklärt, also wird es stimmen
Alle kollegen von mir haben mir das auch so mal erklärt, und einer davon ist KFZie und auch mit TÜV... und die machen das so. Und net anders
lg, bjoern