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Erlaubt ja oder nein?

Daniel22
  • Themenstarter

Moin Moin hab mal ne fragen ich wollte mir Unterbodenbeleuchtung anbauen die an die ein und ausstiegsbeleutung gekoppelt ist also nur dann geht wenn tür auf ist. Kann mir jemand sagen ob man sowas bei unseren feinden vom TÜV durchbekommt. Und wenn ja welche farbe meint ihr passt am besten zu meinem wagen.



DSC00153.JPG
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so wie ich das mal gehört habe ist es erlaubt als ein- ausstiegsbeleuchtung zur hilfe das man was "sieht" =)

n dezentes blau würde nicht schlecht aussehen aber meingeschmack ist sowas eh nicht nur muss jeder für sich selbst wissen wie sein auto aussehen soll


die UB ist erlaubt nur verlangen auch die meisten Tüvs das es über die Zündung geschaltet ist das sobald die Zündung an ist die UB nicht mehr funktioniert



Und nur weiß Farben sieht der Tüv auch nicht gern :P


gelöschtes Mitglied

    UBB im öffentlichen Straßenverkehr ist verboten.Auch nur die montage.

    Zwischen UBB und Einstiegsbleuchtung gibt es schon unterschiede.



    Es gibt kein Festigkeitsgutachten für z.b. die Röhren. die kannst ganz knicken. Am Unterboden darf nichts montiert werden in diese Richtung( .). Da kannst du mit Handbremse und Zündung koppeln und machen wie Du willst.verboten. Erst recht die Farbe blau. Einzig weiß ist als aus- und einstiegsbeleuchtung zugelassen.Diese Beleuchtung muss dann ebenfalls ein gültiges E-prüfzeichen haben und ein Gutachten das genau erklärt wie,was,wann,wo verbaut werden muss damit es als einstiegsbeleuchtung verbaut werden darf.

    mein tip in diesem Falle. Weiße Led`s in die unterseite der Türverkleidung und mit Türkontaktschalter betreiben. Da sagt niemand was und weder Tüv noch Polizei meckern rum.

    @Daniel22: Wenn du meinst der Tüv ist unser Feind dann geh zu Fuß.

    Auch wenn er in einigen Fällen nicht gerade Tuner freundlich ist hat er schonmal garnichts mit den Gesetzen in Deutschland zu tun,denen er einfach nur nach kommt. Ich möchte in keinem Land wohnen ,wo ich weiß das mich das nächste Auto über rollt, nur weil niemand darüber wacht ob z.b. die bremsen gehen.


    Hallo zusammen,
    also ich hatte jetztens das Thema mit einer Arbeitskollegin und wir haben es besprochen!

    Du kannst am Unterboden die Beleuchtung haben Aber!
    Du musst ein Ein/Aus Knopf im Innenraum haben!
    Und darfst es auch nur dann benutzen, wenn du auf einem Parkplatz bist der von der Straße empfert ist! Also bei VW Polo Treffen kannst du es auf ein Privatgelände anmachen zu jeden deine Beleuchtung zeigen !

    Aber ich muss auch ichbins240481 zustimmen der Tüv macht schon seine Arbeit! Also was sein muss das muss auch sein !

    Grüße


    Zitat:

    Du kannst am Unterboden die Beleuchtung haben Aber!
    Du musst ein Ein/Aus Knopf im Innenraum haben!
    Und darfst es auch nur dann benutzen, wenn du auf einem Parkplatz bist der von der Straße empfert ist! Also bei VW Polo Treffen kannst du es auf ein Privatgelände anmachen zu jeden deine Beleuchtung zeigen !


    Du darfst dir zwar diese Kirmesbeleuchtung drunter schrauben und beim Treffen jedem zeigen. Allerdings darfst du dann nicht mit deinem Polo auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Auch dann nicht, wenn du einen Schalter dazwischen geschaltet hast.
    Du hast nämlich die Möglichkeit, die Beleuchtung auch während der Fahrt anzumachen. Und das ist verboten. Die Beleuchtung muss auch eine Freigabe haben (wie ichbins240481 schon sagte)...

    Gruß


    und wenn du es doch versuchen solltest bleibt dir keine farb auswahl weil die müssen weiß sein und eine "E" nr tragen

    kumpel hatte das am golf 3 damals dran aber ringsherum und er wollte normal tüv machen und da meinte der prüfer entweder schneideste jetzt hier die kabel durch oder baust es ab und kommst noch mal wieder

    ok er hatte die LED version mit 5 oder 6 verschiedene farben

    aber so viel ich weiß muss das tür kontakt sein weiß und e nr haben


    @Prens6n1

    im innenraum ein knopf ich glaube kaum weil du in der lage bist sie jeder zeit zuschalten kannst also passt das auch schon mal nicht wenn dann nen knopf im kofferraum das schon eher aber nicht da wo man immer ran kommt

    und das mit parkplatz da haste recht im stand kannste alles machen nur wärend der fahrt nicht


    Aslo bei uns sagt der tüv alles licht was vom auto nach außen weg leuchtet muss eine bauartgenehmigung haben. Also ohne E-kennzeichnung oder ABE läuft außen am auto nichts. (nicht mit CE-Kennzeichen verwechseln womit viele Hersteller werben, das bedeutet nur das es beim einschalten nicht in flammen aufgeht)



    polotreff.de
    #10 - 27.09.2009ausstiegsbeleutung
    Das Thema wurde geschlossen.

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