Wenn ich richtig informiert bin, hat es heutzutage sogar eine Umkehr der Beweispflicht ergeben, was in diesem Fall sogar heissen sollte, das Ludsche eigentlich nichts beweisen muss, sondern der "Anklagende"
@MadMatze
jup diese felgen waren es,bin grad von da wo die bilder stammen zurück gefahren.also seit ca.15 jahren hab ich ats classic druff mit 8x13 e1 und diese felgen seit ca 4jahren immer mal im tausch mit 8x13 e0 was rein rechnerisch nur 1mm giebt.das prob.ist das ich den karren ca.4cm höher gelegt habe wegen bodenfreiraum (ist bei heutigen straßen)nicht mehr fahrbar.daher hat sich der sturz (der bekanntlicher weise beim polo nich zu regulieren ist auf positiv gestellt)ist tatsächlich'n bischen krass aber da damals die eintr.mit technischem verständnis ablief und der reifen tatsächlich nur auf'n inneren drittel läuft (was beim verschleiß nach einiger zeit sichtbar ist)versteh ich die wachtmänner nicht wirklich,zumal bei den 07ern ich auch mit diversen einbußen zu tun habe wie bei gewerblichen kennzeichen,nur zur überführung oder ausstellungen ect.wenn trotz alle dem jeder gesetzeshüter sein veto geben kann frag ich mich wieso ich damals beim beantragen diverse hürden und kohle nehmen muste bzw.zahlen...
ach und @m944m muß ich mal abwarten was mich da so erwartet.auf jeden denk ich wenn die in beweiß pflicht sind und es auch probieren,werde ich das gegen gutachten ablatzen können.
Zitat:
Sogar eine Umkehr der Beweispflicht ergeben, was in diesem Fall sogar heissen sollte, das Ludsche eigentlich nichts beweisen muss, sondern der "Anklagende"
Da reifen nunmal abgedeckt sein müssen.
ja recht hast ja aber dafür sind es halt rote nr.wenn du'n gewerbe hast und nen auto ohne stoßstange zum lacker überführst sagt auch keiner was,dafür sind se nun mal und stoßstangen gehören auch an ein auto.abwarten und tee trinken.hab soviel gelesen und gehört das was alles logisch klingt aber dann hätt ich'n auch normal anmelden können
Tja was soll ich dazu sagen Peter.
Die Zeiten wo die 07er nen Freifahrtsschein sind sind vorbei.
Und wie es bei Punkt 3 besagt wurde muss es Vorschriftsmässig sein.
und das ist nun mal Fakt das Reifen abgedeckt sein müssen.
Neunundvierzigste Ausnahmeverordnung zur StVZO
vom 15. September 1994 (BGBl I S 2416, VkBl S 672), geändert durch Art 4 Nr 4 der 36. VO-StVR vom 22. 10. 2003 (BGBl I S 2085, VkBl S 734), aufgehoben durch Art 12 Abs 2 Nr 3 der FZV-StVR vom 25. 4. 2006 (BGBl I S 988, VkBl S 535) Zum 1. 3. 2007 aufgehoben; s. § 17 FZV
So stehts im offiziellen Gesetzestext. Gibts also nimmer.
§17(1)FZV
Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung
von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen.(...)
Wenn ein Oldtimer keine BE benötigt, brauchts eigentlich auch keine Eintragung.
ABER: Was genau ein Oldtimer ist, wird in § 2 FZV ,Nr.22 definiert:
Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
Somit hat ein Fahrzeug, wenn es diese 07er Nummer führt, dem Oldtimergedanken zu entsprechen. Und das tut ein 2er Polo mit Audischeinwerfer und überstehende Reifen laut Anforderungskatalog nunmal nicht.
Die Hinweise auf der Rückseite sind dieselben wie für Rote Nummern allgemein ( 06er) und sagen absolut nichts über eventuelle Zulässigkeiten im Oldtimerbereich aus.
Hier gehts rein um die Verwendung des Kennzeichens an sich.
Im übrigen sind genau solche Fahrzeuge mit 07 oder gar H Wasser auf den Mühlen der Kritiker dieser Steuerspareinrichtung...und genau die bringen die gesamte Oldtimerbranche mit ihren Fahrzeugen in Verruf .
Aber dafür sind 07er nunmal nicht gemacht worden.
Auch wenn Herlich aussieht!
Also Peter nicht persöhnlich nehmen!
Gruss Andy
Hinweis siehe Bild:
hausaufgabe gemacht andy 1a aber ich will mit mein karren niemanden und nichts in Verruf bringen nur spaß am außergewöhnlichen.
ich warte ab
Zitat:
Verruf bringen nur spaß am außergewöhnlichen.
So habe nun vom landkreis ein bußgeld von 75 euro und 3 punkte bekommen was ich auch bezahlen werde da ich ja nun auch mist gebaut habe (luftfilter und kennzeichen nicht ordnungsgemäß angebaut) das andere mit radabdeckung ignoriere ich einfach,da keinerlei stellungnahme oder so kam,denke ich das die selbst nicht richtig wissen was die mir nun vorwerfen sollen oder nicht.es steht zwar in der anklage aber als als verwarnungsgeld und das wurde wegen des bußgeldes aufgehoben.versteh das alles nicht richtig aber mein anwalt sieht das auch so,denn wenn er regulär angemeldet gewesen wäre,wäre auch mehr gekommen.lass die angelegenheit ruhen und rüste evt.auf 15 zoll um wo der nächste wachtmann dann an was weiß ich sich austoben kann.
Also ich hab ja auch schon meine Erfahrungen mit unseren lieben Helfern gesammelt.
Gegen die kommst du nit an!
Ich hab vor einem Monat 63,50 zahlen müssen, weil ich mit meinem Quad spazierenfahren war.
D.h. weil ich lust hatte an einem schönen sonnigen Sonntag ne Runde zu drehen, so viele viele andere KFZ fahrer. Egal ob Auto, Motorrad oder Quad.
lg