ich habs einfach so gemacht hab im lichtschalter kabelbaum 2kabel zusammen geknippst jetzt gehen die nebels sogar ohne zündung die kann ich als TFL benutzen
Zitat:
ich habs einfach so gemacht hab im lichtschalter kabelbaum 2kabel zusammen geknippst jetzt gehen die nebels sogar ohne zündung die kann ich als TFL benutzen
wo steht das,das die Nebelscheinwerfer nicht mit standlicht gefahren werden dürfen?
Ist mir neu!? ![]()
Man DARF Nebler mit Standlciht fahren,da die Nebler die Abblendlichter in dem Falle ersetzen!
ausserdem steht er nirgends das es verboten sei! also gibt es keine auflagen usw...
es heißt, dass nebler bei regen, schnee und nebel gefahren werden dürfen. und abblendlicht ersetzen...
das heißt wenn das abl funktioniert, was es muss, sind nebelscheinwerfer nur unter den o.g. voraussetzungen zulässig.
wieso sonst gibt es ein abl?
Hier der Text aus der StVZO:
§ 50 abs. 3 - 6a
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich
nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht
darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und
der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200mmüber
der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für
1. Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen
oder in deren Auftrag verwendet werden,
2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche
Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung
der Scheinwerfer nicht zulässt. Ist der höchste Punkt der
leuchtenden Fläche jedoch höher als 1 500 mm über der Fahrbahn,
dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit
von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).
4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere
Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei
Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.
(5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten
(Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung
von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten
mindestens beträgt
1. 0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als
100 cm3,
2. 0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm3,
3. 1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.
Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe
im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern
und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des
Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. Kraftfahrzeuge
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 30 km/h brauchen nur mit Scheinwerfern ausgerüstet
zu sein, die den Vorschriften des Absatzes 6 Satz 2 und 3 entsprechen.
6) Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
müssen so eingerichtet sein, dass sie nur gleichzeitig und gleichmäßig
abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht),
wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m
vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn
in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx
beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer
(Absatz 3 Satz 2) mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn, so darf
die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer
Höhe von 1 000mm1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren
Anbringungshöhe 1 400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze
15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte.
Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf
die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden
Punkt unter einemWinkel von 158 nach rechts ansteigen, sofern nicht in
internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas
anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten,
dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor
den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe
über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.
(6a) Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Mofas. Diese Fahrzeuge müssen
mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein, dessen
Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor dem Scheinwerfer
auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte
und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Der Scheinwerfer muss am
Fahrzeug einstellbar und so befestigt sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt
verstellen kann. Die Nennleistung der Glühlampe im Scheinwerfer
muss 15W betragen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Kleinkrafträder
und andere Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn eine ausreichende
elektrische Energieversorgung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen
nur bei Verwendung von Scheinwerfern für Dauerabblendlicht
nach den Sätzen 2 und 4 sichergestellt ist.
Zitat:
tfl ist nicht so hell wie nebelscheinwerfer... -.-
Man DARF Nebler mit Standlciht fahren,da die Nebler die Abblendlichter in dem Falle ersetzen!
Zitat:
Die LED Tagfahrlichter dürfen nicht mit dem normalen Licht gefahren werden und müssen bei eingeschalteten Licht aus sein bzw. bevor mir jetzt jemand mit Audi und co kommt Gedimmt sein.
Und die sind nur gedimmt, wenn der Blinker angeht !
Also eure Probleme hätte ich wirklich gern...
Wenn ich gesehen werden will, fahre ich mit Abblendlicht.
Da brauche ich nicht meine Nebelscheinwerfer einschalten..
Das ihr die Zeit und Energie habt über sowas unwichtiges zu diskutieren ist wirklich phänomenal! ^^
frag ich mich auch...
leute...selbst wenn ihr abblendlicht und nebler zusammen anhabt, kratzt das die herren in grün sogut wie nie...und wenn dann ists meistens son "du du du, mach das mal aus" oder im schlimmsten fall 15€
is das denn son problem?
ich hab immer alles an und ich fahr oft zu unfallstellen wo die jungs ja nunmal auch stehn, da gabs nie stress...
Fakt is das es auch einige Lkwfahrer machen mit NSW und positionsleuchten rumzufahren, und ich selbst machs
auch ab und an und wurde noch nie angehalten. Wirst so (mit abblendlicht) gesehen oder so (mit NSW )ebenfalls wargenommen, wat de nurnicht darfst is die NSL anzuhaben. Bei normal guter klarer Sicht.
P.S.
Sagt bescheid wenn ihr wegen besserer Wahrnehmbarkeit angehalten werdet