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rechtliche frage

Macc_Avenger
  • Themenstarter
Macc_Avenger's Polo 2F

hallo habe bei ebay vor 4 wochen ne endstufe von mir verkauft und hatte auf garantie haftung und gewähr zu allen angaben und artikel und ähnlichen verzichtet.. nu meldete er sich und sagte mir das die wohl kaputt sei und er es habe testen lassen aber sie ging ja vorher also er will das "problem" geklärt haben.. woher weiß ich was er damit die 4 wochen getrieben hat..

meine frage nu.. bin ich abgesichert oder kann er mir irgendwie was?


bitte schnelle antwort!



wenn du es in deiner anzeige stehen hattest das du keinerlei gewährleistung gibst kann dir die person garnichts ! vorallem nicht wennsie sich erst nach 4 wochen meldet! aber die devise immer schön freundlich bleiben


gelöschtes Mitglied

    Du hast keine verbindlichkeiten dem Käufer gegenüber,.. da Privatverkauf ohne Garantie und Gewährleistung.

    Wenn du also diese "Standartphrase" in der Auktion stehen hattest, kann dir im grunde keiner was.

    grüße
    Tristan



    Verweis ihn darauf, dass er auf die Gewährleistung verzichtet hat und versichere ihm (erzähl ihm von 2-3 Zeugen), dass die Stufe funktioniert hat.

    Wenn er dann noch nen Problem hat, gib ihm die Nummer oder eMail von deinem Anwalt und er soll sich da melden. Wird er eh nie machen.

    Sieht wohl so aus als hätte er die Stufe klein bekommen und will jetzt dich dafür bluten lassen. Einfach auflaufen lassen solche Leute.


    Macc_Avenger
    • Themenstarter
    Macc_Avenger's Polo 2F

    ja danke habe ihm jetzt geschrieben das :

    schönen guten tag da ich auf jegliche garantie verzichtet habe und sie die endstufe auch schon etliche wochen haben werde wir da gar nichts klären. ich weuiß ja nicht was sie die 4 wochen getrieben haben mit der endstufe. ich habe zeugen das die endstufe bei mir funktionsfähig war


    mfg


    Ein Endkunde, das was er ja eigentlich in dem Fall ist, hat in Deutschland nur 14tage Zeit einen Artikel zurückzugeben.
    In deinem Fall hast du aber alles Richtig gemacht, Artikel war gebraucht und hatte keinerlei Garantie oder Rückerstattungsleistungen.


    Macc_Avenger
    • Themenstarter
    Macc_Avenger's Polo 2F

    so sah das angebot aus:

    "hiermit verkaufe ich einen verstärker mit 3000 watt denke ich.

    er war in dem "neuen" auto meines bruders verbaut aber er möchte so ein ding nicht, andere können damit sicher mehr anfangen..
    ob er noch funktoiniert dazu kann ich nur sagen beim kauf wurde er uns vorgeführt und hat funktioniert was nun ist kann ich nicht sagen. denke aber er wird noch funktionstüchtig sein.



    viel spaß beim bieten bei sofortkauf versand gratis





    wie immer ohne garantie, haftung oder gewähr zum artikel, sowie zu den angaben über den artikel und zustand."


    also abgesichert oder?


    Na lol, da haste ja schon geschrieben, dass du nichtmal versichern kannst, dass der funktioniert. Da muss ein Käufer ja schon wissen, auf was er sich einlässt^^




    seh ich genau so ...

    also Kurz gesagt ... viel spaß mit der Kohle

    MfG Ali



    Kannst ja spasseshalber den käfer mal fragen ob er Ihn auch angeschlossen hat, denn ohne strom läuft der nicht

    nein , im ernst.............. du hast zu 100% alles richtig gemacht, und somit hat er pech und du bist völlig ausm schneider


    Macc_Avenger
    • Themenstarter
    Macc_Avenger's Polo 2F

    thx hatt schon bammel weil geld ist sehr knapp gerade zu weinachten


    tief durchatmen und auf die feiertage freun


    Grundsätzlich hast du alles richtig gemacht.
    Der Käufer hat keinen Anspruch auf Umtausch oder Geld Rückzahlung, da die Haftung von dir in der Auktion ausgeschlossen wurde.

    Allerdings müsstest du nochmal an deiner Wortwahl arbeiten...
    Das kann man auch "gewählter" ausdrücken.

    Gruß


    Macc_Avenger
    • Themenstarter
    Macc_Avenger's Polo 2F

    naja von ihm kam ey atze das ding läuft nicht ... wat machen wa da? hab das prüfen lassen is futsch..

    also dafgegen ist meine artikulation doch ok^^


    ...Ich hätte dem nur zurückgeschrieben, ob er sich sicher ist die Artikelbeschreibung richtig gelesen zu haben

    ...ist wie wenn ich ein Auto, das als Bastelobjekt verkauft wird aufkaufe und hinter jammere weil das Teil nicht fährt




    Ja die Wortwahl des Käufer ist auch nicht gerade besser.
    Leute gibts...

    Wenn die schon so schreiben, weiß man doch sofort, dass da irgendwelche *beep* hinter stecken, die dumm wie ein Scheunentor sind...

    Man schießt sich doch ein Eigentor, mit solchen Formulierungen.

    Naja...

    Gruß


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