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Rechtsschutz

Killa55
  • Themenstarter

Hallo, habe ein Problem.

Ich hatte einen Unfall gehabt.ich bin nicht schuld.
War beim Gutachter gewesen der hat mir einen Kostenvoranschlag von 650 plus 70 euro für den Gutachter fertig gestellt. habe es bei der schuldigen abgegeben, die versicherung von ihr hat aber nur 440 euro inklusiv 70 euro für den gutachter überwiesen aus dem grund weil sie jemand anderen günstiger haben.
war beim gutachter und er meinte gehen sie zum anwalt sie bekommen ihr geld auf jedenfall zurück es steht ihnen zu, und ich müsste keinen cent dafür ausgeben.
ich bin zum anwalt gegangen und alles erklärt. hab ihn dann auch gesagt das ich ne rechtschutz mit 150 euro selbstbeteiligung habe. wenn ich diesen betrag bezahlen müsste würde es sich für mich nicht lohnen und wir bräuchten garnicht damit erst anfangen, e´r meinte nein sie müssen nix zahlen weil ich nicht schuld wäre.
er hat die versicherung von der frau angeschieben bis jetzt kam nixx frist ist auch abgelaufen, und jetzt habe ich einen brief von dem anwalt bekommen das alles gerichtlich geklärt wird und ich die selbstbeiteiligung von 150 euro zahlen müsste.

was meint ihr?



Du musst immer gleich deinem Anwalt alles übergeben nichts selber machen,die 150,- selbstbeteiligung hättes du von der gegnerischen versicherung bekommen das hätte aber alles dein anwalt gemacht.Die versicherungen versuchen immer alles zu drücken.Seh das mal als lehrgeld an das nächste mal weisst du bescheid.
Gruß Michi


Killa55
  • Themenstarter

ich habe ja alles dem anwalt übergeben, er meinte nur das ich nix zahlen muss, und jetzt auf einmal doch, das ist das was ich nicht verstehe



Das ist aber dann ein komischer Anwalt wenn er sagt Du musst nichts zahlen.
Irgendwie hab ich mal was davon gehört, wenn der Schaden oder ähnliches die 150 € übersteigt dann muss man nichts zahlen, aber ganz sicher bin ich nicht. Aber Selbstbeteiligung heißt ja eig. das der Betrag von 150 € von dir selbst getragen werden muss.


gelöschtes Mitglied

    Also die Versicherung behält ledeglich erstmal den Betrag für die Werkstatt ein. Sprich wenn Du den schaden in einer Werkstatt machen lässt bekommst du den vollen Betrag.

    Lässt du aber den Schaden nicht in einer Fachwerkstatt machen behalten sie den Betrag für die Werkstatt ein.

    Vieleicht haben Sie das auch einbehalten ? Würde da nochmal nachschaun, weil "eigendlich" rechnen alle Versicherungen koreckt ab.

    Das Du von der Gegnerversicherung einen Gutachter nehmen MUSS ist totaller unsinn. Du darfst dir einen eigenen Gutachter suchen, jedoch sollte der Schaden zu hoch in den Kosten anfallen, darf die Gegnerversicherung noch ein zweit Gutachten machen lassen jedoch ohne kosten für dich.

    Das bezüglich rechtschutz und 150 SB ... weiss ich net 100% kann aber sein! will mich da net von los sprechen. Das kannste aber ganz einfach klären in dem Du mit deinem Vertrehter sprichst der wird dich da sehr gut beraten können.

    mfg


    Killa55
    • Themenstarter

    Die gegenseite dürfte 106 euro für die verbringung abziehn aber sonst nichts


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