vw teilemarkt

Angehalten worden: Tuningteile -Tüvfrage

Tripple G
  • Themenstarter

Hallo

Ich bin in der Woche vor Weihnachten mit mein Polo Angehalten worden.

Der Polizist hat erstmal meinen Fahrzeugschein und Füherschein haben wollen und während ich die raussuchte schon mal so auf meine 14 Zoll Borbet-CB-Winter-Alus geguckt (so welche wo man eine ABE für hat ) er ging dann zum Steifenwagen und als er wieder kahm hat er ganz doll gegrinst.

Tieferlegung, Sommerfelgen usw. ist alls eingetragen...

Ich soll mal an der LWR drehen (Ich habe - äh ich hatte Angel Eyes )
.. es tat sich natürlich nix, weil die keine LWR haben.
[Dreht sowieso keiner dran, und beim Tiefergelegten neigt sich der Wagen eh nicht



  • Zur eigenltichen Frage:

    Jedenfalls, 25€ Strafe, ich musste LWR nachrüsten (was ja nicht geht) und muss zu zu TÜV/Dekra vorzeigen das ich jetzt LWR habe (hab die Serienscheinwefer wieder drin) und anschleißend, bei der Polizei den Orndungsgemäßen Zustandsbericht vorlegen.
    Dem Polizist ist nicht aufgefallen das ich nen Sport ESD und VSD Attrpppe habe - warscheinlcih weil er sich so geil über die Angel Eyes gefreut hat und er das mit der LWR wusste

    Meint Ihr ich kann mit der Auspuffanlage zu Tüv/Dekra fahren, die Scheinwerfer und den Polizei-Mängelbescheid vorzeigen und wieder abhauen, oder werden die, wenn denen sowas wie ein zu lauter Auspuff aufällt ne Mängelkarte ausstellen?

    Vor der nächten Hauptuntersucheung werde ich die VSD Attrape eh ausbauen, aber bis dahin wollte ich es eigentlich so lassen.

    Gruß Tripple G



  • gelöschtes Mitglied

      Hey,


      LWR ist Pflicht, sofern du vor dem Umbau eine drin hattest. Hast du nun keine, MUSST du diese wieder funktionstüchtig machen.

      Den Tüv interessiert es grundsätzlich erstnmal nicht, ob du einen nicht legalem Auspuff hast, oder nicht.
      Sofern du den öffentlichen Verkehr nicht gefährdest, liuegt es im Ermessen des Prüfers ob er solche Dinge bemängelt oder nicht.

      Allerdings bist du voll verantwortlich, wenn dich die Grünen anhalten, egal ob der Tüv beim Prüftermin die Abgasanlage bemängelt hat, oder nicht. Das gehört EIGentLICH nicht in den Aufgabenbereich des Tüvs, da dieser nur die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge bescheinigt und nicht deren STV(Z)O tauglichkeit.


      Faziz:
      LWR musst auf jeden Fall wieder machen und ob der Tüv was über den Auspuff sagt, oder nicht, ist lettlich Ermessensspielraum (Legal isses aber trotzdem nicht, auch wenn er nichts sagt. Da kann dann durchaus die POlozei was bemängeln)


      gelöschtes Mitglied

        Aufgabenbereich des Tüvs, da dieser nur die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge bescheinigt und nicht deren STV(Z)O tauglichkeit.

        ist schon nen wiederspruch in sich oder

        der tüv bemängelt genauso nen illegalen auspuff wie die polizei und verweigert im ernstfall die plakette. abgasnorm,lautstärke,festigkeit,da muss alles passen. ist nicht so einfach die geschichte



        wenn du mit eine mängelkarte zum tüv gehst, kontrolliert er nur die und sonst nix anderes, so sollte es jedenfalls sein


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          der tüv bemängelt genauso nen illegalen auspuff wie die polizei und verweigert im ernstfall die plakette


          Kann er, sagte ich ja bereits. Aber er MUSS es nicht machen.

          Meinen hats damals auch nicht interessiert dass ich ne Gruppe N Komplettanlage ab Block (Also Fächerkrümmer, MSD, ESD ) verbaut habe, ich hab trotzdem Tüv und AU bekommen.

          Aber er meinte ICH muss die Konsequenzen tragen, wenn die POlizei mich anhält und das bemängelt.
          Er könnte es, machts aber nciht weils ncihtseine Pflicht ist.
          Ich bekäme dann Punkte und Trallala, nicht er.

          Ausserdem sind STV(Z)O und Strassenverkehrssicherheit 2 verschiedene Dinge


          gelöschtes Mitglied

            laut stv(Z)o musst du blinker haben . ich das nicht auch für deine sicherheit wichtig

            ich denke das beide gemeinsam zusammen fungieren und das eine das andere nicht ausschließt.

            und eine illegale auspuffanlage muss vom tüv bemängelt werden,das hat mit kann muss aber nicht ,nichts zu tun. und wenn er die stv(Z)o tauglichkeit nicht prüfen würde in groben zügen was macht er dann? es gehört beides zusammen und ohne das eine geht das andere nicht


            er muss ja nich zur normalen tüv kontrolle !
            wenn du z.b. beim tüv durchfällst, bekommst du auch ne mängelkarte und wenn du dann mit behobenen mängel wieder hin kommst, kontrolliert er nur diese und nix anderes.


            Tripple G
            • Themenstarter

            Ich hätte nichts dagen die VSD-Attrappe auszubaune aber ich muss den behobenen Mangel an den Scheinwefern ja "sofort" vorzeign und hab keine Zeit innderhalb der nächsten Wochen die Auspuffanlage machen zu lassen.

            Die Serienscheinwerfer hab ich ja direkt selber einbauen können. Jetzt muss ich das halt noch vorzeigen.

            Ok, Danke allen für die Hilfe.


            polotreff.de
            #9 - 27.12.2009tuningteile für polo 6n2 illegale auspuffanlage tüv illegalen auspuff attrappe leuchtweitenregulierung strafe illegale auspuff tüv scheinwerfer attrappe auspuff attrappen strafe leuchtweitenregulierung strafe muss man bei neue scheinwerfer tüv vorzeigen keine leuchtweitenregulierung strafe -xenon illegaler auspuff strafe bin mit zu lautem auspuff angehalten worden strafe illigaler auspuff angehalten mit illegalen auspuff leuchtweitenregulierung strafen polizei angehalten tüv vorzeigen ich bin angehalten worden teile mit e prüfzeichen vom tüv bemängelt illegale auspuffanlage was kann polizei machen# strafe illegaler auspuff
            Antworten erstellen