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Sportsitze eintragen?

gelöschtes Mitglied

    Die sitze brauch man ja nicht eintragen aber wie sieht es in verbindung mit den führungsleisten aus?



    also leute,
    da ich mir auch gedanken gemacht habe zum eintragen meiner AVUS sitze hatte ich mal beim tüv gefragt und der hatte mir gesagt ich soll mal auf deren webseite gucken, da steht was!

    Ich habe also nachgesehen im tuning ABC und dann gleich das hier gefunden!

    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Die spalte mit überschrift "SITZE" beantwortet all eure fragen.


  • Habe hier eine Kopie von einem Fahrzeugschein (Polo). Da sind Vollschalensitze eingetragen. Beide nicht Klappbar. Man Muss es glaube ich nur richtig anstellen

    mfg



    hallo,
    habe fk sitze mit wiechers konsolen bei mir drin...ist beides per einzelabnahme (da kein gutachten und nix vorhanden)ohne probleme eingetragen worden...

    solang die sitze an den vorgeschriebenen punkten und ordnunsgemäß eingebaut sind,no problem...

    gurte zb schroth müssen nicht eingetragen werden,solang ne abe oder sonstiges vorhanden ist.

    aber sitze MÜSSEN eingetragen werden.
    greetz


    Zitat:

    gurte zb schroth müssen nicht eingetragen werden,solang ne abe oder sonstiges vorhanden ist.


    Und, die original Gurte vorhanden bleiben! Sollte man diese Ausbauen, dann müssen die anderen Eingetragen werden!


    Zitat:

    Ich habe also nachgesehen im tuning ABC und dann gleich das hier gefunden


    wollte mir zuerst auch klappbare halbschalen holen und hab mal beim tüv angerufen und der meine keine chance wen die sitze keine abe oder e prüfzeichen haben dann hab ich ihn auf den auszug aus dem internet aufmerksam gemacht dann meinte der so des sei net wahr ich spinne mir des zusammen dann hab ich ihm den link gesagt dann meinte der des sei en druckfehler auf der website vom tüv
    also des ishc halt irgendwie tüw live


    Zitat:

    wollte mir zuerst auch klappbare halbschalen holen und hab mal beim tüv angerufen und der meine keine chance wen die sitze keine abe oder e prüfzeichen haben dann hab ich ihn auf den auszug aus dem internet aufmerksam gemacht dann meinte der so des sei net wahr ich spinne mir des zusammen dann hab ich ihm den link gesagt dann meinte der des sei en druckfehler auf der website vom tüv
    also des ishc halt irgendwie tüw live


    richtig


    Zitat:

    Und, die original Gurte vorhanden bleiben! Sollte man diese Ausbauen, dann müssen die anderen Eingetragen werden!


    RICHTIIIIG


    gelöschtes Mitglied

      also stand der dinge februar 2010 (war bei der vollabnahme)


      sitze dürfen ab 1.1.2010 nur noch eingetragen werden, wenn lehne und längstverstellbar sind....

      vollschalensitze NUR mir fia aufdruck

      schalensitze allgemein die längst und lehnenverstellung haben und kein e-prüfzeichen besitzen sind "eintragungsfähig" (hängt vom prüfer ab)

      so hat er mir das am 16.2.2010 um ca. 9.30 uhr zugetragen



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