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Unterbodenbeleuchtung

Shiggie
  • Themenstarter

dachte immer, dass man die Unterbodenbeleuchtung zwar montieren darf, aber sie nicht einschalten darf.....hm...jetzt war ich letztens beim Tüv und hab mal gefragt. Der Prüfer meinte so: Nein, man darf es generell nicht dran haben auch wenn es ausgeschaltet ist. Man darf ja auch kein Blaulicht ans auto anbauen, und es aber ausgeschaltet lassen.

Viele meinen nämlich hier in dem Forum, dass man die UB nicht während der fahrt einschalten darf, aber sie montieren darf. Und man muss nen schalter im kofferraum bzw im Motorraum haben, damit man die auf jeden fall nicht während der fahrt einschalten kann.

Also jetzt für alle: Eine Unterbodenbeleuchtung darf grundsätzlich nicht an Fahrzeug sein, außer halt bei Showzwecken und auf abgesperrten Gelände !

gruß René



gelöschtes Mitglied

    Kollege wenn alles Legal wäre würde es doch garkein spaß machen zu Tunen weils sonst jeder hätte
    und außerdem jeder sagt da was anderes nur weil der Tüv des so sagt heißt des net das alle des sagen habe die Cop´s bei mir auch schon gefragt die Meinten das man Die UBB anhaben darf wenn das Auto ausgeschaltet ist und nicht den Verkehr beeinträchtigt also sprich aufm gehweg stehen und so.


    Ist meine Meinung....


    LG


    mein semf dazu: Bei uns hieß es beim tüv prüfer das die UBB dran sein kann aber während der fahrt nicht einschaltbar sein darf.
    also haben wir die UBB von brabus genommen und montiert. geht aber nur an wenn die tür aufgeht da der anschluss an den kontaktschalter dran is...
    da ja keiner mit offener tür fährt...
    als tüv fällig war hat da kfz ohne mängel bestanden trotzt der UBB.



    davon abgesehen siehts doch eh meist nach kirmesbude aus sonen kram


    Shiggie
    • Themenstarter

    hm...ok jeder TÜV prüfer hat halt ne andere meinung dazu bzw. drückt nochmal ein auge zu. Also bei uns darf man das generell nicht anbauen.....schade eigentlich


    Aaalso: (Ich weiß bin etwas spät ^ ^ )

    Muss ganz der Meinung von "anywhere" zustimmen...
    Hatte mich mit meinem Meister (Innungsmeister) lang und breit darüber unterhalten und es ist, soweit bewiesen werden kann das sie
    nur bei geöffneten Türen funktionieren also als Ein/Ausstiegsbeleuchtung,
    völlig legal.

    Ich darf mein Auto drunter und Innen so beleuchten wie ich will und wie es mir gefällt solang ich dies nicht im öffentlichen Verkehr tue...
    Aber ein Polozist kann mir nichts, und wenn ich 20 Röhren im
    oder unterm Auto habe xDDD


    gelöschtes Mitglied

      watn dünnschiss

      beschäftige dich mit dem thema und du wirst feststellen das du nicht eine röhre unters auto bauen darfst, auch keine led leiste oder sowas. weder türkontakt noch handbremskontakt noch sonstwas.

      im forum, im www, tüv,gtü stvo usw . überall gibts zu dem thema was zu finden.

      bitte macht hier eine zu bovor noch mehr schwachsinn geschrieben wird

      danke


      Zitat:

      du wirst feststellen das du nicht eine röhre unters auto bauen darfst, auch keine led leiste oder sowas. weder türkontakt noch handbremskontakt


      STIMMT

      Meim Kollegen hamm se zugeschaut wie er die Kabel mitm Polizei Seitenschneider abzwicken durfte! Und die UBB hatte er nen Tag vorher montiert...


      gelöschtes Mitglied

        und da wäre er nicht der erste gewesen ,aber ich vertiefe das thema jetzt nicht wieder weiter sonst fühlen sich wieder welche angepisst

        die suche spuckt genug aus



        Tsss... Schade, dass ich es jetzt erst lese... -.-
        Ich habe in meiner Ausbildung einiges gelernt und
        da mein damaliger Meister einer der Vorsitzenden in
        der Kfz-Innung war, denke ich nicht, dass er und seine
        Kollegen mir/uns nur Müll erzählt haben...
        Wenn Du nur ein BISSCHEN Ahnung von den Richtlinien
        in Deutschland und dessen Bundesländern hättest, würdest
        Du hier nicht so nen Obermüll schreiben -.- *kopfschüttel*

        Ich habe lediglich erwähnt, dass man diese Teile drunter
        basteln darf (nur keine Leuchtstoffröhren) aber sie in
        keinsterweise während der Fahrt funktionieren dürfen...
        Also als Ein/Ausstiegsbeleuchtung...
        dazu dürfen die Röhren oder Besser LED aber auch
        NUR an den Seiten drunter angebracht werden und nicht
        vorn und hinten da dies dann nichts mehr mit Ein/Ausstiegs-
        beleuchtung zu tun hat.

        Wir haben auf Arbeit mehrere Tüv-Prüfer gehabt, die das
        bestätigt haben und die haben dann, Deiner Aussage nach,
        wahrscheinlich alle nicht aufgepasst in ihrem Studium -.-

        Will hier niemandem zu nahe treten aber das musste ich
        loswerden...


        mich ham die grünen damals öfters deswegen kontrolliert weil ich se im stand an hab. die hams im stand geduldet aber während der fahrt (is ja klar) verboten.

        tüv meine auch nur ich soll se bei der hu abmachen weil se nicht gern gesehen ist, aber hat net gesagt weg lassen, musst ja du wissen was du machst und das es verboten ist

        kannte mal einen der seine ubb als einstiegshilfe eingetragen hat. die war so angeklemmt das sie nur gehtwenn die zündung aus ist und die tür geöffnet.

        is denk ich mal von ort zu ort bissel anders, weil auch nicht jeder prüfer alles weiß


        gelöschtes Mitglied

          Warum immer ständig über dieses Thema diskutiert werden muss.

          Jeglicher Anbau bunter Leuchten ist untersagt. Erlöschen der BE usw.

          Es gibt verdammt wenige Leuchten die als Einstiegsleuchten unter dem Auto in weiß legal verkauft und eingetragen werden.

          Aber wenn ihr meint ihr müsst das haben dann bitte schön. Selbst wenn mit 1000 Tüv Prüfer sagen tragen sie mir ein ist das nicht legal. Der Gesetzestext ist eindeutig.

          Mehr gibt es dazu nicht zu sagen


          klar ist es nicht legal, aber der sich sowas anbaut mus bewusst sein das er illegal rum fähr.


          gelöschtes Mitglied

            nicht gegen dich mit deiner aussage.

            geht hier um leute wie scheichmanni die das immer legal reden wollen und zig erklärungen suchen dafür.


            Ja, Du hast Recht, denke auch, dass es hier und dort Unterschiede gibt
            bei diesem Thema. :/

            bei uns sagen die Grünen zB auch nix dazu solange die Dinger nur
            ohne Zündung funktionieren und bei "Daniel_187" siehts ja wieder
            ganz anders aus wobei ich vorsichtig behaupten möchte, dass sein
            Kumpel nicht genug Durchsetzungsvermögen der Polizei gegenüber
            bewiesen hat. Denn ein Polizist lernt lange nicht so viel zu diesem
            Thema wie ein Kfz-Mechaniker/Mechatroniker. Deswegen haben
            die Cops oft überhaupt keine Ahnung und quasseln bei der Fahrzeugkontrolle manchmal ganz schön viel Müll
            Meinen Kollegen wollten sie abkassieren mit 25 € weil seine
            Heckscheibe beschlagen war wobei manche Fahrzeuge überhaupt keine
            Heckscheibe haben und auch nur 2 Spiegel Pflicht sind.
            Die Cops sind nach der Diskussion mit roten Köpfen weiter
            gefahren : D

            Für das nächste mal würde ich bei der Polizei gegenhalten und wenns
            hart auf hart kommt, Dienstnummer+Telefonnummer vom Vorgesetzten
            verlangen, klappt hier eig immer.
            Vorrausgesetzt er hatte die Teile wirklich nicht im Straßenverkehr
            in Betrieb


            gelöschtes Mitglied

              Ja klar, die Polizei rudert bei sowas zurück. Du träumst. Die stellen dir das Knöllchen garantiert zu. Erst wenn das Ticket nach Hause kommst kannst was unternehmen.

              Der Anbau einer UBB ist und bleibt illegal. Egal ob sie im Straßenverkehr genutzt wird oder nicht


              Gesetzestext LoL
              Aber will mich da nich drum streiten, es is ja überall anders wie man sieht.
              Und wenn es bei Euch so ist, dann ist es halt so. Ich hab hier jedenfalls noch nie Probleme deswegen gehabt mit den Grünen.
              Und wenn ich 10 gelbe Begrenzungsleuchten an den Seiten anbringe, wen juckts...

              Paragraphen kann man übrigens in vielen Hinsichten beugen


              Oh mann -.- xDDD
              Willst Du mir jetzt etwa damit sagen, dass eine
              beschlagene Heckscheibe wirklich ein Verstoß ist, oder wie?

              Wie gerade schon gesagt: Die Cops wissen auch nicht alles


              gelöschtes Mitglied

                Was hat ein Deutschland bzw EU weites Gesetz damit zu tun wo ich wohne. Das gilt für mich sowie auch für jeden anderen.

                Beugen könnt ihr wie ihr wollt. Im Ernstfall seit ihr am Arsch . So siehts aus

                Es geht nicht darum ob die Cops in diesem Fall recht haben. Machen kannst du nix außer einen Anwalt anzurufen der sofort vorbei kommt


                Ja stimmt es gibt auch Cops die stur bleiben :/
                Aber ich fand das mit der Heckscheibe doch ganz lustig

                Wegen den Unterschieden meinte ich nur, dass es manchmal
                von Bundesland zu Bundesland leichte Unterschiede gibt.
                So sehe ich das jedenfalls aber da will ich mich nicht zu weit
                herauslehnen.

                Ham wa uns nun alle wieder lieb wir fahren ja alle Polo ;P


                gelöschtes Mitglied

                  mir is das völlig banane was andere machen.

                  finde es nur schlimm das es als legal hin gestellt wird für neulinge usw


                  gelöschtes Mitglied

                    legal oder illegal, jeder sagt was anderes
                    um auf der sicheren seite zu sein lass den quatsch lieber...
                    damit sich in dem Falle eines unfalles nicht die Versicherung quer stellt.

                    außerdem könntest du falls du es unbedingt haben möchtest ja einfach mal versuchen so etwas eintragen zu lassen der eine TÜV macht so etwas, der andere nicht...

                    Aber mal im ernst

                    wir sind ja hier nicht in to fast to furious xD


                    Ich bin da kein Neuling und ich will auch niemandem was
                    falsches einreden, wollte ich auch nie... :(
                    Wenn das so rüber kam dann tuts mir Leid.

                    Hab halt nur gesagt, wie das Thema hier in der Umgebung
                    behandelt wird :/

                    Uns wurde es halt so unterwiesen, dass es nicht verboten ist unter
                    der Auflage, dass es halt nur ohne Zündung und bei
                    geöffneter Tür funktionieren darf. Klar gibt es Leute, die sich
                    dann einen extra Schalter einbauen damit es auch während
                    der Fahrt funktioniert. Aber das ist denen ihr Problem wenn
                    sie sich dann erwischen lassen...


                    @ SKYY:
                    Gute Argumente
                    Das mit der Versicherung hab ich noch garnicht bedacht :/
                    So umstritten wie das alles ist, ist es wohl besser es glei sein
                    zu lassen... Bei mir wirds sowieso nischt die Dinger anzubauen


                    gelöschtes Mitglied

                      Zitat:


                      außerdem könntest du falls du es unbedingt haben möchtest ja einfach mal versuchen so etwas eintragen zu lassen der eine TÜV macht so etwas, der andere nicht...


                      dann hast aber nicht nur du, sondern auch der prüfer ein problem


                      gelöschtes Mitglied

                        hier noch mal nen dekra tüv

                        das sollte alles fragen beantworten incl dem verbot des reinen anbaus egal wie geschaltet
                        [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


                      • Joa hab ich vorhin auch gelesen.
                        Auch in Ordnung würde ich sagen, wobei ich der Meinung
                        bin, dass es in Deutschland übertrieben zugeht mit den Verboten
                        Werde aber trotzdem meinem lieben Meister aus der Ausbildung mal
                        diesen blödsinnigen Wisch der Dekra vorlegen. Mal sehen was
                        er jetzt dazu sagt, is ja auch ne Weile her

                        @smoke:
                        Das kann mir aber egal sein wenn einer so blöd is und mir das einträgt...
                        Da es einer von der Überwachungsorganisation gemacht hat, kann ich mich ja am Ende getrost dumm stellen und sagen, dass ich von nichts wusste
                        Aber ich denke kaum, dass es welche gibt die sowas eintragen :/

                        Wie gesagt, hier juckts anscheinend keinen...
                        Aber Gesetz is Gesetz


                        gelöschtes Mitglied

                          es gibt immer jemanden der sowas einträgt und wenn es halt ein paar euro mehr kostet. der doofe ist dann aber leider immer der erwischte.

                          es gibt viele gesetze in deutschland zum auto die ich für schwachsinnig halte aber ändern können wir das leider nicht.

                          das die röhren der ubb wegen ungenügender bruchfetigkeit verboten sind ,finde ich nicht schlimm aber led stripes und dann so angeschlossen das sie während der fahrt nicht funktionieren würde ich persönlich ok finden


                          Seh ich auch so...
                          Gut, dass das Thema mal geklärt wurde


                          gelöschtes Mitglied

                            Das Thema ist garantiert nicht geklärt.

                            Das wird hier einmal die Woche ca ausdiskutiert und immer meinen welche sie sind schlauer

                            Ich finde aufgrund der niemals legalen Betreibung im öffentlichen Straßen verkehr sollte jegliches Thema das hier eröffnet wird direkt gelöscht werden.


                            polotreff.de
                            #31 - 09.08.2011unterbodenbeleuchtung für showzwecke unterbodenbeleuchtung geht an wenn tür aufgeht darf man beim tüv unterbodenbeleuchtung dran haben unterbodenbeleuchtung für polo 86c unterbodenbeleuchtung 2010 darf man am auto eine unterbodenbeleuchtung dran haben blaulicht +auto +ausgeschaltet wo darf ich unterbodenbeleuchtung einschalten unterbodenbeleuchtung einschalten unterbodenbeleutung anschalten? wann darf ich unterbodenbeleuchtung unterbodenbeleuchtung polo9n3 darf man blaulicht unterm auto haben unterbodenbeleuchtung vw polo 6n2 ubb unterm auto ausgeschaltet unterbodenbeleuchtung während der fahrt unterbodenbeleuchtung polo 6n montage vw polo 6n unterbodenbeleuchtung montieren vw polo 6n unterbodenbeleuchtung montiere polo 86c wo handbremskontakt
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