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darf ich sprinter mit lkw zulassung fahren?

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

hallo leute,
ich soll am 15 von der firma aus nach bayern für 5 wochen auf montage.
da sollen wir mit sprinter runterfahren und der sprinter ist als lkw zugelassen
und nun zur meiner frage

darf ich mit den ganz normalen klasse-b führerschein den sprinter fahren obwohl er als lkw angemeldet ist?

und bitte keine antworten wie glaube schon
bitte nur welche die sich sicher sind dabei

lg rene



ich fahre seit jahren beruflich sprinter mit dem normalen b- führerschein.

er darf nur das gesamtgewicht von 3,5 tonnen nicht überschreiten


Mit dem Führerschein Klasse B darfst du einen Sprinter bis 3,5 to. zul. Gesamtgewicht fahren.



Solange der Sprinter einer der 2er oder 3er Klasse ist, z.B. ein 208 oder 313 CDI, darfst Du den ohne bedenken fahren! Hab ich beruflich auch lange getan. Denk nur dran das Du eine Tachoscheibe brauchst oder Fahrtenbuch führst und die Lenkzeiten einhälst!

Gruss: GK_Coupe


das hat doch nix mit dem typ des sprinters zu tun. es kommt NUR auf das gesamtgewicht an und das darf 3,5 tonnen nicht überschreiten.

dann kann er auch nen doppelbereiften sprinter fahren die ja in der regel 4,7 tonnen zulässiges gesamtgewicht haben wenn dieser z.b. abgelastet ist auf 3,5 tonnen.

tachoscheiben haben die meisten sprinter nit und wenn dann nur noch elektronisch mit fahrerkarte.

er muss halt ein fahrtenbuch führen weil es ja eine gewerblich fahrt ist. sonst gibts streß mit der rennleitung oder BAG


Zitat:

er darf nur das gesamtgewicht von 3,5 tonnen nicht überschreiten


Stimmt so nicht ganz. Klasse B geht zwar bis 3,5 Tonnen aber nur bei Privater Nutzung. Da er aber von der Firma aus fährt und das sicherlich zur Arbeitszeit gehört ist es eine gewerbliche Fahrt und da gilt dann die Regel max. 2,8 Tonnen.


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter


ok also versteh ichs richtig

ich darf ihn 100% fahren

aber wieso wenns gewerblich ist nur 2,8 tonnen?

naja ok mit fahrtenbuch muss ich mal fragen meineswissen haben wir da snicht

ok danke für die schnellen und guten antworten


Hat wohl mit dem Typ zu tun! Weil die erste Zahl der Bezeichnung gibt das zul. Gesamtgewicht an! Und nen runtergestuften 4er wirst Du wohl kaum finden da jemand der so einen kauft auch die 4to nutzen will! @ mr. Und gewerblich darf man auch bis 3.5t fahren, das ist schwachsinn was Du da sagst! Hab lange genug in solchen Berufen gearbeitet ind weiss wovon ich rede.


Zitat:

Und gewerblich darf man auch bis 3.5t fahren, das ist schwachsinn!


Woher nimmst du denn dein Fachwissen?
Ich glaube Fahrlehrer, Berufsschullehrer und Kommunalen Betrieben die seit Jahren Berufskraftfahrer ausbilden eher als einem 22 Jährigen der i-was im Internet erzählt.



So steht es in der Führerscheinverordnung!

Zitat:

Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg
nicht übersteigt)

Zitat ende!

Und dort wird nicht unterschieden, ob nun Gewerblich oder Privat!


stimmt man darf auch gewerblich bis 3,5 tonnen fahren. das mit den 2,8 tonnen ist unsinn.

PS

warum haben wir in der firma dann nen abgelasteten 416?

ich sag ja das hat nix mit dem typ zu tun sondern mit dem gewicht.


@ mr xxl

sorry aber das in unsinn was du da erzählst. bin langjähriger berufskraftfahrer und habe dies auch gelernt und diese regelung gibt es nicht


Vielen Dank meinen Vorrednern! Weiss auch nicht was Mr.XXL für Probleme hat und wer Ihm so nen Schwachsinn erzählt, der soll erst mal arbeiten gehen und dann darf er mitreden! Denke auch mal das Leute mit Erfahrung in diesen Berufen besser wissen was Sie fahren dürfen und was nicht!


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

leute wir sind hier nicht im kindergarten...


also darf ich gewerblich 3,5 tonnen nun fahren ja oder nein?
muss ich eine tachoscheibe oder fahrtenbuch führen ja oder nein?
muss ich lenkzeiten einalten ja oder nein?


schonmal danke für eure antworten


@ MR. XXL

ich bin langjähriger berufskraftfahrer und habe dies auch gelernt und ich kann dir sagen das du in keinem gesetz diese regelung findest.
nur weil ein fahrlehrer das sagt ist es noch nicht korrekt.
z.b.: ein polizist weiß auch immer mehr oder weniger als ein anderer oder sagt dir was falsches. alles schon erlebt.

ich erinner mich auch noch an ein aufbauseminar wo ein fahrlehrer nur müll geredet hat und sachen die sogar im seminarheft standen hat er falsch erklärt, mit falschen angaben.



back to topic

1.du darfst gewerblich 3,5 tonnen fahren, genau wie ich auch.
2.wenn ein fahrtenschreiber drin ist mußt du tachoscheiben benutzen, ansonsten fahrtenbuch führen.
3. du mußt lenzeiten einhalten egal ob tachoscheiben oder fahrtenbuch.


Was ich grad gefunden habe, das man im Gewerbe ab 2.8t die Lenkzeiten einhalten muss. Sonst finde ich nichts über die angebliche 2.8t Regelung..!


da stimme ich dir zu.

deswegen gibt es auch einige spediteure, z.b. paketdienste etc. die nicht schwer laden und deswegen ihre sprinter etc. auf 2,8tonnen ablasten damit man keine lenkzeiten einhalten muss und keinen fahrtenschreiber oder fahrtenbuch braucht.


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

@polofox92

danke dir das hilft mir sehr weiter


guck einfach in die zulassung eures sprinters.

wenn der abgelastet is auf 2,8 tonnen brauchst du keinen fahrtenschreiben,fahrtenbuch und keine lenkzeiten einhalten


moin

also ich muss mich doch ma zu wort melden.

habe ein eigenes geschäft, es kommt darauf an was du mit dem sprinter machst wenn du lediglich auf montage fährst bruachst du bei einer lkw zulassung bis 3,5 TO kein fahrtenbuch oder fahrerkarte! somit auch keine lenkzeiten.

und du darfst mit klasse B bis 3,5 tonnen fahren ob privat oder gewerblich ist egal

fährst du güter zu ner firma (matrial auslieferungen) dann musst du tachoscheibe , lenkzeiten , lieferscheine mit dir führen

mfg


stimmt da geb ich dir recht.

wenn ich privat sprinter fahre führe ich auch kein fahrtenbuch etc.


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

ja also wenn denn wird es so sein das wir da kleinteile reinpacken die wir zum aufbauen halt brauchen und wo es nicht lohnt zu schicken

ich werde einfach mal mit unseren motage leiter reden er sollte das doch eig wissen :P


dann fällst du nicht unter güterverkehr , wenn es nur kleinteile sind

also keine lenkzeiten


dein montageleiter sollte das aber auch wissen


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

ne denke ich auch nciht weil
es wirklich nur sachen sind die wir persönlich zum aufbauen der anlage brauchen
da smeiste wird sowieso runtergeschickt und das sit denn halt sowas wie ne palette die vorher nciht vershcickt worden konnte weil man auf nen bestimmtes teil oder sowas in der art gewartet hat

wir fahren es ja nciht zu einer anderen firma und geben es da ab also von daher

aber fragen kostet ja bekanntlich ncihts


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