hallo leute,
ich soll am 15 von der firma aus nach bayern für 5 wochen auf montage.
da sollen wir mit sprinter runterfahren und der sprinter ist als lkw zugelassen
und nun zur meiner frage
darf ich mit den ganz normalen klasse-b führerschein den sprinter fahren obwohl er als lkw angemeldet ist?
und bitte keine antworten wie glaube schon
bitte nur welche die sich sicher sind dabei
lg rene
ich fahre seit jahren beruflich sprinter mit dem normalen b- führerschein.
er darf nur das gesamtgewicht von 3,5 tonnen nicht überschreiten
Mit dem Führerschein Klasse B darfst du einen Sprinter bis 3,5 to. zul. Gesamtgewicht fahren.
Solange der Sprinter einer der 2er oder 3er Klasse ist, z.B. ein 208 oder 313 CDI, darfst Du den ohne bedenken fahren! Hab ich beruflich auch lange getan. Denk nur dran das Du eine Tachoscheibe brauchst oder Fahrtenbuch führst und die Lenkzeiten einhälst!
Gruss: GK_Coupe
das hat doch nix mit dem typ des sprinters zu tun. es kommt NUR auf das gesamtgewicht an und das darf 3,5 tonnen nicht überschreiten.
dann kann er auch nen doppelbereiften sprinter fahren die ja in der regel 4,7 tonnen zulässiges gesamtgewicht haben wenn dieser z.b. abgelastet ist auf 3,5 tonnen.
tachoscheiben haben die meisten sprinter nit und wenn dann nur noch elektronisch mit fahrerkarte.
er muss halt ein fahrtenbuch führen weil es ja eine gewerblich fahrt ist. sonst gibts streß mit der rennleitung oder BAG
Zitat:
er darf nur das gesamtgewicht von 3,5 tonnen nicht überschreiten
ok also versteh ichs richtig
ich darf ihn 100% fahren
aber wieso wenns gewerblich ist nur 2,8 tonnen?
naja ok mit fahrtenbuch muss ich mal fragen meineswissen haben wir da snicht
ok danke für die schnellen und guten antworten
Hat wohl mit dem Typ zu tun! Weil die erste Zahl der Bezeichnung gibt das zul. Gesamtgewicht an! Und nen runtergestuften 4er wirst Du wohl kaum finden da jemand der so einen kauft auch die 4to nutzen will! @ mr. Und gewerblich darf man auch bis 3.5t fahren, das ist schwachsinn was Du da sagst! Hab lange genug in solchen Berufen gearbeitet ind weiss wovon ich rede.
Zitat:
Und gewerblich darf man auch bis 3.5t fahren, das ist schwachsinn!
So steht es in der Führerscheinverordnung!
Zitat:
Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg
nicht übersteigt)
Zitat ende!
Und dort wird nicht unterschieden, ob nun Gewerblich oder Privat!
stimmt man darf auch gewerblich bis 3,5 tonnen fahren. das mit den 2,8 tonnen ist unsinn.
PS
warum haben wir in der firma dann nen abgelasteten 416?
ich sag ja das hat nix mit dem typ zu tun sondern mit dem gewicht.
@ mr xxl
sorry aber das in unsinn was du da erzählst. bin langjähriger berufskraftfahrer und habe dies auch gelernt und diese regelung gibt es nicht
Vielen Dank meinen Vorrednern! Weiss auch nicht was Mr.XXL für Probleme hat und wer Ihm so nen Schwachsinn erzählt, der soll erst mal arbeiten gehen und dann darf er mitreden! Denke auch mal das Leute mit Erfahrung in diesen Berufen besser wissen was Sie fahren dürfen und was nicht!
leute wir sind hier nicht im kindergarten...
also darf ich gewerblich 3,5 tonnen nun fahren ja oder nein?
muss ich eine tachoscheibe oder fahrtenbuch führen ja oder nein?
muss ich lenkzeiten einalten ja oder nein?
schonmal danke für eure antworten
@ MR. XXL
ich bin langjähriger berufskraftfahrer und habe dies auch gelernt und ich kann dir sagen das du in keinem gesetz diese regelung findest.
nur weil ein fahrlehrer das sagt ist es noch nicht korrekt.
z.b.: ein polizist weiß auch immer mehr oder weniger als ein anderer oder sagt dir was falsches. alles schon erlebt.
ich erinner mich auch noch an ein aufbauseminar wo ein fahrlehrer nur müll geredet hat und sachen die sogar im seminarheft standen hat er falsch erklärt, mit falschen angaben.
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1.du darfst gewerblich 3,5 tonnen fahren, genau wie ich auch.
2.wenn ein fahrtenschreiber drin ist mußt du tachoscheiben benutzen, ansonsten fahrtenbuch führen.
3. du mußt lenzeiten einhalten egal ob tachoscheiben oder fahrtenbuch.
Was ich grad gefunden habe, das man im Gewerbe ab 2.8t die Lenkzeiten einhalten muss. Sonst finde ich nichts über die angebliche 2.8t Regelung..!
da stimme ich dir zu.
deswegen gibt es auch einige spediteure, z.b. paketdienste etc. die nicht schwer laden und deswegen ihre sprinter etc. auf 2,8tonnen ablasten damit man keine lenkzeiten einhalten muss und keinen fahrtenschreiber oder fahrtenbuch braucht.
@polofox92
danke dir das hilft mir sehr weiter
guck einfach in die zulassung eures sprinters.
wenn der abgelastet is auf 2,8 tonnen brauchst du keinen fahrtenschreiben,fahrtenbuch und keine lenkzeiten einhalten
moin
also ich muss mich doch ma zu wort melden.
habe ein eigenes geschäft, es kommt darauf an was du mit dem sprinter machst wenn du lediglich auf montage fährst bruachst du bei einer lkw zulassung bis 3,5 TO kein fahrtenbuch oder fahrerkarte! somit auch keine lenkzeiten.
und du darfst mit klasse B bis 3,5 tonnen fahren ob privat oder gewerblich ist egal
fährst du güter zu ner firma (matrial auslieferungen) dann musst du tachoscheibe , lenkzeiten , lieferscheine mit dir führen
mfg
stimmt da geb ich dir recht.
wenn ich privat sprinter fahre führe ich auch kein fahrtenbuch etc.
ja also wenn denn wird es so sein das wir da kleinteile reinpacken die wir zum aufbauen halt brauchen und wo es nicht lohnt zu schicken
ich werde einfach mal mit unseren motage leiter reden er sollte das doch eig wissen :P
dann fällst du nicht unter güterverkehr , wenn es nur kleinteile sind
also keine lenkzeiten
dein montageleiter sollte das aber auch wissen
ne denke ich auch nciht weil
es wirklich nur sachen sind die wir persönlich zum aufbauen der anlage brauchen
da smeiste wird sowieso runtergeschickt und das sit denn halt sowas wie ne palette die vorher nciht vershcickt worden konnte weil man auf nen bestimmtes teil oder sowas in der art gewartet hat
wir fahren es ja nciht zu einer anderen firma und geben es da ab also von daher
aber fragen kostet ja bekanntlich ncihts