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Rücktritt vom Privatkauf

Marushin89
  • Themenstarter

Hey,

habe mal eine dringende Frage. Stimmt es das man auch bei Privatverkauf bei ausschliessung von Rückgabe und co. 2 Wochen das Recht hat den Kauf rückgängig zu machen ?.

mfG



Ich würde mal sagen das es drauf ankommt aus welchem Grund du zurücktreten willst...


nein.

Wird beim Privatkauf die Gewährleistung usw ausgeschlossen eig net.

Einzige ausnahme ist, wenn der artikel nicht dem entspricht was du kaufen solltest/wolltest.

zB.
Du kaufst einen Wagen als unfallfrei. Zwei Tage später stellt sich raus das ding ist übelst verzogen weil nen unfall usw, dann MUSS der verkäufer (egal ob ausschluß der oben genannten sachen oder nciht) dieses zurücknehmen und du kannst ihn wegen arglistiger täuschung anklagen



Nö nur bei nem Gültigen Kaufvertrag und da muss dann drinne stehen das du das recht drauf hast


Zitat:

Nö nur bei nem Gültigen Kaufvertrag und da muss dann drinne stehen das du das recht drauf hast


vorsicht bitte bei aussagen die auf halbwissen beruhen

nen schriftlichen Kaufvertrag musst du eig net haben, ist nur um einiges einfacher als ohne.
ein Mündlicher vertrag ist theorethsich genauso rechtskräftig wie ein schriftlicher!


§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.



Kauf- sowie Arbeitsverträge müssen in Deutschland NICHT in schriftlicher Form existieren..

Es gibt die Vertragsform "Auf Gut-Glaube" .. heißt zwar anders ist aber so.
Falls er Dich dann in dieser Sache belogen hat, ist der vertrag nichtig


Marushin89
  • Themenstarter

Also, habe den Wagen vor ein paar Tagen gekauft und bis jetzt nur stress damit gehabt. (Ölfilter). Die Werkstatt sagte mir das dieses Auto eher ein Rennwagen ist und für den Alttag nicht zu gebrauchen ist da ich ihn im Stand ca. 10 min. warm laufen lassen muss. Die karrosse ist anscheint auch verzogen. Dies alles hat der Verkäufer mir verschwiegen.


gelöschtes Mitglied

    Wie sah den euer Kaufvertrag nun aus?

    Aber wenn du den wagen erst 10 min warmlaufen lassen musst... ehm.. wie sah deine probefahrt aus? xD



    Marushin89
    • Themenstarter

    Er ist kurz bevor ich gekommen bin noch damit zur Tankstelle gefahren .....wahrscheinlich noch warm laufen lassen oder so.

    Naja im Kaufvertrag steht natürlich dass das Auto unter Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung oder Sachmängelhaftung verkauft wird.


    gelöschtes Mitglied

      Tja.. dann ists n typischer Fall von persönlichem Pech...

      man könnte zwar meinen es wäre arglistige Täuschung, aber wenn du ein solches Papier unterschreibst und nicht auf Nummer sicher gegangen bist...

      naja!


      Zitat:

      Naja im Kaufvertrag steht natürlich dass das Auto unter Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung oder Sachmängelhaftung verkauft wird.


      Das ist sittenwidrig und nicht rechtsgültig, sofern die Werkstatt Dir diesen Wagen verkauft hat und nicht die Werkstatt für Person X beauftragt wurde den Wagen zu verkaufen.

      EDIT: Hab gerade gelesen Privatverkauf..

      auch das offensichtliche Verschweigen von Mängeln ist sittenwidrig.


      gelöschtes Mitglied

        es geht hier doch um n privatkauf ? wieso nu werkstatt...


        Habs doch editiert


        Marushin89
        • Themenstarter

        Nicht die Werkstatt hat mir das Auto verkauft, sondern eine Privatperson. Die Werkstatt sagte mir nur das diess Auto nicht Alltagstauglich ist, was mit der Privatverkäufer auch noch verschwiegen hat.


        Dann handelt es sich offensichtlich um Betrug.

        Die Privatperson ist verpflichtet Dich über alle Mängel in Kenntnis zu setzen, was offenbar nicht der Fall war.

        Ich hoffe für Dich das Du eine Rechtsschutzversicherung hast ?!


        Marushin89
        • Themenstarter

        Werde ich wohl einen Anwalt einschalten müssen, bzw vorher versuchen mit dem Verkäufer einig zu werden.


        gelöschtes Mitglied

          Ok-- hin oder Her, aber das man einen G40 genrell warmlaufen lassen soll, bevor man ihn grenzenlos bewegen kann sollte aber dahingehend beim kauf klar sein.. was die anderen Dinge angeht gebe ich recht. Wenn ein Unfallschaden verschwiegen wurde und du diesen Nachweisen kannst, besteht dir das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten.. Des weiteren sind in Ebay die typischen Rücktrittsausschlüsse ebenfalls nutzlos.


          [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



        • Da steht drin das auch bei ausschluss der Garantie etc (sowie es bei Dir der Fall war) die Privatperson 1 Jahr Gewährleistung pflegen muss falls:

          "Die Gewährleistung hingegen greift nur dann, wenn Probleme auftauchen, z.B. wenn eine verkaufte Sache nicht der ursprünglichen Beschreibung oder dem "Normalzustand" entspricht, etwa der verkaufte Artikel nicht so verwendet werden kann, wie der Käufer es z.B. nach dem Beschreibungstext erwarten konnte."

          Quelle : siehe Link im obrigen Abschnitt


        • Marushin89
          • Themenstarter

          Das man einen G40 nicht sofort treten darf, war mir auch klar. Aber das man Ihn 10 min. im STAND warm laufen lassen muss bevor man überhaupt losfahren darf, da sonst der ölfilter plazt war mir nicht klar und wurde in keinster weise erwähnt.


          Verschweigen von Sachmängeln = Betrug.

          Im übriegen ist WARMLAUFEN lassen im STAND in Deutschland verboten!


          Marushin89
          • Themenstarter

          Das kommt noch dazu ^^.....Naja gut, werd ich mal schauen was sich machen lässt. Ich bedanke mich schonmal herzlich für eure Hilfe.


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