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Probezeitverlängerung wie lange?

Larsagne
  • Themenstarter

Also, ich hab vor meinem 18.ten Geburtstag meinen Führerschein gemacht...so, ich bin gleich ein halbes jahr nach meinem 18ten geb geblitzt wurden und musste zum aufbauseminar + probezeitverlängerung auf 4 jahre. jetzt wollte ich mal fragen. heißt das, dass die probezeit bis zu meinem 22 lebensjahr geht (sprich bis zu meinem Geburtstag), oder gelten die vier jahre so lange, bis das datum erreicht ist, an dem ich geblitzt wurde?



4 jahre ab erhaltdatum der Führerscheins


Zitat:

4 jahre nach ab erhalt der Führerscheins


so ist es!

mfg



Eigentlich vom Tag deines Führerschein erhalt.

Plus 4 jahre.

Normal hast du ja von bestandener Führerscheinprüfung 2 Jahre.
Und du eben 4 Jahre.

Wann hast du denn deinen Führerschein gemacht?
Beim alten steht es hinten drauf wann die Probezeit endet.
Nur nehme ich mal an das du die Scheckkarte schon hast.


Larsagne
  • Themenstarter

gott, ich hab den....am 11. märz 2006 gemacht, bekommen hab ich ihn aber an meinem 18. Geb und das is der 21.03....eigentlich wäre ich dann nächstes wochenende raus, da ich da 22 werd...aber geblitzt wurde ich am 26.07.2006...mir gehts halt wie gesagt nur darum, ob ich am 21.03.2010 fertig bin, oder erst am 26.07.2010


ich würd sagen am 21.3 aber warum is das so wichtig is es so schwer sich bissel an die geschwindigkeit zu halten?

mfg


Larsagne
  • Themenstarter

Zitat:

ich würd sagen am 21.3 aber warum is das so wichtig is es so schwer sich bissel an die geschwindigkeit zu halten?


leider ja, ich leiste zur zeit noch meinen zivi ab und muss da des öfteren in gewissen zeiten von a nach b...da kommt es schonmal vor, wenn man unter zeitdruck steht, dass man ne knolle einfährt. ist mir zwar in meinen jetzigen 8 monaten noch nicht passiert...wollte aber wissen, wenns mal zu ner punkte-knolle kommt, obs dann kritisch wird oder nicht.


Bist definitiv am 21.03.2010 raus


Larsagne
  • Themenstarter

Zitat:

Bist definitiv am 21.03.2010 raus


fett , ich fahr seit 4 jahren mit "der Angst im Rücken".... es hat ein ende



naja nach der verlängerung hasst du aber 1mal"frei!" xD

also bei einem mal passiert dir nix soweit ich weiss erst beim 2ten verstoss nach der verlängerung^^

mfg


gelöschtes Mitglied

    Hast du Führerschein mit 17 jahren gemacht?( B17, mit dem rosanen Wisch)


    Larsagne
    • Themenstarter

    ne ne, nix begleitendes fahren. das gabs damals in bawü noch gar nich....bzw. meine fahrschule hats nich angeboten.

    ja, das mit dem "einen freischuss" hab ich auch iwo mitbekommen....das is aber so, dass du da einen punkt einfahren darfst....aber überfahr mal ne rote ampel oder sonst was, da haste ja gleich 3 stück.


    gelöschtes Mitglied

      dann gilt deine verlängerte probezeit bis zum 21.03. Die parr Tage wirste aber auch noch überstehen.


      Larsagne
      • Themenstarter

      ja schon, hab mir extra die nächste woche freigenommen


      gelöschtes Mitglied

        ... was machst dir als Zivi überhaupt so´n Stress ?

        In gewissen Zeiten von A nach B, so´n Quatschm da fährt man einfach normal und sagt es geht nicht schneller. Da kann dir niemand was sagen ... ganz abgesehen davon das man dir als Zivi sowieso so gut wie nichts kann (es sei denn du schläfst dauernd auf Arbeit, bist besoffen oder baust irgendne große Scheiße ... )


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