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cleaner motorraum, heizungspflicht

gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    Du
    Wenn es ein sehr strenger TüV Prüfer ist und es aufschraubt und gucke haste ein Problem! Am ende merkt er es doch im Motorraum das war fehlt!

    Die TüVler sind nicht blöd!
    Einige haben keine Lust alles zu checken!


    Mal doch net alles direckt so schwarz ... ja war halt nur eine Idee :( also bisher hat keiner meiner Prüfer an den Lüfterrädern gefummelt ..



    gelöschtes Mitglied

      Zitat:


      Mal doch net alles direckt so schwarz ... ja war halt nur eine Idee also bisher hat keiner meiner Prüfer an den Lüfterrädern gefummelt ..


      Na da haste glück gehabt!
      Mein TüVler schraubt überall rum! Sogar bei mir


      der normale tüver dürfte davon ausgehen das ne heizung drin ist, ist ja eher selten das jemand ohne rumfährt

      Gesetze in diesem land sind so schön schwammig formuliert, es steht nirgends wie lange die heizung brauchen soll zum freimachen der scheibe... 12V elektrogebläse für 9,99€ reicht also aus lt. definition.
      was ist denn mit dem trabi? soweit ich weiss hat der auch keinen wärmetauscher drin sondern heizt mit abgasen...



      Zitat:

      Heizung ist pflicht.


      Richtig!

      Zitat StVZO:

      § 35c
      Heizung und Lüftung
      Geschlossene Führerräume in Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart
      bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen
      ausreichend beheizt und belüftet werden können.
      Übergangsvorschriften (§ 72 Abs 2)
      § 35c (Heizung und Lüftung)
      Die geschlossenen Führerräume der vor dem 1. Januar 1956 erstmals in
      den Verkehr gekommenen Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftomnibusse
      – brauchen nicht heizbar zu sein.


      haja, trotzdem is heizung plicht, sonst könntest ja auch ohne schweibenwischer rumfahren, weil das ja besserr ausschaut und obendrein noch den CW wert verringert aber du musst halt nunmal durch deine scheibe ne freie sicht haben.

      son billig ding an gebläöse sollte eigentlich reichen, aber klär das lieber mit deinem prüfer


      ich habe es bei meinem Golf 1 mit einem Keramikheizlüfter aus dem Zubehör gelöst. Den habe ich unter den Lufteinlass mit ner selbstgebauten Luftführung gesetzt und dann den originalen Schalter vom Heizlüfter entfernt( war ein Schiebeschalter, nach links kalte Luft, nach rechts warme Luft ). Nun habe ich das ganze über, ich glaube (ist schon etwas länger her) zwei Relais mit dem originalen Lüfterschalter verbunden das nun auf Stufe null nichts passiert, auf Stufe eins kalte Luft und auf Stufe zwei warme Luft aus den Düsen unter der Windschutzscheibe strömt. Habe allerdings Bis auf die WSS Düsen alle anderen weggecleant . Da aus so´nem Keramiklüfter nur ein laues Lüftchen kommt, habe ich auch noch die WSS Düsen fast zur hälfte zugemacht, das nur noch auf der Fahrerseite die Luft ausströmt . Für den TÜV Nord hats gereicht(natürlich mit vorheriger Absprache mit dem Prüfer). In meinen Papieren steht nun das die originale Heizung entfällt und der Keramikheizlüfter ist als Ersatzheizung eingetragen.
      So bin ich auf der sicheren Seite, obwohl ich ja schon länger auf 07ér Nr fahre


      also von meinem kupel der opel kumpie hatt das bei seinem damals auch gehabt mit der heitzung.. allerdings hatt der tüver nur gemauelt wegen der frontscheibe falls die beschlägt... seine lösung... kurzer hand schöne große lüfter vom pc genommen die in die lüftungsschläuche eingesetzt (4stück an der zahl) und der tüver war zufrieden


      Zitat:

      was ist denn mit dem trabi? soweit ich weiss hat der auch keinen wärmetauscher drin sondern heizt mit abgasen...

      1. ist das scheiß egal weil der trabi bestandschutz hat. Und beim trabi wird einfach die luft über motor+krümmer geführt und die dadurch erwärmte luft kommt in den inneraum. Wie soll es auch ander sinnvoll gehen bei einem luftgekülten wagen


      gelöschtes Mitglied

        Ein gebläse für die Fromtscheibe ist pflicht um es mal konkret auf den punkt zu bringen. Wie man das löst, welches und wie das gebläse funktioniert ist relativ egal, solange es den anforderungen des Prüfers entspricht.. fakt, jedoch.. in irgendeiner art und weise muss das Gebläse vorhanden sein



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