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Der Wahrscheinlich 1000 ABE thread :)

CeeZed
  • Themenstarter

Hallo und Guten Tag allerseits
ich hab mir gestern neue felgen mit reifen geschossen und diese sind 175/65 auf 13" Rial Campo's.
Jetzt ist meine frage, ob ich die eintragen lassen muss oder nicht auf der rial seite finde ich ein teilegutachten, was die felgen ja meines wissens nach nicht eintragungsfrei macht (http://gutachten.bmf-application.com/rial/campo/00089051.pdf)
desweiteren finde ich auf der rial seite eine ABE in der drin steht, dass "Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgen-
größen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind. "
d.h. dass ich die dinger nicht eintragen brauch, aber ich teilegutachten sowie freistellende ABE immer mit mir führen muss, damit ich keine sorgen haben brauch, oder sehe ich das falsch?


ich hab schon etliche stunden im internet gesucht aber nicht wirklich was passendes gefunden, da es den anschein hat, dass es den meisten selbst gar nicht klar ist was richtig ist und was falsch ist.
achso was noch wichtig ist, ich hab orig fahrwerk und auch sonst nix gemacht tuning mäßig ...

MfG



gelöschtes Mitglied

    versuch doch mal rauszufinden den in den §13 drinne steht würde mir auch die abe holen wenn sie dich anhalten und was sagen kannst immer noch eintragen lassen oder druckst die abe aus und fährst mal zum tüv und fragst die


    CeeZed
    • Themenstarter

    also der paragraph ist die mitteilungspflicht bei änderungen.. wenn ich jetzt z.b. meine rückbank rausnehme muss ich mein polo auf nen 2 sitzer umtragen lassen lt. dem paragraph.
    ABE und Teilegutachten hab ich ausgedruckt hier. ich werd dann wohl mal am donnerstag in ner werkstatt nachfragen, wenn hier auch niemand genau bescheid weis. muss sowieso hin, weil spur verstellt dank nem crash im winter... -.-



    Wenn die Reifen und Felgengröße schon in deinem Schein steht (also eingetragen ist), dann brauchst du für die Felgen nur noch die ABE mitführen und für die Reifen die Freigabe vom Hersteller!

    Sollten die Größen nicht eingetragen sein, druck dir die ABE aus und lass die Felgen samt Reifengröße eintragen!


    Hi,

    steht doch klar und deutlich im Gutachten,

    165/65 13,155/70 13 kannst so fahren (wenn du ABE am Start hast),allerdings nur mit serienfahrwerk,wenn du anderes Fahrwerk/Federn hast dann muss das geprüft werden.

    175/65 13 und 185/60 13 eintragen lassen (Auflage A01),wobei man generell erst bei der nächsten Gelegenheit eintragen (in die Fahrzeugpapiere) lassen muss (sprich ab und ummelden) allerdings muss es umgehend abgenommen werden und dann reicht es wenn du das Protokoll mitführst.

    mfg Poloraser


    Steht bei meinen 14"ern genauso drin. Allerdings steht als Auflage beim Polo 86c, dass ein Prüfer die Felgen abnehmen muss. :( In sonem Fall musste die trotzdem abnehmen lassen, aber musst halt die Reifengröße nicht korrigieren.

    Guck dir am besten mal die Auflagen in deiner ABE an.


    CeeZed
    • Themenstarter

    also fahrwerk ist standart und wird auch erstmal so bleiben.

    in dem teilegutachten steht drin:
    "A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
    durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. "

    in meinem fahrzeugschein steht lediglich 145R13 74S
    Die neuen sind 175/65 R13 80T

    wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann steht im teilegutachten, dass ich die neue reifengröße nachtragen muss im fahrzeugschein, jedoch nicht, wenn in der ABE steht, dass ich sie nicht eintragen muss.
    In der ABE steht drin, dass die Felgen/Reifen kombi nicht eingetragen werden muss, wenn ich eine Reifengröße fahre, die im Teilegutachten als geprüft und erlaubt steht.

    Dies ist hier der fall also muss ich nichts eintragen oder?

    MfG

    P.S. ich finds beruhigend, dass ich nicht der einzige bin, der da nicht so wirklich durchsteigt.. sch**s bürokratie.


    Hi,


    Zitat:
    In der ABE steht drin, dass die Felgen/Reifen kombi nicht eingetragen werden muss, wenn ich eine Reifengröße fahre, die im Teilegutachten als geprüft und erlaubt steht.

    Dies ist hier der fall also muss ich nichts eintragen oder?


    Würde ich nicht so sehen,denn du hast bei deiner Kombi immer noch die Auflage A01 (Abname nach §19),also must du die Räder Abnemen lassen,eintrag in die Papiere hin oder her......

    Würd dir das eh empfehlen,ist doch kein Ding Fährst zum Tüv lässt Abnehmen und feddich.....erspart dir auf jedenfall eventuelle Diskussionen
    mit der Rennleitung.....

    mfg Poloraser


    CeeZed
    • Themenstarter

    hmjo, seh ich jetzt erst, ich dachte schon wo du die A01 her hast. ?!

    was würd denn das kosten so ungefähr?



    Je nachdem wo dus machen lässt (Tüv,Dekra,Küs usw.) ca.30-50€.

    mfg Poloraser


    CeeZed
    • Themenstarter

    nich grad günstig, aber ok... danke für die antworten..


    polotreff.de
    #12 - 22.04.2010wird eine in diesem gutachten aufgeführte reifengröße verwendet, die nicht bereits in den fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die angaben über die reifengröße in den fahrzeugpapieren durch die zulassungsstelle berichtigen zu lassen. diese berichtigung i "wird eine in diesem gutachten aufgeführte reifengröße verwendet, die nicht bereits in den fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die angaben über die reifengröße in den fahrzeugpapieren durch die zulassungsstelle berichtigen zu lassen. diese berichtigung abweichend von den bestimmungen des §13 fahrzeugzulassungsverordnung (fzv) ist es nicht erforderlich eine berichtigung der fahrzeugpapiere durch die zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im gutachten aufgeführten reifen- oder felgengrößen in den fahr was heißt das wenn in der allgemeinen betriebserlaubnis unter auflagen steht nicht kombi forum dann nicht erforderlich, wenn die abe des sonderrades eine freistellung von der pflicht zur "abweichend von den bestimmungen des §13 fahrzeugzulassungsverordnung (fzv)" reifengröße nachtragen §13 fahrzeugzulassungsverordnung alufelgen eintragen so sind die angaben über die reifengröße in den fahrzeugpapieren durch die zulassungsstelle berichtigen zu lassen eintragen reifen a01 2010 abe eintragen zulassungsstelle was heißt wird eine in diesem gutachten aufgeführte reifengröße verwendet auflage a01 reifengröße berichtigen lassen 1000 abe gutachten zur abe muss das in den papieren eingetragen werden http://gutachten.bmf-application.com/ wird eine in diesem gutachten aufgeführte reifengröße verwendet wenn ich eine abe für felgen habe,muß ich diese eintragen lassen? abe berichtigung fahrzeugschein
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