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Werkstattunfall

zonenbub
  • Themenstarter

Hallo Gemeinde,



bitte lest euch folgenden Sachverhalt durch und sagt mir was Ihr machen würdet.





Ein Auto ist in der Vertragswerkstatt zum Kundendienst. Die Werkstatt passt nicht auf und baut damit einen Unfall. Sie stellt einen Leihwagen und repariert den Unfallschaden und denkt das damit die Sache erledigt ist.



Meines Wissen hängt da aber noch mehr dran denn der Wagen ist nun ein Unfallwagen und verliert an Wert. Der müsste doch geltend gemacht werden können. Die Werkstatt vertritt die Meinung das der Wagen ja an Wert gewinnt da er Neuteile erhält.



Es handelt sich hierbei um einen Opel Astra G mit gutem Zustand ( vor dem Unfall )



Was würdet ihr machen?



gelöschtes Mitglied

    Wurde die Reparatur mit Wissen des Besitzers oder ohne sein Wissen gemacht? Aber egal wie es ist, das Fahrzeug ist ein Unfallwagen und verliert an Wert, egal ob Neuteile oder nicht. Das sollte man geltend machen!


    Ich würde das auch relativ bald geltend machen, denn nach einer gewissen Zeit tritt die Beweisumlast (dings) ein und du musst dann nachweisen das die Werkstatt den Fehler (Unfall) gemacht hat und der nicht auf deinem "Mist" gewachsen ist! Lass dir des von der Werke i-wie schriftlich geben das aufgrund eines Unfalls beim Kundendienst Neuteile verbaut werden mussten!



    zonenbub
    • Themenstarter

    Also es geht hier um den Wagen meines Schwagers. Ihm wurde der Leihwagen gestellt und gesagt das der Unfallschaden repariert wird. Unterschrieben hat er nichts dafür. Das bedeutet die Werkstatt handelt einfachmal so.

    Zum Schaden selbst. Die Seite ist aufgeschlitzt. Also Kotflügel, Tür und solche Sachen müssen erneuert, lackiert und so werden. Dazu vielleicht noch ein paar Anbauteile wie Stoßleisten oder ähnliches.

    Wie soll er vorgehen? Gutachter nach der Übernahme einschalten? Auto gleich in die nächste Fachwerkstatt stellen? Gleich mit dem Anwalt arbeiten?

    Es sollen halt nur nicht irgendwelche unnötigen Kosten anfallen die man am Ende nicht mehr zurück bekommt.

    Danke schonmal für eure hilfreichen Antworten.


    Also ich würde den Schaden als erstes mal meiner Versicherung melden, sofern das abgedeckt ist. Und dann wenn er rechtschutzversichert ist, würd ich mich mit nem Anwalt in Verbindung setzen und das mit ihm klären wie man am besten vorgeht. Denn jeder hier im Forum würde denke ich anders handeln.
    Die Kosten für die Reparatur und den Mietwagen muss die Werkstatt tragen, da es deren Schuld ist. Ohne den Unfall wären die Kosten nicht entstanden!
    Ist der Unfall in der Werkstatt passiert oder außerhalb? Also sprich bei einer Probefahrt die die Werke durchgeführt hat?


    zonenbub
    • Themenstarter

    Rechtsschutzversicherung ist nicht vorhanden. Daher wurde mit dem Anwalt erstmal sparsam umgegangen ( also gar nicht )

    Zum Unfall

    Die Werkstatt hat im Rahen des Kundendienstes die Bremsflüssigkeit gewechselt und vergessen die Bremse auf Druck zu bringen. Bei raus fahren aus der Werkstatthalle war keine Bremswirkung da und das Blech bremste die Fahrt.


    Hmm ohne Rechtschutz ist doof, denn das könnte evtl. einen teuren Rechtsstreit nach sich ziehen wenn die Werkstatt die Kosten nicht übernimmt. Aber dennoch würde ich mich telefonisch mit den Anwalt in Verbindung setzen und mich wenigstens nach den Kosten eines Beratungsgesprächs erkundigen. Diese Kosten setzen sich aus dem Gegenstandswert (= Schadenshöhe) zusammen.

    So wie du das schilderst liegt die Schuld klar bei der Werkstatt. Wie sieht das denn eig. aus? Hat diese die Schuld anerkannt? Gibt es da eine Zusage von denen?


    zonenbub
    • Themenstarter

    Zusage, naja, ist ja offensichtlich das sie es waren.

    Aber meines Wissen muss doch jeder Arbeitgeber ( in dem Fall die Werkstatt ) eine Angestelltenversichgerung haben. Und da der Angestellte ja den Unfall gebaut hat müsste die Versicherung dafür einspringen. Ich weiß aber jetzt nicht genau ob diese Versicherung für Arbeitgeber Pflicht ist. Oder ob eine andere Versicherung einspringt.

    Die Werkstatt will den Schaden selbst reparieren und das dann als erledigt betrachten.

    Ich weiß jetzt nicht ob es da eine Garantie auf die Reperatur gibt da ja Lackierarbeiten notwendig sind und so weiter.

    Recht kompliziert alles


    Wie gesagt am besten echt ma den Rechtsverdreher fragen, der kann dir ja sagen was Sache ist! Und die Beratungen sind von den Kosten her nicht so arg teuer.



    gelöschtes Mitglied

      Du kannst auf jeden Fall einen Sachverständigen bestellen, weil du der geschädigte bist. Den muss die Werkstatt bezahlen. Anhand des Guachtens wird die Schadenhöhe ermittelt sowie der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall und nach dem Unfall. Dieses Gutachten ist sehr wichtig, später beim Verkauf sowie der Schadensregulierung... Einen Anwalt brauchst du erst wenn die Werkstatt sich quer stellt. Vorher die Polizei dann einschalten. Aber in der Regel ist die Werkstatt versichert. Nichts machen lassen ohne vorher den Gutachter ( Sachverständigen ) dagehabt zu haben!


      naja ein richtiger unfallwagen ist es nun auch nicht.

      war ja nur nen blechschaden, und wenn dieser einwandfrei und 100 prozentig gemacht worden ist und keine "größeren" reperaturen dran waren muss das auch nicht weiter angegeben werden.

      so macht es zB auch vw, wenn denen nen wagen verbeult und die teile austauschen fachmännisch und du den wagen kaufst sagen die dir das auch nciht.

      und wertverlust ist ja nicht wenn es 1000prozentig gemacht ist, genausowenig wertgewinn.

      naja und die werkstatt hat ja deinen schwager darüber unterrichtet das die das reparieren wollen und er muss zumindest okay gesagt haben.


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