Guten Morgen!
Ein Mitarbeiter aus meinem Betrieb und ich hatten gestern in der Schicht ein Gespräch über die E-Prüfzeichen!
Ich bin der festen Meinung, (durch mehrere, unabhängige Quellen) das Teile, die ein E-Prüfzeichen besitzen (zum Bleistift neue Scheinwerfer, Rückleuchten, Seitenblinker etc.) nicht beim TÜB o.ä. vorgeführt und eingetragen werden müssen.
Er ist jedoch der Meinung, das Teile, die ein E-Prüfzeichen haben, spätestens 4 Wochen nach Einbau beim TÜV eingetragen werden müssen, das ganze macht mich jetzt etwas stutzig.
Bitte um Hilfe, weil ich habe schon ein paar Teile, die das besagte Prüfzeichen haben und bereits länger als 4 wochen dran sind :P
P.S.: Mit der Partytruppe hatte ich noch keine Probleme
mach dir keinen kopf, alles eintragungsfrei
einzig sachen wie scheinwerfer mit manueller einstellung darfst dir nicht dran bauen wenn du original el. hast.
ne, stellmotor etc. alles vorhanden
cool, da kann ich nem facharbeiter wegen unwissenheit ankacken
so siehts aus. und sone 4 wochen regelung gibts auch nicht.
Ne e-prüfzeichen gilt ohne eintragung...es sei denn das bauteil ist nicht für dein fahrzeug bestimmt
und 4 wochen regelung is auch quatsch...wer will dir nachweisen das du schinwerfer jez 4 oder 6 wochen drin hast?
es gabnur ne regelung wann du die sachen nach der abnahme beim tüv in den schein eintragen lassen musst...entweder direkt oder "bei gelegenheit"...was aber auch wieder auslegungssache wäre
greetz
nene, die teile sind alle fahrzeugspezifisch, von daher gibts da keine Probleme
Naja, da weiß ich jetzt bescheid
thx für eure antworten