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Hallo habe mal ne frage zu ABG

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Also ich habe bei mir getönte scheiben und habe dazu eine ABG Allgemeine Bauartgenehmigung mit einem Prüfzeichen und so weiter was aber kein E Prüfzeichen ist sondern ~~~D 5363
Jetzt meine Frage : Muss ich diese eintragen lassen ?
Oder braucht man diese nicht eintragen lassen ?



Hallo,
Eingetragen werden muss die Tönung nicht.
Du musst aber die ABG- Bescheinigung mitführen (ABG=ABE)
Wichtig ist: Das bei allen drei Scheiben die ABGNr zu lesen ist!


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

und was machen ich wenn es an einer der kleinen scheiben nicht zu sehen ist ?
weil ich habe ein 4 türer und da sind links und rechts doch die kleinen scheiben habe vorhin mal flüchtig drüber geschaut und habe festgestellt das eine von den kleinen Scheiben keine nummer hat. Zumindest habe ich keine gesehen.



Streng genommen, müsste die Folie getauscht werden.
Aber da wird sich keiner drüber aufregen.
bzw. wird dir das auch keiner Ankreiden!

Die Nr muss halt nur auf jeder Scheibe zu sehen sein,damit dann der Prüver oder der Herr Wachmann auch sehen kann ,das es sich um die Folie handelt für die auch die ABG Bescheinigung ausgestellt ist.


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