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Fahrzeug wird still gelegt?

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hallo Com,

ich brauche dringend euren Rat! Es geht um den Wagen "eines Bekannten".

Es ist ein 2000er Polo Variant 16V.

Leider ist seit Längerem der TÜV abgelaufen. In einer Polizeikontrolle wurde das natürlich beanstandet, es gab eine "Karte", mit der man sich in einer Werkstatt oder Gutachter bzw TÜV einzufinden hat mit einer Frist von 7 Tagen, sonst Stilllegung.
Am 7. Tag (Zeitmangel) wurde der Wagen beim TÜV vorgeführt und trotz teuren Reparaturen vor einem Jahr (6000€ +++) wurden "erhebliche Mängel" festgestellt, darunter defekte elektr. Fensterheber etc.
Die Karte von der Polizei hätte der Prüfer stempeln sollen, dies verweigerte er aber. Diese Karte soll aber dem Straßenverkehrsamt zukommen, als Beleg, dass der Wagen beim TÜV war.

Was macht man da jetzt?

Wird der Wagen jetzt nach der polizeilichen Frist von 7 Tagen stillgelegt, da er kein TÜV neu bekommen hat,
oder erst in 30 Tagen, da beim Tüv vorgeführt, jedoch Mängel, die es für das Siegel zu beseitigen gilt? Man hat doch zur erneuten Vorführen 30 Tage oder nicht?



Wird nicht Stillgelegt erst nach der Vorführfrist vom TÜV .


Je nachdem wie schnell wie schnell behörden schalten. Aber rechtlich können sie ihn ab dem 8 tag stilllegen. Da wird sicher ächste woche jemand zu entsiegeln langkommen. Fensterhber sind wirklich nen tüfrelevanter mangel. Mein vater ist letztes jahr noch mit seinem a4 mit defekten fensterheber durchgekommen.



Normalerweise hast er jetzt einen Monat zeit ab Tüv besuch die Mängel zu beseitigen und nun den wagen drot nochmal vorzuführen...


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hab grad bei Zulassungsstelle nachgefragt:

1) HU Bericht + Mängelkarte v. Polizei bei Zulassungsstelle einreichen
2) 30 Tage Zeit, Mängel zu beseitigen
3) Allerdings in diesen 30 Tagen NICHT rumfahren, sonst bei "erwischen" = saftiges Bußgeld, Punkte und sofortige Zwangsstillegung des KFZ

Trotzdem danke für eure Comments!


Die mägnelkarte bekommt man damit man innerhalb von sieben Tagen beim Tüv vorstellig wird. Wenn du jetzt beim Tüv warst bekommst du ja einen zettel da, eine mägelliste... Mit dieser mägelliste darfst du das Auto noch einen Monat auf der straße bewegen. und musst dann spätestens wieder bei Tüv gewesen sein und die Zu behebenden mängel beseitigt haben.


Stimmt so nicht ganz. Wenn der TÜV seit längerem abgelaufen ist darf man innerhalb der 30-Tages-Frist auch nicht fahren. Fahren darf man nur innerhalb der ersten 2 Monate nach Ablauf des TÜVs, danach gibts Strafen.

Man darf mit dem Auto nur zum TÜV und wieder nach Hause fahren, genauso wie man mit einem abgemeldeten Auto nur zur Zulassungsstelle fahren darf.


Bei uns durfte man sonst, wenn man ein Auto abgemeldet hat, noch nach Hause fahren mit den alten Schildern.
Das ist jetzt nicht mehr so!


Das ist falsch. Am tag der Abmeldung ist das auto imprizip noch normal angemeldet. Du kannst den wegen abmelden und dann am selben tag damit noch normal runfahren oder zB zum käufer des autos überführen



Na ok, mein Vergleich war schlecht. Die Sachverhalte sind bei den beiden Dingen unterschiedlich. Bei der An-/Abmeldung gehts um die Versicherung. Hat man die Doppelkarte / Elektr.VersicherungBestätigung, so ist das Auto für die Fahrt zur Zulassungsstelle versichert, ebenso wie am Tag der Abmeldung. Damit sind Fahrten von und zur Zulassungsstelle noch erlaubt, Überführungen außerhalb des Kreises aber eigentlich ausgenommen. Dafür gibts Überführungskennzeichen.

Angenommen ich komme aus Stuttgart und der Käufer aus Berlin, dann ist nach der Abmeldung eine Überführung - auch am selben Tag - natürlich nicht möglich Wobei mich da schon interessieren würde, wie kulant die Polizei in solchen Fällen sein kann. Denn auch ich hab schonmal eine Fahrzeug ohne Zulassung aus ner Nachbarstadt (außerhalb des Kreises) ohne rote Nummernschilder abgeholt. Weiß da jemand was?

Fahren mit deutlich überzogenem TÜV (>2 Monate) gibt Bußgelder und ggf. auch Punkte. Die Fahrt zum TÜV und nach Hause ist davon aber in der Regel ausgenommen, da es der Polizei wohl plausibel erscheint, dass man ohne diese Fahrt keinen TÜV bekommen kann - außer man hat nen Hänger.


gelöschtes Mitglied

    wie lange wr der tüv denn abgelaufen?


    @ Qoohuhn

    Genau das war die alte Regelung bei uns.
    Ist nun geändert worden.


    Also ich hab meinen polo 400km weg gerbacht. War abgemeldet und wurde 3mal angehalten aber jedesmal fahren lassen. Ist aber auchs chon nen weilchen her


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Nach meiner Kenntnis stehen 8 Monate im Raum


    gelöschtes Mitglied

      dumm gelaufen
      bei 12 monaten hätts volle 2 jahre neuen tüv gegeben so nur 16 monate...


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