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Zum Ausbildungsende kündigen?

ja, das mit dem sofort arbeitslos melden ham sie zu mir auch gesagt,

sry, habe es vergessen zu erwähnen, das wird ja überall so sein, wenn du arbeitslos bist, dass man sofort zum amt muss,

und das mit dem arbeitssuchend melden, naja, so is das in einigen bundesstaaten, die nehmen das net soo ernst, wie manch andere


möchte nun auch keine diskussion anzetteln, man kennt es ja, dass die woanders wieder andere gesetzte ham ^^



Wenn man aus nem Arbeitsverhältnis kommt, halten se gern an denn 3 Monaten fest.

Aber da Auszubildende, ja nicht 100% wissen, das se die Prüfung bestehen, sind die da Natürlich auch Lockerer, fahr mal hin, und sag das du wohl bald Geselle wirst, und nicht übernommen wirst, und dann Läuft das schon.

Und als Schweine würde ich die Sachbearbeiter dort nicht bezeichnen, die machen auch nur ihren Job, und wenn du dich denn Halben Tag mit denn Assis, die denn ganzen Tag vor Penny Sitzen, rumschlagen musst, naja ich wär auch Pissig.


gelöschtes Mitglied

    Zitat:


    möchte nun auch keine diskussion anzetteln, man kennt es ja, dass die woanders wieder andere gesetzte ham


    typsich Deutschland jedes Bundesland wieder anders ... anstatt es net mal alles gleich zu machen ^^ wäre ja zu einfach

    Mole84 hab ja nix gegen die Leute .... nur arbeiten haben sie nicht gelernt



    Zitat:

    anfangen zur schule mittlere reife nachholen


    sicher dass du nicht mit abschluss deiner lehre (gewisser schnitt vorrausgesetzt) so oder so deine mittlere reife in der tasche hast?
    so kennich das...

    lg,
    max


    der ausbilder muss ein gesetzlich nen halbes jahr wenn man solange nix gefunden hat noch beschäftigen so viel mir noch bekannt ist.

    oder irre ich mich da?
    war bei mir damals so.


    gelöschtes Mitglied

      @Retro87

      Das stimmt. Wenn du beim ersten mal die Prüfung bestehst ,kannst du darauf bestehen ein halbes Jahr übernommen zu werden.


      man bin ich schlau


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        Das stimmt. Wenn du beim ersten mal die Prüfung bestehst ,kannst du darauf bestehen ein halbes Jahr übernommen zu werden.


        Das will ich mal sehen das das ein Azubi vor dem alten sagt ... ich würd ihm sagen der soll das weite suchen und mir ist das nicht bekannt das er Ihn übernehmen "muss" .... würde mich wundern wenn das in irgend einem Buch steht.


        gesetz ist gesetz aber jeder sollte auch einen rechtsanwalt haben



        Zitat:

        Das stimmt. Wenn du beim ersten mal die Prüfung bestehst ,kannst du darauf bestehen ein halbes Jahr übernommen zu werden.


        Wo steht denn das bitte? das hab ich ja noch nie gehört? nur wenn man die Prüfung nich besteht is der arbeitgeber verpflichtet dich noch nen halbes jahr länger bis zur nachprüfung zu behalten aber sobald du das letzte ergebnis der prüfung hast bist du vogelfrei und da jeder davon ausgehen sollte das er die prüfung besteht sollte man schon rechtzeitig zum amt gehen und sich melden und auch wenn man nen 400€ job macht musste dich melden denn soweit ich weiß kriegst du ja die 400€ glatt aber was is mit pflege-, renten-, arbeitslosen- und sozialversicherung haste alles privat? oder soll es das amt übernehmen?

        Weil das amt übernimmts nur wenn es weiß das du vogelfrei bist

        Also einfach mal hingehen und mit den quatschen sicher sind nich immer die besten mitarbeiter da (seh ich leider jeden tag) aber es gibt auch leute die einen weiterhelfen und gut beraten

        MFG Ben


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