Huhu jungz und mädelz
jhätte da mal ne frage ... ich hab nen 80/60 Frahrwerk und vorne dran noch eine VR6 Golf 3 Lippe (Bodenfreiheit ca. 5cm)
jetzt meine frage, die lippe is doch von VW, d.h. ich muss sie nicht eintragen lassen `? is ja auch flexibel, sprich ich kann gehsteig und so trotzdem hochfahren....
nur muss ich am montag zum TÜV und da wollt ich wissen ob ich sie nicht lieber wegmachen soll (mach ich sowieso) nur was dann die polizei sagt wenn diese nicht eingetragen is und kein gutachten (brauch ich aber bei VW teilen nich oder ? also bei einem solchen) ?
Grettz & Thx
meines wissens nach ist das leider nicht zulässig, müsste eingetragen werden. Diese Teile müssten speziell für den Polo sein, um keine ABE zu brauchen.
falls ich hier scheisse erzähle, dann lasst mich das wissen
mfg chris
hast schon recht @chris
jede lippe oder jeder spoiler der nicht serienmässig mal an nem polo verbaut wurde... sonderedition oder ähnliches muss eingetragen werden... selbst wenns genau passen sollte.
das muss alles beim kraftfahrzeugbundesamt akkreditiert sein auf die typen.
deswegen muss man auch eine cupra lippe eintragen.
aber das wissen die wenigsten da die ja aussieht als ob se org. wär. würde sie eintragen lassen sicher ist sicher.
einzeleintragung.....muss ich auch machen,corrado heck am polo...ob vw oder nicht,muss nur die nummer sollte draufstehen,dann stellen die sich nich so dusselig an
ok, da ich morgen eh zum TÜV will dann werd ich sie mit eintragen lassen, wenns denn klaptt `?
wie is das eigentlich `? brauch ich ne mindestbodenfreiheit `?
hab nämlich momentan 6cm und 8 brauch ich doch oder `? aber die lippe is doch flexibel... wie siehts dann aus `?
ich glaube nicht....im grunde wenn du dir wasabreist ist es dein verschulden...