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Fahren ohne versicherungsschutz

~Tristan~
  • Themenstarter

Hallo zusammen,

habe eine kurze frage, ich fasse mal kurz zusammen:

Ich war auf dem Weg zur dekra mit einem entsiegeltem nummernschild (hatte vorher alles mit der dekra abgeklärt, sie meinten das eine fahrt auf direktem wege so ok wäre)

aufjedenfall wurde ich angehalten und habe jetzt eine anzeige wegen fahren ohne versicherungsschutz -.-

ich weiss, eigene doofheit, hätte mich nochmal informieren müssen....

Ich bin:

- Aus der Probezeit raus
- Keine Vorstrafen
- Nicht vorsätzlich gehandelt
- den Führerschein seit zwei jahren

Mit was muss ich ca rechnen? Fahrverbot?

Vielen dank an euch

lg
Tristan



Würd ich Einspruch einlegen!

Denn das was dir die Dekra erzählt hat Stimmt!

Wenn du Ohne Versicherung zum Straßenverkehrsamt fährst, das Fahrzeug anmelden. dann könn se dir nix. Folglich können die Beamten dich Begleiten um sich davon zu Überzeugen, dass du dein KFZ Anmeldest

Also ich würd dagegen angehen...


gelöschtes Mitglied

    hast du es denn schriftlich von der dekra bekommen,dass du so hin fahren darfst?



    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • google dein freund und helfer

    mfg


  • ~Tristan~
    • Themenstarter

    die dekra hat leider alles abgestritten, und ich wurde da direkt auf dem hof angehalten :(


    Du wurdes auf dem Hof von der Dekra angehalten ?
    Auf einem Privatgrundstück ?


    gelöschtes Mitglied

      dann könnte es schlecht für dich aussehen.also,wenn die das abstreiten,dann könnte es sogar für dich als vorsatz geahndet werden


      Was für as**,machen die doch mit absicht


      gelöschtes Mitglied

        ich könnte mal nen kumpel nachfragen.der kommt von der rennleitung...



        ~Tristan~
        • Themenstarter

        @polo 6n wäre super wenn du das machen könntest.... vllt steht sogar nen Fahrverbot im raum:(


        gelöschtes Mitglied

          I. Die Straftat:


          Kaum bekannt und auch nicht im Strafgesetzbuch geregelt.

          Wenn Sie auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein Auto fahren oder den Gebrauch gestatten, ohne dass das Auto versichert ist, machen Sie sich strafbar! Der Sinn der Strafvorschrift ist aber verständlich. Das Fahren eines Autos ist gefährlich. Die Allgemeinheit muss deshalb wenigstens mit ausreichender Versicherung geschützt werden. Schließen Sie also nach Erwerb eines Fahrzeugs mit Doppelkarte einen Versicherungsvertrag und zahlen Sie pünktlich Ihre Versicherungsprämien an den Versicherer. Ohne Zahlung riskieren sie Ihren Versicherungsschutz.

          II. Die Strafe:


          Geahndet wird die Tat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

          Bei einer fahrlässigen Verfehlung können Sie gegebenenfalls mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen. Fahren Sie als sonst unbescholtener Bürger erstmalig vorsätzlich ohne Versicherung, kommen schon 20 Tagessätze zusammen. Die Höhe eines Tagessatzes berechnet sich nach Ihrem Einkommen. Der mittellose Langzeitstudent kann mit einem niedrigeren Tagessatz rechnen als der Konzernmanager.

          In Flensburg gibt es hierfür auf jeden Fall 6 Punkte.

          vllt hilft das hier schonmal weiter...habs mal eben im net gefunden


          ~Tristan~
          • Themenstarter

          ja genau das habe ich auch schon gelesen..... bin noch in der ausbildung, und das wird ja auch leider immer individuell geregelt welche strafe auf einen zukommt. bin mal gespannt wann ich post bekomme.....


          Es haben beide Seiten Recht.

          Du darfst mit einem ungestempelten Kennzeichen zur DEKRA fahren aber nur mit Doppelkarte.

          Auf dieser Doppelkarte muss ein Häkchen im Feld "gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen" sein.

          Besorg Dir so eine Doppelkarte von Deinem Versicherungsvertreter mit Datum von gestern und leg die vor. Damit wäre das Fahren ohne Versicherungsschutz vom Tisch da Du ja Schutz hattest.


          gelöschtes Mitglied

            @Tristan:
            hab mal versucht anzrufen,geht aber nicht ran...
            werd mal die tage hier rein schreiben,was mein kumpel gesagt hat.
            nicht den kopf hängen lassen...
            Mfg. VWPOLO6N


            ~Tristan~
            • Themenstarter

            ich habe ja direkt im beisein der Polizei die versicherung angerufen, da ich das Fahrzeug iwie nach hause bekommen musste....


            gelöschtes Mitglied

              Also,ich konnte ihn doch noch erreichen..
              er sagte mir,es würde ein fahrverbot wegen fahren ohne betriebserlaubnis
              und verstoß gegen das pflichtversicherungsgesetz geben.aufjedenfall punkte...wie viel,konnte er so auf die schnelle nicht sagen.
              hoffentlich konnte ich dir hiermit weiter helfen...
              Gruß


              ~Tristan~
              • Themenstarter

              also sicher fahrverbot? :(
              Wie lange dauert so ein bescheid meistens bis er da ist?


              Zitat:

              Ich war auf dem Weg zur dekra mit einem entsiegeltem nummernschild (hatte vorher alles mit der dekra abgeklärt, sie meinten das eine fahrt auf direktem wege so ok wäre)


              Das kannst du auch so machen,selbst wenn man zum anmelden fährst..


              gelöschtes Mitglied

                die sind damit schnell...denke so 1-2 wochen
                und er sagte auf jedenfall fahrverbot...
                ich kann dir den tipp geben,das du einfach mal zu dienststelle fährst,damit die sehen,das du dich bemüht hast...
                ich hatte das damals mit erlöschen der betriebserlaubnis,wegen rücksitzbank ausbauen und nicht als zweisitzer eintragung.bin auch hin gefahren.musste dann nicht zur nachschulung...


                ~Tristan~
                • Themenstarter

                das mit dem fahrverbot ist echt das schlimmste... da bin ich shcon aus der probezeit raus, und dann sowas -.-


                Da frag mal nach,wenn du halt zur dekra wolltest sollen die dir was schriftliches geben..


                gelöschtes Mitglied

                  noch ne frage...habe die netten herren dir ne mängelkarte oder sowas gegeben?


                  ~Tristan~
                  • Themenstarter

                  nein gar nichts.......... nochnichtmal nen bescheid oder sowas, sie haben sich nur meine daten notiert


                  gelöschtes Mitglied

                    hmmm...dann kannste nur drauf warten oder wie gesagt,zur dienststelle fahren.ist auf jedenfall nicht schlecht,mal dort zu fragen...


                    Lass dich jetzt mal nicht verrückt machen durch verschiedene Aussagen. Ich für meinen Teil würde jetzt einfach mal Ruhe bewahren und ggf. mal einen Anwalt befragen was der zu dem Thema meint (Rechtschutzversicherung vorausgesetzt).

                    Warte ab was kommt und entscheide dann ob Du deinen Anwalt einschaltest oder nicht.


                    also bis jetz is ja noch nix dolles passiert; du wirst jetz erstmal post von der polizei bekommen und dann deine aussage machen müssen

                    hatte auch mal den fall: bin mit nem renn-pocketbike aufn radweg vor dem garagenkomplex gefahren, weil innerhalb es nicht möglich war, wegen unebenheiten; wurde natürlich prombt angehalten und bike beschlagnahmt
                    habe denen dann erzählt, das wir das ding gerade repariert haben, und wir nur testen wollten, obs wieder fährt zumindest, weil wir immer zur kartbahn müssen

                    ende vom lied war, der besitzer hat nach 4 wochen sein pocket zurück bekommen und mein verfahren wurde eingestellt

                    also immer schön ruhig bleiben, kann mir nicht vorstellen, dass dein staatsanwalt lange weile hat wegen sowas; da stehen aufwand und nutzen in keinem verhältnis.........is aber keine garantie


                    ~Tristan~
                    • Themenstarter

                    oke, meine grösste sorge ist echt das fahrverbot :(
                    habe mir wiegesagt sonst noch nichts zu schulden kommen lassen.....

                    Erlischt beim Fahren ohne Versicherungsschutz automatisch die Betriebserlaubnis? also kriege ich dafür auch noch einen dran?

                    lg


                    gelöschtes Mitglied

                      Zitat:


                      Wenn du Ohne Versicherung zum Straßenverkehrsamt fährst, das Fahrzeug anmelden. dann könn se dir nix.


                      Stop bitte keine falschen Tatsachen hier darstellen, er ist nicht zu Zulassungsstelle oder TÜV gefahren, somit gilt die hier angesprochene kurzweillige Erlaubnis nicht. Was die Versicherung angeht, muss eine entsprechende Dekungskarte vorhanden sein, die meist online oder per E-Mail zu beziehen ist, dann sind solche fahrten auch kein Problem. Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz dürfen nicht am öffentlichen Strassenverkerhr innerhalb der EU teilnehmen, ist leider so.


                      @R-Line: Du schreibst nur für Zulassungsstelle oder TÜV gültig. Er ist in seinem Fall zur DEKRA gefahren - das gilt dann nicht? Also TÜV geht aber KÜS, DEKRA etc. nicht? Wäre interessant zu wissen.


                      interessierter mitleser, deswegen ins abo...


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