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Fensterhebermotor links - Garantie?

cuaro
  • Themenstarter

Hallo zusammen,

Ich habe im Sep.09 den Motor des linken Fensterheber bei einer VW-Werkstatt austauschen lassen. Im Dez.09 ist der wieder kaputt gegangen und wurde als Garantie-Fall nochmals ausgetauscht.
Jetzt vor einer Woche ist mir der Motor wieder kaputt gegangen und mein Auto steht heute in der Werkstatt.
Der Zuständige Mitarbeiter konnte mir aber auf Anhieb nicht sagen, ob das nochmals unter die Garantie fällt.. Er wollte sich nachher melden.
Damit ich mich aber nicht unnötig über den Tisch ziehen lasse. wollte ich mich vorab informieren wie die Garantiezeiten für das VW-Originalteil sind?

Im Internet habe ich unterschiedliche Meinungen gehört von einem bis zu zwei Jahren.

Kann mir da jemand eine sichere Aussage machen?

Vielen Dank schonmal und Beste Grüße aus Baden



cuaro
  • Themenstarter

.. habe mittlerweile mal schnell direkt bei VW angerufen..
Insofern es für jemanden Interessant sein könnte:
Im Normalfall gibt es auf VW-Einzelteile nur eine Garantie von einem Jahr.
Es kann aber ein Kulanzantrag (in erstem Schritt beim Autohaus und im zweiten direkt bei VW) zur Kostenübernahme gestellt werden.
Dies wird dann geprüft und entsprechend entschieden, ob die Kosten ganz , Teilweise oder gar nicht übernommen werden..



Sep'09 einbau, 1 Jahr Garantie (der Zeitpunkt an dem du quasi gezahlt hast)
Dez'09 Reparatur (müsste kostenlos sein = keine "Verlängerung" der Garantie)
Sep'10 Garantie Ende (auch kostenlos ^^)
Feb'11 Fehlerfall, kostet normal den Vollpreis. Kulanz möglich => Versuchs (Der Versuch kostet ja nix, Druckkosten ignoriert)

Die sollen lieber die Führungsdichtungen anschaun und die Schlittenführungen gescheit fetten ^^

Und du: Rauch weniger im Auto ^^



gelöschtes Mitglied

    Da der Motor getauscht wurde gilt für dieses Teil ab einbau ebenfalls ein Jahr Garantie


    cuaro
    • Themenstarter

    .. also es war wohl wirklich der Motor..
    Laut Chef-Mechaniker der Werkstatt haben die jetzt aber den Motor auseinander genommen und das kaputte Teil des Motors ausgetauscht oder repariert. Ob die Aussage so natürlich richtig sind, kann ich nicht beurteilen.. Wurde mir aber auch gar nicht in Rechnung gestellt.. Ich hatte noch etwas am Schloss der Fahrerseite zu machen, wofür ich vorangig zur Werkstatt gegangen bin.. Demnach ist mir das jetzt eigentlich wurscht, wie's gemacht wurde.. Hauptsache Ich musste nix dafür zahlen und es funzt wieder
    Fragt sich nur wie lange ^^


    PS: Das mit dem Rauchen ist schon wahr.. Sollte ich mal (auch allg.) einschränken


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