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Download von gemixten Lieder erlaubt?

Motors-Freak
  • Themenstarter

Hey Leute,
kurze und knappe Frage.

Ist das Downloaden aus dem Internet von Kopiergeschützen Liedern, die nicht mehr in der Originalversion sind, sondern durch einen Remix verändert wurden, erlaubt zu laden?
Mitlerweile ist ja sogar das Streamen von Kopiergeschützen Filmen verboten.
Als Beispiel:

"Linkin Park - Numb Encore.mp3" Natürlich ist dieses Lied illegal zu downloaden im Internet. Aber wie sieht es dann aus mit:
"Linken Park - Numb Encore RMX by Dj ***" ist dieses Lied legal zu downloaden?

Beispiel www.breakz.us

Gruß



gelöschtes Mitglied

    Meines wissens ist es von Youtube z.b. noch erlaubt und Remixe hmh wenn kein Copyright von dem jenigen kenntlich gemacht wurde kann man doch dann nicht wissen ob eins drauf ist...


    Motors-Freak
    • Themenstarter

    Zitat:

    Meines wissens ist es von Youtube z.b. noch erlaubt


    Lieder und Filme die Copyright sind zu Streamen ist seit 2010 Illegal. Also auch Kino.to usw. Darum gehts mir aber gar nicht.

    Zitat:
    wenn kein Copyright von dem jenigen kenntlich gemacht wurde kann man doch dann nicht wissen ob eins drauf ist...


    'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht'




    Jeder Download ist verboten,auch von Rmx`n.Darfst Dich nur nicht erwischen lassen.Ich ziehe nur direkt von Servern,da gibts keine Probleme mit der IP


    Motors-Freak
    • Themenstarter

    Zitat:

    Jeder Download ist verboten


    So ein Blödsinn.
    Es sind nur Downloads und Streams von Copyright geschützen Lieder, Filmen usw verboten. Es gibt auch Liebe die Stars Copyright frei auf der eigenen Homepage zur verfügung stellen.

    Zitat:
    Darfst Dich nur nicht erwischen lassen


    Na das beantwortet meine Frage

    ........................................................................................................................................

    Ich würde mich freuen wenn wir einfach genau bei meiner Frage bleiben könnten.
    Ist der Download von Remixen verboten? Es ist ja kein direkter Copyright drauf. Ich will keine Vermutungen sondern Antworten von Leuten die sich sicher sind.

    Gruß


    gelöschtes Mitglied

      So habe mich wegen den Remixen mal erkundigt bei ner Kollegin die mit Recht was am Hut hat:

      Zitat:
      Auch hier gilt das Urheberrecht - und in diesem Fall liegt das Urheberrecht bei den Bearbeitern / Remixern. Somit ist auch solch ein Download illegal.


      Motors-Freak
      • Themenstarter

      Danke, auf so eine Antwort habe ich gewartet.

      Gruß


      gelöschtes Mitglied

        Ich grabe das mal eben nochmal aus.
        Eure aussagen stimmen allgemein nicht.

        Wegen Downloaden wurde bisher noch keiner Belangt! Nur für die Weiterverbreitung! Denn dann könnte man euch schon belangen fürs Aufrufen von youtube.de, ein Video wird auch gedownloadet, zwar nur Temporär aber es wird geladen.

        FreeYouTubeToMP3Converter


        Motors-Freak
        • Themenstarter

        Zitat:


        Wegen Downloaden wurde bisher noch keiner Belangt! Nur für die Weiterverbreitung! Denn dann könnte man euch schon belangen fürs Aufrufen von youtube.de, ein Video wird auch gedownloadet, zwar nur Temporär aber es wird geladen.

        FreeYouTubeToMP3Converter


        Korrekt. Seit Ende 2010 ist auch das bewusste Streamen von Copyright geschützten Datein verboten. Also Kino.to. Man macht sich seit Ende 2010 strafbar kino.to zu nutzen. So wurde zumindest letztes Jahr bei Akte 2010 oder so berichtet.

        Und doch, auch der Download ohne verbreitung ist verboten. Früher waren nur die Torrents illegal, also das verbreiten, heute sind wir auch schon da, dass das Downloaden auch verboten ist. Also von Rapidshare oder sonst was ziehen. Alles verboten. Ende 2010 haben die extrem die Verbote angezogen.
        Ende 2010 habe ich noch eine Reportage gesehen, wie ein Jugendlicher etliche lieder von drei.to gezogen hatte und belangt wurde. Und er war nur downloader. Kein upper!

        Gruß



        gelöschtes Mitglied

          Das kommt auch auf die Menge drauf an. Bin ich ein schlimmer finger und lad pro Tag 500 Lieder oder bin ich ein unauffälliger der in der Woche mal 5-6 Lieder zieht kann man sich wohl denken um wen sie sich kümmern.

          Aber wie z.B. Lieder von Youtube laden können sie schon garnichts machen! Der Traffic auf YouTube ist so dermaßen groß und dadurch das man schon nur durch aufrufen eines Videos es wie beschrieben downloadet gibt es da auch keine Unterscheidung ob ich es mit einen Aufzeichnungsprogramm mitschneide oder nur im Browser öffne. Die X-Forwarded Headerfiles lassen sich ja ohne Aufwand fälschen.

          Ich kann von einen Geschehnis berichten eines Kollegen von mir: Er bekam ein schreiben von einen Anwalt in dem er Aufgefordert wurde satte 600,- € für ein gedownloadetes Lied zu zahlen. Er hat das nicht bezahlt und hat auch nie mehr was davon gehört. Ist also rätselhaft wie diese Experten das auswählen.

          Auch gibt es noch keinen aktuellen fall wo einer Verurteilt wurde aufgrund der Nutzung von kino.to Es ist schlicht weg unmöglich, zumal die Streaming Server im Ausland stehen (meist im Tiefen Osten) wodurch die Beschaffung der Daten nahezu unmöglich ist.


          Motors-Freak
          • Themenstarter

          Ich rede davon was erlaubt ist und was nicht und nicht davon "die kriegt man nicht" usw.

          Fakt ist, bewusstes Streamen von Filmen ist Illegal. Ob sie einen nun kriegen oder nicht ist was anderes.


          gelöschtes Mitglied


            gelöschtes Mitglied

              falsch auch wenn du nur 5 Lieder runterlädst kannst du Besuch bekommen und damit Rechnen das was hinter her kommt es ist sowohl das downloaden und auch das uploaden verboten und egal was es für eine Menge ist...


              und wie ist es wenn man den Real Player benutzt?den kann man legal
              bei chip.de laden und wenn ich ein Video gucke (egal was)

              kann ich über den Player das Video downloaden also ist das dann legal?


              Motors-Freak
              • Themenstarter

              Ist Schnurz wie du die Lieder saugst. Verboten ist es.
              Ob Sie dich nun kriegen, ist was anderes.

              Gruß


              Wer Downloaded schon lieder,wir kaufen doch alle die Alben


              gelöschtes Mitglied

                zu der diskusion weiter oben, wer belangt wird und nach wie vielen downloads.

                kollege von mir wurde letztes jahr von paramount belangt, nachdem er 1(!) film gezogen hatte.
                waren ein paar tausender strafe....


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