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Fortsetzung Mindesthöhe/Tieferlegung

ones
  • Themenstarter

HI,
für die Leute die es interressiert, eine kleine Zusammenfassung zu der fortsetzung meines kleinen Problem, hier beschrieben: http://www.polotreff.de/forum/t/20...8#post1596218

Nachdem ich mir nun sicher war das es keine Gesetzliche Mindesthöhe in Deutschland gibt
(Quellen: 3 TÜV Gutachter speziell für Eintragungen und AUTOBAHNPOLIZEI) und das Eingetragene Fahrwerk immer noch das selbe ist (TÜV Gutachten 30&euro bin ich zum Straßenverkehrsamt des Kreises und hab der drohenden Stilllegung meines Polo's entgegengewirkt. Soweit so gut, der Eintrag beim Straßenverkehrsamt ist raus. Kosten bis jetzt mit Benzin Geld knapp 60€ (Wohl gemerkt nur dafür, um nachzuweisen, dass immernoch alles eingetragen ist und immernoch alles Legal ist, was sich auch nicht geändert hat)
und von der verloren Zeit und unnötig verschwendeten Urlaubstage gar nicht zu reden.
Alls letztes war der Polizei Beamte und das Verwarngeld dran. (Der mir noch angeboten hat, wenn er mit seiner Aussage falsch liegt, die auch einzusehen und das Verwarngeld fallen zu lassen).
Der aber leider fässt an seiner Meinung hält und sich nicht überzeugen lies. Da ich nun keine Rechtsschutzversicherung besitze, ist der Rechtsweg überflüssig (wir wissen ja alle wer am Ende recht bekommt).
Ich bleibe also auf 60€ + 25€ Verwarngeld sitzten und muss damit Leben, dass er mich jeden Tag anhalten kann und mein Auto bemängeln kann.
Tolles Deutschen Rechtssystem.

Ich schreib das nur für die Leute die es auch interressiert (eventuell ihr Auto Tieferlegen wollen, und die Gesetztlichen Probleme wissen möchten).

MfG



hmm...also könnte theoretisch das auto so tief sein wie es geht?!
Ich krieg meine Rad/ Reifenkombination nich eingetragen weil ich auch keine 8cm Bodenfreiheit mehr habe.. :(


gelöschtes Mitglied

    Ich verstehe den Threat hier nicht da in deinem Vorhergehenden Threat bereits die Gesetzeslage ausführlich und richtig dargestellt wurde..



    ones
    • Themenstarter

    Ich wollte deutlich machen, dass auch eingetragene Dinge anfechtbar sind.

    Hauptsächlich würde es mich interressieren, ob es jemanden gibt, der ein ähnliches Problem hat und der eventuell den Rechtsweg gegangen ist und was dann am Ende rauskam.

    @Dracula
    Das liegt an dem TÜV selber ob er es so abnimmt oder ob er nach seinen Richtlinien geht. Vllt hast du Glück und findest einen der es dann auch mit 7 oder 6 abnimmt


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