Hallo Forum,
hab mir am Mittwoch Abend Sommerreifen mit SF (5mm Profil) von Continental gekauft. War ein Privatkauf, liegt 10km von mir entfernt.
Hab 75 Euro gezahlt.
Am Telefon hat er mir gesagt das die Reifen ca. 3 Jahre alt sind!
Als ich sie dann geholt habe (freundin war dabei -> beamtin) hat er nochmal gesagt er hat sie nur rumliegen weil seine Frau auf ein neues Auto umgestiegen ist.
Soweit so gut gestern hab ich sie dann drauf gemacht, genügend Luft reingemacht...
Bin mit den Reifen nur ins Fußballtraining (5km) gefahren!
Jetzt morgens wollt ich in die Schule fahren -> SCHRECK
Reifen hinten rechts ist platt wie sonst was....
Sind 175/65 R13 Continental, dort steht drauf (Dot AFM2 AVB9 5002)
Dann bin ich erstmal erschrocken, sind diese reifen fast 9 jahre alt?
Es ist einen "Mündlichen Kaufvertrag"(zwei übereinstimmende Willenserklärungen) mit mir eingegangen.
Kann diesen laut §§ 123 BGB anfechten?
Das kann nur arglistige Täuschung sein!
wie kann ich nun handeln?
mfg benny
montier den reifen mal ab und les die DOT auf der inneseite ab
nein du kannst da garnichts anfechten da "Gekauft Wie Gesehen" dabei hast du keine rechte da du nichts schrftliches hast.
es kann ja auch ein schaden von dir sein. kannst du irgendwas nachweisen? wenn du was schriftlich gehabt hättest wäre es auch schwer gewesen da der verkäufer ja keine garantie oder änliches gibt...
Das ist halt die andere Seite des Privatkaufs
klar ist ein kaufvertrag zu stande gekommen!
Da ist es egal ob nichts schriftliches vorliegt.
Zudem war ein "Beamter" dabei -> Zeuge!
Er kann mir doch nicht verklickern ja der Reifen ist 3Jahre alt und im super zustand. "Ja ich hab Ahnung von Autos deswegen hab ich ja diese gekauft"
Wenn er mich arglistig täuscht kommt kein KV zustande und er muss es eig. zurücknehmen soweit ich weiß
Dann geh halt mit deinen achsoschönen Beamten zu dem Typ.
Kannst ja dann wegen 75€ zum Anwalt gehen
was du dich da aufregst... warst doch schlau genug um die reifen zu kaufen warum haste denn nicht mal draufgeguckt. versuch doch nicht deine fehler über andere abzuweisen. und es ist rechtlich egal ob ein "beamter" oder nichtbeamter zeuge dabei war...
für 75€ schaden 500-600 anwaltskosten das burnt...
Moin schön....
Hm,dann soll er dir das erstatten...
Aber ob da der anwalt was macht... Wenn du keinen schriftlichen vertrag hast,is das meist mist... Dann sieht die sache schon wieder anders us..
Lg Nadine
ich glaub jeder würde sich da aufregen...
@rock433
steht 175/65 R13 Tubeless (E4) 0210337
Da du nix schriftliches hat bringt das nix, er kann auch einfach sagen er hätte dich darauf hingewiesen oder sonst was, da nix schriftlich geregelt ist. Ein Zeuge ist für dich gut, aber das wird dir nichts helfen, es sei denn es geht in höhere Instanzen. Und da kommen Freunde und Freundinnen nicht unbedingt glaubwürdig als Zeuge sondern als Unterstützer eigener Interessen in Betracht (Klischee...) ... und wegen 75€ dann auf den wesentlich höheren Aufwandskosten evtl. sitzen zu bleiben lohnt sich nicht.
Ich würde einfach mal mit dem Verkäufer im normalen netten Ton reden ob er dir deshalb etwas Geld zurückgibt (vom Preis runtergehen) und gut ist... Wenn du ihm gleich mit "was soll die scheiße, ich zeig dich an" kommst, dann kannst du dich drauf einstellen das er auf Durchzug schaltet und du beim Rechtsstreit wahrscheinlich verlierst weils einfach nix schriftliches gibt.
... völliger Schwachsinn..
Arglistige Täuschung, egal ob privat oder nicht. KV ungültig und noch einen Zeugen dabei. Sollte kein Problem sein das Geld wiederzukriegen.
Erst mit dem Verkäufer sprechen, und wenn das nicht hilft zur Polizei und anzeigen.
Und Gekauft wie gesehen oder ohne Gewähr heißt noch lange nicht das ich jeden Müll als Top Ware verkaufen kann.Das denkt nämlich auch in der Bucht jeder.Hauptsache das SÄtzchen drunter und ich bin geschützt...
Und von wegen 75€ keinen Anwalt , das ist ja das Problem das die LEute denken ja für 75€ macht der schon kein ärge, aber soll man sich so auf dem Kopf rumtreten lassen?Alleine aus Prinzip schon nicht.
Zitat:
Arglistige Täuschung, egal ob privat oder nicht. KV ungültig und noch einen Zeugen dabei. Sollte kein Problem sein das Geld wiederzukriegen.
Und u.a muss der Threadersteller erstmal beweisen,das der schaden,schon beim kauf da war.
Das ist sicher nicht so einfach wie der Herr Mario123 das schreibt
sorry aber dummheit muss bestraft werden,was verlässt du dich auf den verkäufer man sollte schon in der lage sein einen reifen entschlüsseln zu können schließlich lernt man das auch in der fahrschule!
und wegen 75€ nen herman zu machen ist lachhaft
beim privatkauf kannste du nichts machen egal ob zeugen oder nicht
du hast was gebrauchtes gekauft und du hast zu kontrollieren ob es in einem einwandfreien zustand ist, was der verkäufer dir sagt ist genauso viel wert wie das was bei dir aus dem auspuff kommt,so und wenn du ihm glaubst biste einfach selber schuld!
beim nächsten mal bist du schlauer!
Wo isses Problem zum Reifenhändler fahren flicken lassen kostet 10-15€ Reifen kann auf der felge bleiben!
DOT Nr ist 4 Stellig und eigentlich immer so n bissl tiefer eingebrannt...
Zitat:
beim privatkauf kannste du nichts machen egal ob zeugen oder nicht
du hast was gebrauchtes gekauft und du hast zu kontrollieren ob es in einem einwandfreien zustand ist, was der verkäufer dir sagt ist genauso viel wert wie das was bei dir aus dem auspuff kommt,so und wenn du ihm glaubst biste einfach selber schuld!
§263 stgb betrug
er hat mit wissen reifen verkauft.
er kann sich rausreden das er nicht wusste das einer kaputt ist
er hat jedoch gesagt der reifen ist 3 jahre alt,
doch er ist älter als 3 jahre (9jahre)
Ich kann über den Rechtsweg das Geld bekommen,
meine freundin hat es gerade mit ihrem Verkehrsrechtlehrer ( bereitschaftspolizei) abgesprochen...
Sie bekommt, falls es zum Rechtsweg kommt, RA gestellt!
Und wer sagt eigentlich, dass du auf dem Weg zu deinem Fussballspiel nirgends reingefahren bist?
Darüber wurde noch garnicht geredet...
...erst so unüberlegt handeln und was kaufen ohne genauere Begutachtung (sonst wäre die DOT ja gesehen worden) und dann einen auf dicken Matz machen wollen und wegen 20€ die Gerichte nerven...
...Mensch, unser Staat hat besseres zu tun. Und ich persöhnlich hätte auch besseres mit meiner Zeit anzufangen als wegen sowas ein Fass aufzumachen...
...und wo bleibt deine "arglistige Täuschung" wenn der Verkäufer deiner Ware sich genauso auskennt wie du und schon vom Vorlieferanten "alte Reifen" erhalten hat? Kann ja gut sein, dass er die Reifen vor 3 Jahren gekauft hat...
schonmal versucht den typen zur rede zu stellen?
erstmal drüber quatschen. wenn er nicht einsichtig ist kann man immernoch handeln. vielleicht machste dieses mal einfach einen familien ausflug und nimmst noch 3 beamte mit um nichts zu verpassen was er sagt. sich über so einen scheiß nen kopf über arglistige täuschung zu machen tztztz.
gerade bei so sicherheitsrelevanten teilen schaut man doch genau hin was man sich kauft selbst wenn ich mir neue reifen kaufe (was ich generell tue)
achte ich aufs herstellungsdatum
also ganz ehrlich ich find schon das du zu naiv warst beim kauf..
soll jetzt kein angriff sein oder sonst was aber is jetzt dumm gelaufen ich würde mit dem verkäufer einen kompromiss vereinbaren
das er die reperatur des reifens übernimmt und denke dann sind alle glücklich
und in zukunft:
Augen auf beim Eierkauf
Und wenn es nur 75 Euronen sind!
Mir liegts doch nicht am Geld.
Es geht ums prinzip, was hier irgendwie "fast" niemand versteht!
75€/4 = 18,75€....
Zitat:
Es geht ums prinzip, was hier irgendwie "fast" niemand versteht!
Jetzt machste so ein Fass auf und hinterher kommt, dass er nicht gesagt hat, dass die Reifen 3 Jahre alt sind, sondern dass er die vor 3 Jahren gekauft hat.
Und dass du den Reifen nicht beschädigt hast, lässt sich wohl nur schlecht beweisen.
Ich würd erstmal mit dem Typen reden und dann sehen.
Wenn er sich auf nichts einlässt, wirds schwer.
Zitat:
Jetzt machste so ein Fass auf und hinterher kommt, dass er nicht gesagt hat, dass die Reifen 3 Jahre alt sind, sondern dass er die vor 3 Jahren gekauft hat.
Zitat:
-->Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Zitat:
-->Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
du sagst es geht dir ums prinzip in meinen augen reine engstirnigkeit
fast jeder rät dir das du zuerst mit ihm redest vlt sieht er ja ein das er vergessen hatte dich darauf hinzuweisen das DU nochmal das herstellungsdatum in augenschein nehmen solltes
ich denke du kaufst dir auch keine milch ohne aufs mindesthaltbarkeits datum zu schauen oder?
Ruf den Verkäufer halt mal an und klär das mit ihm ab! Bevor du hier eine RIESEN Welle lostrittst! Grüsse
Das wird sicher unangenehm wenn du am Ende den Rechtsstreit bezahlen musst wegen 75€ bzw. 18€... Und selbst wenn du es nicht zahlen musst dann gehen unsere Steuergelder für so etwas hochwichtiges flöten.
Wegen solchen Leuten wie dir hab ich keinen Bock mehr was zu verkaufen... Schön den Reifen schrotten und dem Verkäufer dann ans Bein pis**n...
Wenn du keine Risiken willst dann kauf Neureifen mit Rechnung. Das bei einem Gebrauchtteil was nicht in Ordnung sein kann, oder der Vorbesitzer (der keine Händlerposition darstellt und sich mit der Materie nicht auskennt) kann immer vorkommen!
Der Reifen ist bestimmt nicht geplatzt weil er 9 Jahre alt war... Wäre er so rissig/beschädigt gewesen hättest du das doch beim Kauf sehen müssen!
Zitat:
Wäre er so rissig/beschädigt gewesen hättest du das doch beim Kauf sehen müssen!
Zitat:
Die DOT hat er ja auch nicht gesehen..
Wenn du Rechtschutz hast dann probiers, ansonsten isses halt Lehrgeld.
Kann jetzt auch mit Prinzipien anfangen, zB was man sich alles VOR dem Kauf anschaut (und nicht danach erst), denke aber das geht zu weit hier.
Genau genommen isses dein Bier, wenn er sich so schwammig ausdrückt "3 jahre könnten es max. sein" anstatt "DOT 5409" (wer findet den versteckten Fehler? ).
Und sowohl DOT als auch Profilzustand sind des ERSTE was man sich anschaut wenn man Reifen (auch neue) selber kauft.
Egal ob neu oder gebraucht; der Laie kennt sich nicht mit Gummmimischungen aus und hat NUR die Sichtprüfung zur verfügung. Kostenlos und sehr aussagekräftig.
Wäre jetzt was anderes wenn dir bei Neureifen unverschuldet die Karkasse aufreisst oder so was.
Er hat "ABC" unter Zeugen "vage formuliert" gesagt und Du hast unter Zeugen die Sichtprüfung durchgeführt.
Nur versteckte/verdeckte Mängel kannst du Nachträglich beanstanden (und die DOT zB ist sicher nicht versteckt.
Wenn du dich schon mit reifendimensionen etc. genug auskennst dass du die richtigen Gummis kaufst dann isses (vllt. auch vor Gericht) recht unglaubwürdig dass du die DOT links liegen lässt.
Klar misst du auch nicht mitm Zollstock nach ob die 195er auch wirklich 195 breit sind, aber da du nix schriftliches hast und es sich nur um einen Kleinbetrag handelt werden dir höhere Instanzen was husten.
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Ruf den Kerl an und klär des mit dem; der Fehler lag aber nicht (nur) auf seiner Seite.
Hab selber schon Müll gekauft weil ICH SELBER ned genau hingeschaut hab und es schnell, schnell gehen musste, is dann aber wie man hier so schön sagt "Mei Bier" (aka hochdeutsch "Lehrgeld").
Der MHD-Vergleich mit der Milch is hier denk ich ganz passend.
Sicher is er ein "Zipfeglatscher", aber wenn du einen KV abschließt über "gekauft wie gesehen" dann müssen schon wirklich grobere Mängel vorliegen als der sichtbare Verschleiß.
Und den hättest du dir auch 5km früher (beim Kauf) ansehen können bzw. sogar aus Sicherheitsgründen MÜSSEN.
Mündlich = Aussage vs. Aussage.
Mit viiiiiel Glück läufts auf einen Vergleich raus und du musst nur die Rechtskosten zahlen.
Is ja ned nur Geld sondern auch Zeit & Nerven was du da investierst in die Geschichte.
ich will doch einfach nur sommerreifen mehr will ich garnicht
wer hat den gesagt das ich ihn gleich anzeige lol
ich werd ihn anrufen und ihn darauf aufmerksam machen das komishcerweise nur an einem reifen die luft raus ist und die statt 3 jahre, 9 jahre alt sind.
Wenn er sie wieder zurücknimmt, und ich mien geld bekomm bin ich schon zufrieden!
Du hast doch direkt einen Wind gemacht mit "Kann ich das Laut Paragraph Pups Absatz Furz anfechten" usw... Das erweckt halt stark den Eindruck.
nee so war das nicht gemeint!
ich werd ihn mal höflich fragen ob er sie zurücknimmt,
wenn nicht dann lass ich ihn reparieren und fahr halt mit 2002ern 1-2jahre rum!
wie gesagt vlt kannst du dich mit ihm einigen und er übernimmt die reperatur..
wäre doch ne gute lösung
Naja bei 75 Euro wird er dir wohl kaum eine Reparatur zahlen.
Schau mal nach ob das Ventil gescheid reingeschaubt ist; vllt. isses ja des schon gewesen.
Wenn ein Loch drin is dann lohnts sich wohl bei 9jahre alten Reifen ned die zu reparieren; vllt. kriegst ja i.wo 2 neue her; müssen nur Achsweise die selben Reifen sein.
Trag mal in deim Profil nach wo du wohnst, dann kriegst vllt. paar billige Angebote.
Falls du im Raum München wohnst hätt ich vllt. noch zwei alte Ranzreifen für deine Alte ^^
Kannst "so" haben müsstest aber selber abholen.
Weis aber nimmer ob die schon weg sind; schreib bei Interesse dann schau ich bei nächster Gelegenheit in den Keller; komm da so selten runter ^^
Die Freundin hätt auch noch gebrauchte Sommerreifen, die könntest auch "so" haben wenn sie die (bald) abzieht.
Wären halt schon gebrauchte 155er 13Zoll ( = nimmer für Langstrecke aber gerne für Einkaufsauto etc ).
Ich hab nicht alles gelesen. ABer der VErköufer muss in den ersten Wochen nachweisen das die Reifen nicht defekt waren und nicht umgekehrt.
Vielleicht sprecht ihr alle aus euren Erlebnissen aber wirklich viel wahres steckt da nicht hinter.
Und ein Reifen der als 3Jahre alt angepriesen ist darf nicht 9 Jahre alt sein.
Ok ein Zeuge aus der "Familie" ist nicht der Beste aber völlig ausreichend.
Zitat:
wenn nicht dann lass ich ihn reparieren und fahr halt mit 2002ern 1-2jahre rum!
Ich denke schon das er da guten Chancen vor Gericht hat.
Er kann auf wandlung des Vertrages bestehen, allerdings werden sie dann den defekten Reifen abziehen, es sei denn das er per Gutachter beweisen kann das der Reifen schon vorher defekt war.
Aber welche Rechtschutzversicherung übernimt solch ein Risiko ?
Vorher einigen ist immer die beste Lösung.
Und bevor man einen Prozess anstrengt sollte man den Beklagten eh per Schufa Auskunft überprüfen, denn was ist wenn man zwar den Prozess gewonnen hat aber der Beklagte völlig pleite ist ?
Dann hebt der die Finger (Offenbahrungseid) und geht in die Privatinsolvenz, meistens sieht man dann keinen Cent.
Ein Restrisiko besteht dann immer noch, denn auch nach der Schufa Auskunft kann er ja auch noch pleite gehen.
Denn solch ein Prozess kann mal eben 6 Monate dauern.
In diesem Sinne, viel Spaß beim klagen.
Recht haben und Recht bekommen sind in diesem Land zwei verschiedenne Dinge !
M.f.G. Mopedman
Ich würde Polizei, Medien und mindestens 2 Anwälte einschalten. XD
Hast du schon mal daran gedacht, dass DOT nicht verkaufsdatum, sondern PRODUKTUIONSDATUM heißt und ein Händler Reifen auch nach 5 Jahren noch als NEU verkaufen darf? Wenn der Vorbesitzer die vor 3,5 Jahren (CA. 3 Jahre) NEU gekauft hat, stimmt das doch alles. Wo ist das Problem?
Geh mal vor Gericht und sag, du forderst eine Haltbarkeitsgarantie von Privatanbietern für gebrauchte "Verbrauchsgüter". Die werden so die Augen verdrehen, wie viele die diesen Thread gelesen haben.
@[MSRS
So und ich denke es ist genug gesagt worden...
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