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Abnahme in den Schein, für HU?

Zitat:

das sie bei nächster gelegenheit in den schein sollen, oder so ähnlich.


na siehste, muss nicht in den schein
der prüfbericht reicht also aus.
es sei denn du hast nach der eintragung schonmal nen neuen schein bekommen. das könnte eventuell auffallen oder den prüfer stören.

alles wo es auf dem prüfbericht steht dass es in den schein muss bzw der satz "bei gelegenheit...." nicht, muss in den schein
wie bei meinem beitrag oben erwähnt



FollowTheReaper
  • Themenstarter
FollowTheReaper's Polo 6N

erstmal danke für die antworten..also bei MUSS muss es in den schein..

und "bei nächster gelegenheit" muss es nicht zweingend in den schein?


du hast es erfasst.
wie es die sätze ja schon aussagen.....



FollowTheReaper
  • Themenstarter
FollowTheReaper's Polo 6N

okay, vielen dank an euch ..nun bin ich ein bisschen gelassener..weil ich hatte die panik, dass der prüfbericht irgendwann erlischt bzw verfällt und ich den rotz nochmal abnehmen lassen kann :(..aber so ist ja gut


gelöschtes Mitglied

    Hallo, ich habe gestern Fahrwerk und Reifen beim Strassenverkehrsamt in den Schein eintragen lassen. Ich musste den Abnahmebericht vom TÜV, Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief vorlegen. Hat 15 Min. gedauert und der neue Schein war fertig.
    Kosten dafür 11, 50 Euro. Die Abnahmebescheinigung vom TÜV war
    mittlerweise schon 2 Jahre alt, hatte die auch immer im Handschuhfach liegen.
    Den Grünen hat das immer gereicht. Obwohl darin steht : Die Abnahmen sind unverzüglich in die Fahrzeugpapiere einzutragen - oder so ähnlich
    Gruss Jörg


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