vw teilemarkt

Kurzzeitkennzeichen/Überführungskennzeichen?

polostyle95
  • Themenstarter
polostyle95's Polo 6N

darf man mit einem kurzzeitkennzeichen/Überführungskennzeichen auch ein auto ohne tüv fahren?
ist ein kurzzeitkennzeich = Überführungskennzeichen oder ist gibt es einen unterschied?



ja darfst du solte halt verkärssicher sein lich bremsen fahrwerk reifen und so


polostyle95
  • Themenstarter
polostyle95's Polo 6N

ok und gibt es da ein unterschied zwischen überführungskennzeichen und kurzzeitkennzeichen?

es geht darum, ich hab mir gestern die schilder geholt und wollte eigentlich ein auto kaufen...der karren war aber nichts und nun hab ich die kennzeichen hier liegen

und mein polo den ich mom am aufbauen bin, ist soweit fertig und ist auf jedenfall verkehrssicher, hat nur seit nem halben jahr kein tüv mehr und wenn das gehen würde, dann könnte ich das auto mit den schildern am we mal bewegen



der unterschied ist einfach, das kurzzeitkennzeichen ist 5 tage gültig nennt sich auch versicherungskennzeichen

und das überführungskennzeichen, sagts ja schon selber .

wenn das auto schonmal auf dich versichert war und du es nur abgemeldet hast, kannse auch oft einfach so zum tüv. zumindestens ist das bei meiner versicherung so, darf mit nem abgemeldetem auto zur tüv vorführung fahren, wenn die ruhe versicherung aktiv ist


jo schilder ran und ABFAHRT!


Die Kennzeichen sind aber doch auf EINE Fahrwerksnummer ausgestellt worden, oder?
Da kann man doch nicht einfach ein anderes Auto mit bewegen?!


eig sind die schiler aufs fahrzeug angemeldet, musste mal schauen was du an papierkrahm dabei bekommen hast, wenn nichts an fahrzeug drin steht ist das sicher kein problem, und ansonsten lass die doch einfach umändern vlt sind sie ja so kulant


Zitat:

Die Kennzeichen sind aber doch auf EINE Fahrwerksnummer ausgestellt worden, oder?


Falsch die nummer trägste ja selber ein.....o9der auch nicht wer macht das schon


Naja hier hat das das Straßenverkehrsamt selbst gemacht. Ich durfte da nicht ran und habs auch erst bekommen nachdem ich die Nummer hatte.
Naja da sieht man wieder die Unterschiede von Stadt zu Stadt.



Zitat:

Naja hier hat das das Straßenverkehrsamt selbst gemacht. Ich durfte da nicht ran und habs auch erst bekommen nachdem ich die Nummer hatte.
Naja da sieht man wieder die Unterschiede von Stadt zu Stadt.


geht ja garnich woher wollen die denn wissen welche auto du probefahren willst


einige verlangen nen fahrzeugschein?

das ist von stadt zu stadt echt unterschiedlich


Richtig
Ich musste vorher eine Kopie des Fahrzeugscheines vorlegen, bevor ich die schilder bekommen durfte und direkt am Amt wurd von denen noch die Nummer eingetragen.
Sollte das beim Threadersteller auch der Fall sein, kann er natürlich nicht einfach so seinen Polo mit den schildern bewegen, wie es vorher ganz klar gesagt wurde.


polostyle95
  • Themenstarter
polostyle95's Polo 6N

also ich bin gestern zur zulassungsstelle gefahren und hab gesagt ich brauche überführungskennzeichen!
nun hab ich 2 schilder beommen und ne rote karte, in der ich die daten von dem auto, welches ich "kaufen" werde eintragen muss! ich kann jetzt sozusagen jeden karren da eintragen und mit fahren!
aber ich habe kurzzeitkennzeichen bekommen, die für 5 tage gültig sind, obwohl ich überführungskennzeichen gesagt habe, somit gibt es da scheinbar doch keinen unterschied

naja, ich trage morgen die daten von meinem polo in der garage ein und dann gehts mal ne runde los


gelöschtes Mitglied

    Ist auch ne Kostenfrage.
    Sollte er nur die Schilder zum rumgurken nehmen und das Fahrzeug hinterher nicht direkt bei der Versicherung versichern, da es angemeldet wurde sind die Schilder mit Zusatzkosten verbunden.


    zuerst:
    kurzzeitkennzeichen/überführungskennzeichen sind 5 tage gültig. Das sind die mit dem gelben Balken. Damit darfst du nur innerhalb der EU fahren. Und erstens nur mit dem eingetragenen Fahrzeug. Zweitens nur zu dem angegebenen Zweck. Zum Beispiel Probefahrt bzw Überführungsfahrt von xy nach xy. Einfach so wahrlos rumfahren mit den Schildern ist strafbar.

    die anderen sind export/zoillkennzeichen mit dem roten Balken. Sind min 14 Tage gültig und du darfst damit überall, zb auch außerhalb der eu, hinfahren (in angegebener Strecke).


    polostyle95
    • Themenstarter
    polostyle95's Polo 6N

    ok das ist schonmal gut zu wissen!

    ich hab die gelben schilder und gerade die karte vorliegen und auf der karte steht:

    Mit Kurzzeitkennzeichen dürfen gemäß § 16 Abs. 1 und 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV nur Prüfungs-, Probe oder Überführungsfahrten durchgeführt werde.

    was ist denn eine Prüfungsfahrt?


    prüf und einstellfahrt nennt sich sowas, zb hast nen paar neue bremsen dem auto verpasst, musste ja gucken ob se richtig funkionieren der kreativität hat da keine grenzen.


    Zitat:

    Zweitens nur zu dem angegebenen Zweck. Zum Beispiel Probefahrt bzw Überführungsfahrt von xy nach xy. Einfach so wahrlos rumfahren mit den Schildern ist strafbar.


    Wer sagt denn das du keine Probefahrt machst ? Kannst ja sagen das du dir einen neuen Motor eingebaut hast und diesen gerade testest. Oder sonstige einstellarbeiten. Wenn du es nicht übertreibst solltest du damit keine Probleme bekommen.

    Was macht eigentlich das Straßenverkehrsamt wenn du sagst du fährst zu einem Händler hin der hat dort mehrere Autos stehen und du weißt noch nicht genau welchen du von denen nimmst? Was tragen die denn dann ein ? Ich meine ich fahr doch nicht 2 mal 500km?!


    polostyle95
    • Themenstarter
    polostyle95's Polo 6N

    wie gesagt ich hab die blanke karte hier und trage morgen die daten von meinem polo ein und dann fahr ich ne probe oder Prüfungsfahrt


    dann kommen die mit :P

    ne spaß

    also normal macht man ja auch sowas mit anschluss versicherung wa


    polostyle95
    • Themenstarter
    polostyle95's Polo 6N

    ich melde das auto dann auch nächste woche direkt an, sonst muss ich 80 euro umsonst löhnen


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      Was macht eigentlich das Straßenverkehrsamt wenn du sagst du fährst zu einem Händler hin der hat dort mehrere Autos stehen und du weißt noch nicht genau welchen du von denen nimmst?


      Ein vernünftiger Händler hat erstes eigene "rote" Kennzeichen für Probefahrten aller Art und bei Kauf hat er "Überführungskennzeichen" für private Käufer blanko auf Vorrat.
      Das ist hier bei uns bei den großen Händlern Standard.
      Zumindest fährt ein bemühter, seriöser Händler dich zum nächsten Straßenverkehrsamt und du holst dir dort vor Ort welche, sofern das Amt geöffnet hat.#


      Zitat:

      Die Kennzeichen sind aber doch auf EINE Fahrwerksnummer ausgestellt worden, oder?


      Dann würd ich das Fahrwerk umbauen...


      Kleinigkeitskrämer
      Dann halt Fahrgestellnummer


      Sorry musste sein....

      Wie gesagt du kannst die dinger gerne auf nen andern Polo knallen und damit fahren...Trag die Daten von dem auto ein und fertig die Ortsangabe von Wo das auto hin überführt wird lässt du einfach frei...so mach ich das auch immer und gab noch nie Problem...
      Allerdings würd ich die Zeit lieber gemütlich fahren und jetzt nicht grad die Sau machen..Denn wenn was passieren sollt stellen sich die Versicherungen schnell quer und du bist am Ar***...

      Habs selber bei nem Bekannten erlebt...


      es geht auch billiger wenn mann das auto anmelden tust und nach einer Woche wieder ab meldest oder wenn du kein HU/AU hast kannst eine Anmeldung machen zum vor führen und hast dann drei tage zeit an oder nicht und das ist billiger als die Kennzeichen


      ohne tüv bescheinigung läuft das normalerweise nicht, dafür haben sie ja diese kennzeichen eingeführt, du zahls nur die kennzeichen und ne kleine gebühr wenn du das danach direkt anmeldest


      gelöschtes Mitglied

        Außerdem gelten die gelben Schilder NICHT in der EU oder sonst wo, nur in Deutschland.
        Wenn die Bullen im Ausland dich damit erwischen, sofern die das wissen, kanns teuer werden. Bei Grenzübergreifenden Kontrollen wie hier nähe Luxemburg bekommst du das dann aber im Ausland wenigstens von nem Deutschen Wachtmeister gesagt! Ging mir vor knapp 6 Wochen so. Nur zum tanken rüber (nicht mal 1 ganzer Kilometer, so dicht ist die Tanke an der Grenze), da hamse mich auf Seite geholt und "unterwiesen"!
        Musste aber nischt löhnen, weils der Bruder von nem Kumpel war


        gelöschtes Mitglied

          Und für die braunen Schilder muss man für den gewünschten Zeitraum Steuern zahlen. Dafür kannst du dir die Schilder bis zur Dauer eines Jahres ausstellen.


          kurzzeitkennzeichen: gelber balken - wie schon erklärt hier
          ausfuhrkennzeichen: roter/brauner balken - auch schon erklärt
          überführungskennzeichen: rote 06er-nummer - nur für händler

          ich wurde beim holen von 5-tage-kennzeichen noch nie nach fgst.-nr. gefragt. wie auch den schein hat doch noch der jetzige besitzer, zu dem ich erst hinfahren werde? die kann ich doch gar nicht wissen..
          und wenn ich den wagen hole, dann fahre ich die nächsten 4 tage auch noch probe bzw prüfung

          pack die kennzeichen auf deinen garagen-wagen, trag die daten ein wenn du willst und fahr ein bisschen durch die gegend. dir kann doch keiner beweisen, dass du grad keine probefahrt machst oder (es sei denn, du stehst grad bei aldi und lädst deinen einkauf ein ^^)?

          und falls du mal kennzeichen holst und das auto danach nicht anmelden willst, kann ich dir die adac-versicherung empfehlen. schnell, einfach, unkompliziert und kostet gar nicht soviel.

          lg


          Antworten erstellen