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Wollte 215/40/16 eintragen lassen, aber....

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hi,
hatte gestern meinen GTi in einer befreundeten Werkstatt zur HU. Da kommt einmal die Woche der Dekra-Mann vorbei. In diesem Zuge wollte ich die obigen Reifen eintragel lassen. Ich hatte vorher 195/45/16 auf den 7,5/16 Brock Felgen eingetragen.
Ja, jetzt meint der Gute, nö, braucht man nicht eintragen lassen, für diese Größe gibts eine Herstellerfreigabe. Das ist jetzt das Erste was ich höre, und ich hoffe, dass die Rennleitung das auch so sieht.
ja, und jetzt?



gelöschtes Mitglied

    musste Eintragen lassen, weil wenn de inne Kontrolle kommst und der gute Herr schlechte laune hat lässte dein Auto stehn du gehst zu Fuß und dein Auto fährt Huckepack, kassierst Punkte, Bußgeld, Abschleppgebühren usw. wenn de Glück hast 3 Punkte, 50 € Bußgeld, 24,xx € Auslagen und ne Mängelkarte, d.h. beim TÜV vorführen, am besten geh mal zu nem andern TÜVer


    oder zum selben tüver wieder hin und den auf die füße treten...

    habe auch sachen eingetragen die mit abe sind oder mit e nummer, geht einfach ums prinzip das die schnittlauch bande gar nicht erst was zu mosern hat und wenn du es so willst muß der tüver das akzeptieren



    da hat der DerBerserker Recht.
    Da kann man nie sicher genug gehen.
    Bei dem 2F von meiner Mutter sind sogar die schwarzen Seitenblinker eingetragen

    Du musst die anderen Reifen aber sowieso eintragen lassen.
    Wer sagt dass, wenn 195er nicht schleifen, das die 215er auch nicht schleifen?
    Sowas muss der TÜV begutachten und für gut befinden

    Gruß Basti


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Mir stellt sich halt die Frage wie der nette Herr da drauf kommt, dass man da nix eintragen muss. Ich brauche nur in die Auflagen des Gutachtens zu schauen, über Freigängigkeit und Fahrwerksabhängigkeit alles vorhanden.
    Normalerweise sollte man es darauf ankommen lassen. Es kann ja nicht sein, dass der Prüfer hier dummes Zeug erzählt, und ich dann später dafür hafbar gemacht werde, wenn ich als Nichtfachmann das auch noch geglaubt habe. Aber es wird wohl immer eine Frage der Beweisführung sein.


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Im Endeffekt bist du sowieso der Gearschte.


    Zitat:

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Im Endeffekt bist du sowieso der Gearschte.


    genau so is es, also nicht drauf an kommen lassen und hin da zum dem tüver und eintragen lassen.

    DU mußt dafür gerade stehen und nicht der tüv mann!


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Ganz so einfach sehe ich das nicht.
    Ich geb euch Recht, wenn man zum Eintagen nicht zum TÜV fährt und behauptet, dass man nicht weiss, dass man die Räder eintragen muss.
    Wenn man aber hin fährt und der behauptet "alles klar", dann kann ich mich auch darauf verlassen, dass er Recht hat.
    Der Knackpunkt ist, dass ich beweisen muss, dass der Prüfer das so gesagt hat, und das kann ich natürlich nicht. Also müsste ich jetzt bei der Rennleitung vorbeifahren, denen sagen was der Prüfer erzählt hat, und fragen ob das so richtig ist.
    Irgendwas läuft doch falsch in unsrem Land. Da bokommt man für die HU 91€ abgeknöpft, und wird noch guten Gewissens mit illegaler Bereifung auf die Strasse geschickt. So wollt ich mal mein Geld verdienen.

    Letztendlich kann ich Depp jetzt zu ner anderen Prüfstelle fahren, die fragen ob sie ihr Geld auch mit Halbwissen verdienen, und die Reifen dann dort eintragen lassen. Na Mahlzeit.


    es gibt verschiedene prüfer, manche sagen dir muss man nicht eintragen weil sie keine lust auf sowas haben
    manche sagen sowas bekommt man nicht eingetragen
    es gibt sogar welche die alles einfach so eintragen

    die besten sind die die sagen: ich gucke mal nach wie da die regeln sind

    die letzten sind die besten



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