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TÜV Frage

PoloSascha
  • Themenstarter

Hallo leute erstmal ,

Und zwar wollte ich mal fragen weil in meinen Gutachen nicht drinne steht das er von Radmitte bis zur koti kante messen muss, mach ich mir fürn dienstag sorgen wegen eintragen! Vllt kann mir einer da weiter helfen :( es ist ein gewindefahrwerk ob es damit zusammen hängt das er nur den verstell bereich einträgt? Hier hab ich mal ein Foto gemacht was er eintragen kann steht ja meist im gutachten drinne ! Net das er denkt das ding ist flasch :( ich habe es aber so mit dem Fahrwerk mit bekommen !



DSC_03083333.jpg
DSC_03083333.jpg

gelöschtes Mitglied

    die tieferlegung wird laut deinem foto anhand der neuen fahrzeugheute festgehalten....

    Ich kann mir aber gut vorstellen, dass der prüfer evtl. zusätzliche angaben macht.


    PoloSascha
    • Themenstarter

    Das problem ist hab den fast ganz oben kann noch gute 10 cm runter will ich aber net weil ich erst nächsten Monat meinen fegen bekomme und wenn der dann noch rein schreibt mit der radmitte usw und ich dreh den noch mal runter dürften die blauen ja nix sagen oder ich habe ja das gutachten immer mit und da sehen sie ja den verstell bereich!? Auf gut deutsch müsste ich den sagen das er bitte den verstell bereich mir rein schreibt dann hätte ich ganz meine ruhe !



    Wenn du den dann nach der Eintragung wieder nach unten schraubst, musst du nochmal zum TÜV und die Fahrwerksänderung neu eintragen lassen.

    Gruß
    Matthias


    soll der tüver das anders schrieben ist ja nur n vorschlag


    dann lass doch den auf serienhöhe und trag beides zusammen ein!

    is doch nicht so aufwendig!


    Warte auf deine Felgen ... sonst bezahlst du 1. 2 mal... und 2. das 1. mal umsonst! ;D Aber ich habs auch so gemacht, erstmal das B14 eingetragen und erst im Winter leiste ich mir die neuen Felgen ...

    Die Zeit war mir aber zu lang und den fuffi hatte ich halt übrig.

    Gruß


    Das unter zu 22: mit 145 - 215 ist der zulässige Verstellbereich. Den trägt der TÜV Mann nicht ein sondern er schaut nur ob die Einstellung sich in diesem Bereich befindet und alles freigängig ist.

    Eingetragen wird dann die Fahrzeughöhe, Restgewinde oder Mitte Radnabe bis Kotflügelunterkante


    PoloSascha
    • Themenstarter

    aber streß bekomme ich ja nicht mit den blauen weil ich will das er den verstell berreich einträgt das ich immer hoch unt runter machen kann ich muss das dienstag eintragen lassen weil ich tüv brauche



    gelöschtes Mitglied

      ich glaube der tüv ingenieur wird das scho richtig machen.

      wenn du es dann aber verstellst musste ne achsvermessung machen und das ganze neu eintragen lassen


      Zitat:

      weil ich will das er den verstell berreich einträgt das ich immer hoch unt runter machen kann


      Das geht so leider nicht.
      Es muss immer die Höhe/Tiefe, die aktuell eingestellt ist, eingetragen werden.

      D.h. Fahrzeug auf die Wünschhöhe einstellen und eintragen lassen. Willst du ihn jetzt wieder hoch- oder runterschrauben, musst die die neue Wunschhöhe einstellen und dann wieder beim TÜV eintragen lassen.

      Gruß
      Matthias


      Zitat:

      ich will das er den verstell berreich einträgt das ich immer hoch unt runter machen kann


      ...den trägt er Dir nicht ein. Es wird nur die Einstellung eingetragen mit der beim TÜV vorgefahren wird.

      Der Verstellbereich wird aus dem Grund der Freigängigkeit nicht eingetragen. Wenn der Verstellbereich eingetragen werden könnte, müsste der TÜV Prüfer das Fahrwerk auf verschieden eingestellten Höhen prüfen.

      Und wie hier auch schon geschrieben wurde ist das Gewindefahrwerk ja kein Airride mit dem man mal "heute hoch, morgen tief" durch die Lande kurvt. Ein Gewindefahrwerk ist halt einfach fein da man das Fahrzeug so stellen kann wie es einem gefällt.

      Hat man beim 60/40 vorn und hinten noch Luft im Radhaus - kann man das Gewindefahrwerk vllt. auf 68 / 46 drehen und es gefällt einem.


      PoloSascha
      • Themenstarter

      Naja aber wenn der hersteller das teste so steht es ja im gutachten wo ist da das problem? warum kauf ich mir ein gewinde wenn winter ich dreh ich den höher da fahr ich net wieder tüv und lass es wieder ein tragen schwasinn, da muss ich den fragen wie ich das regeln kann!


      gelöschtes Mitglied

        Wenn dein Auto im Winter höher ist, werden die wenigsten Polizisten etwas sagen, da die schon mit dem Begriff Gewindefahrwerk in Zusammenhang mit Winter und Stahlfelgen was anfangen können.

        Also trag deine Sommerpneus mit der gewünschten Höhe ein und gut.

        Wenn du im Winter angehalten wirst, und trotzdem eine Mängelkarte bekommst, kannst Du immer noch zum Tüv.

        Andererseits könntest du aber Die FW-Höhe in Zusammenhang mit der Sommerfelge eintragen lassen, und das selbe mit den Winterpellen!

        Das Problem sind meist die Prüfer. Am besten frag beim TÜV nach dem Prüfer, der für Sonderabnahmen usw zuständig ist. Die haben meist - ich würde sagen - einen weiteren Horizont, als die, die nur ne HU machen!
        Vorallem würde ich vorher mal mit dem jeweiligen Prüfer sprechen. Das kostet nämlich höchstens ein Kaffee. Anschließend kannste dann immernoch zu einem anderen Prüfer / Prüfstelle .


        Zitat:

        Naja aber wenn der hersteller das teste so steht es ja im gutachten wo ist da das problem?


        ...ja geprüft worden ist es ja. Allerdings nicht mit allen möglichen Rad-Reifenkombinationen - der angegebene Verstellbereich stellt lediglich ein Hinweiß auf maximal- und minimal mögliches dar.


        PoloSascha
        • Themenstarter

        so fahrwerk eingetrageen mega geil so tief wie es ging mit gewinde und er hat keine radmitte bis koti rei ngeschrieben also ich kann verstellen wie ich will den bereich hat er eingetragen kann ja mal bild von meine nschein machen


        gelöschtes Mitglied

          Ja und?
          Wenn die Streckenleitung dich rausholt und durch Zufall ein Gutachter mit am Start ist und der sagt: "Das ist zu tief!", fährst du nirgens hin ohne ihn hochzudrehen!


          1. glückwunsch zur eintragung
          2. welchen bereich hat er den eingetragen
          3. wieviel bodenfreiheit haste denn jetzt

          ps.: es is besser nachzuvollziehen ob was am gewinde verstellt wurde wenn der prüfer das restgewinde einträgt. da sich ein fahrwerk ja immer noch etwas setzten kann, oder du vielleicht grad was schweres im auto hast, is der wert von radmitte zum kotflügel nicht geeignet. restgewinde is eindeutig zu messen


          PoloSascha
          • Themenstarter

          er hat nur verstellbereich eingetragen und die federn nummern va und ha aber er hat 7 cm boden freigheit von der ölwanne gemessen aber normal sagen unsere bullen nix habe mich schon 3 mal raus genommen alles in ordnung weiter fahren heißt es dann immer es schleift ja auch nix kann voll lenken habe eben nur kein platz wenn ich lenke zum kotikante aber er federt net tiefer ein kann ja mal genre den schein rein kopieren


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