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Autokauf mit Hindernissen

gelöschtes Mitglied

    Ist das der Händler in hillerse auf der rechten seite ?



    PoLoGiZ
    • Themenstarter
    PoLoGiZ's Polo 6N

    Zitat:

    Ist das der Händler in hillerse auf der rechten seite ?

    Warum?


    gelöschtes Mitglied

      Wollt ich mal gerne wissen



      PoLoGiZ
      • Themenstarter
      PoLoGiZ's Polo 6N

      und was tut das zur Sache?! Das ist völlig egal


      gelöschtes Mitglied

        Ja wenn du meinst .... Ich halt ja schon meine Klappe ! Man darf ja woll fragen welcher händler das war .... Vielleicht hätte man ja was dazu sagen können!


        PoLoGiZ
        • Themenstarter
        PoLoGiZ's Polo 6N

        Zitat:

        Ja wenn du meinst .... Ich halt ja schon meine Klappe ! Man darf ja woll fragen welcher händler das war .... Vielleicht hätte man ja was dazu sagen können!

        Schon richtig, aber ich wollte den Händler hier nicht namentlich nennen. Um das hier nicht so breit zu treten.


        PoLoGiZ
        • Themenstarter
        PoLoGiZ's Polo 6N

        So, habe grade meinen Anwalt gefragt, der schrieb mir das:
        Zitat:

        natürlich haben sie Anspruch auf ein Auto, das wenigstens fahrbereit ist, wenn nicht auch das im Kaufvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Grundsätzlich gilt: die Mängel, die im Kaufvertrag genannt sind, sind natürlich als vertraglich vereinbart vorauszusetzen. Wenn das Fahrzeug aber als fahrbereit angeboten wurde, so sollte es dies auch sein. Ansonsten hat es einen so genannten Sachmangel. Wenn dieser Sachmangel behoben werden kann beziehungsweise das Fahrzeug repariert werden kann, so müssen sie dem Verkäufer zunächst Gelegenheit dazu geben beziehungsweise diesen dazu auffordern.

        Wer im Endeffekt in Anspruch zu nehmen ist, hängt von Kaufvertrag und den dort getroffenen Vereinbarungen ab. Wenn der Händler tatsächlich nur als Vermittler aufgetreten ist, so müsste man den tatsächlichen Verkäufer in Anspruch nehmen. Da das alles von den Umständen des Einzelfalls abhängt, müsste ich den Kaufvertrag sehen beziehungsweise die genauen Umstände (was beim Verkauf vereinbart und besprochen wurde) kennen. Sie können mir gerne die Unterlagen einmal zukommen lassen, wenn es geht, aber bitte per E-Mail, da wir dann eine gesonderte neue Angelegenheit anlegen müssten.

        Mit freundlichen Grüßen


        Habe den Vertrag mal hingeschickt, mal sehn, was zurückkommt...


        Gibts schon was neues ?


        PoLoGiZ
        • Themenstarter
        PoLoGiZ's Polo 6N

        Ja, wir haben mit dem privatmensch noch mal gesprochen... Der sagte uns, dass er den Wagen selbst nie gefahren hätte und nicht wusste, dass er diese Mängel hat... Jaaa klaaar... wie auch immer... es ist schwer, da gegen an zu gehen, weil man ihm das nachweisen muss, dass er davon wusste... Wenn er ihn selbst nie gefahren ist, geschweige denn irgendwas dran gemacht hat, ist es kein arglistig verschwiegener Mangel mehr....
        Nun war er bei meinem Bruder inner Werkstatt. Und oh Wunder, der LÄUFT wieder! ^^ Waren ne menge Kleinigkeiten und ein kaputter Klopfsensor... Preis des ganzen 100€ und er läuft... Besser gehts nicht... doch kein Fehlkauf...



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