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Frage zu geblitzt werden in Probezeit

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Tag auch, ich hab da mal ne Frage..

ich habe ja 2 Jahre verlängerte probezeit sprich noch bis Ende 2012, bin dummerweise vor 2 Wochen 2x geblitzt worden,allerdings habe ich heute erstmal blöd geguckt als das Zettelchen ins Haus flatterte da ich mir überhaupt nicht erklären kann WO ich da geblitzt wurde, die Herrschaften vom O-amt haben es ja nichtmal für angemessen gehalten mir ein Bild zuzuschicken,sondern einfach nur ein Schreiben..

Nunja..beim ersten mal waren es 6km/h im tunnel an nem festen Blitzer und beim 2.x (2 Tage vorher^^) waren es 16 km/h innerorts zuviel, gehe mal von einem Auto aus woraus ich da geblitzt wurde..steht ja überhaupt nix dabei?!
Jetzt ist meine Frage ob mir da vllt ein Fahrverbot droht oder sogar eine neue Nachschulung, weil ich mal gehört habe das man in der Probezeit nicht 2x geblitzt werden darf.
Is da was dran?



Also ein Bild schicken die bei uns in der Gegend auch nur bei Firmenwagen oder wenn der Halter definitiv nicht der Fahrer sein kann (Vater = Halter - Tochter = Fahrerin) mit.

Ein Ort wo geblitzt wurde sollte aber auf dem Wisch draufstehen wie z.B: Dorfstraße Höhe Hausnummer 21 o.ä.

Geblitzt werden kannst doch in der Probezeit so oft Du willst nur darfst du nicht über die KM/H kommen ab denen es Punkte gibt - sprich ab 21 km/h.


Ich meine es ist so dass man in der Probezeit bei 2 A-Vergehen und 1 B-Vergehen nachgeschult werden muss und die verlängerte Probezeit bekommt.

ein B Vergehen ist bspw. betrunken auto fahren, ein A Vergehen bis 21km/h + geblitzt werden.

MEINE ICH...

so und da du aber schon die verlängerte probezeit hast befürchte ich mal dass sie dir ein fahrverbot verhängen werden...

aber hast du nicht nen älteren bruder oder dein vater oder so?...

MfG und viel Glück ^^



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Also in dem Tunnel war ein Bild dabei, najagut das war auch Nordrhein Westfalen,nur hier halt nich..find ich blöd

Es heißt, man darf nich mehr wie 21 zu viel fahren,ich fahre auch eigentlich nicht mehr wie 10 in einer Ortschaft..weiß auch nicht was da los war..vorallem in so kurzer Zeit..glaub mein tacho spinnt,lol..ich hätte auch Wetten können das ich um die zeit schon aufm Pferd saß weil ich um die Zeit eigentlich immer Springstunde habe..werd ich mich mal die Tage mit beschäftigen


crazy...ehm...was hätten mein vater oder bruder damit zutun wenn ich einen hätte?


Zitat:

ich habe ja 2 Jahre verlängerte probezeit


Hört sich aber nicht gut an.

Wird glaub diesmal richtig schwarz für dich,weil verlängern geht ja nimmer.

Bin mir zwar nicht sicher, aber da könnt Führerscheinentzug und in folge MPU kommen!

Ich würde aber mal sagen,änder mal dein Fahrstil oder fahre dort schnell wo auch nicht geblitzt wird

Mädchen Mädchen


Naja die Aussage mit dem 1x A Vergehen und 2x B Vergehen bringt ohne genau Auflistung der Fragestellenden nix.


Ist wie wenn ich sage du darfst 2x X und 1x Y haben...


Hier Quelle = www.bussgeldkataloge.de

Zitat:

Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit), zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus



So und wie ich oben schrieb ob mit Probezeit oder verlängerter Probezeit ist unter einer Überschreitung von 21 km/h grad egal - da wird ja nix in Flensburg eingetragen ergo kanns auch keiner Nachvollziehen ob du gestern in München, letzte Woche in Hamburg und heut in Berlin 10 km/h zu schnell warst...


ich hab bis jetz immer ein foto und die ganzen daten (wo, wann, wie schnell) bekomm und konnte mich dazu äußern.
paar wochen später kam dann nochn brief mit nen überweisung-beleg.



edit:
hier kannste dich mal schlaulesen:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • Ja 16 innerorts is scheiße. Außerorts ham se mich mit nem festen Blitzer jetzt mim Mietlkw geblitzt. Gut bin nichtmehr in der Pbzeit, aber sind 15 eure, weil 6 km/h zu fast.

    Nein kein Fahrverbot, sobald das im raum steht musst du um den Lappen kämpfen, da sie dir sonst ihn wieder abholen.

    War bei mir auch so. Erst normales bußgeld wegen unfall, dann Bußgeld weg, und Staatsanwalt drin, 2 Monate Fahrverbot im Raum, joa und das inne probezeit, das wurde heiß dann. End vom Lied/Gericht, beide haben gepennt und nichts ward mit Fahrverbot.


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Naja beime rsten mal als ich geblitzt wurde und es ja auch gemerkt habe bin ich auch um einiges Vorsichtiger geworden, ist halt doof gewesen wenn man im Tunnel mehr aufs navi achtet als auf den Verkehr .. -.- ... aber nunja..war halt passiert und hab mich seitdem immer dran gehalten.
    Das ich 2 Tage vorher schon geblitzt wurde konnte ja keiner Ahnen .. das war laut dem Schreiben an einer echt beschissenen Stelle wo eigentlich kein Arsch wohnt, nur Feld is und wo trotzdem 50 ist,total unnötig eigentlich, aber wie gesagt, kann mir das nicht erklären wie da die 16 km/h herkommen oO

    Mein Nachschullehrer hat mir soweit ich noch weiß vor 2 Jahren gesagt, das ich erst bei ab 21km/h zu schnell ärger bekomme..denn im Grunde ist es ja wie Falsch parken..da bekommt ma auch nur nen normales Verwarngeld, aber der Flo der mir da ins Ohr gesetzt wurde, soll geklärt sein



    Ich frag mich grad ob ich mit mir selber schreibe.

    Wie oben und weiter oben und ganz oben schon von mir geschrieben:

    Erst ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung wird es brenzlig. Darunter ist es nur eine Verwarnung.


    Okay ich hatte irgendwas mit A und B Vergehen im Ohr...
    war ja dann fast richtig (naja gut eigtl war es fast garnicht richtig)

    und das mit vater/bruder war darauf bezogen, dass ich dachte du wärst n kerl und einer von denen könnte das ganze auf sich nehmen weil vielleicht wäre ja doch einer von denen gefahren?!

    aber da du anscheinend n mädel bist...-> ältere schwester oder deine mutter? vielleicht seht ihr euch ähnlich?

    MfG


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Wäre schon etwas uncool weil meine Mutter zu der Zeit mit Schwester(die aber erst 13 is) auf Teneriffa lag und sich braun gebruzzelt hat


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