Zitat:
nen kumpel hat die forderen seitenscheiben mit tönungsfolie getönt ... haltet euch fest 360 euro busgeld 7 punkte und das war das einzigste was er an seinen mtm tt gemacht hatte
auch völlig gerechtfertigt!
ich möchte ihn bei einem unfall nich durch die seitenscheibe bergen müssen
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ich möchte ihn bei einem unfall nich durch die seitenscheibe bergen müssen
Nur halt Intresse halber
Erklär mal bitte warum nicht. Sogesehen ist es doch nur eine Folie. Wenn mann sich um den Baum Wickelt z.B ist die Bude eh breit. Und wenn die dich rausschneiden müssen wird die Zange ja wohl auch durch eine Folie kommen.
Hör auch immer nur das es verboten ist wegen Unfall und so aber aus welchen Grund direkt würde mich interessieren.
P.S. Strafen für nichteingetragene Dinge find ich auch OK. Aber sie sollten sich in grenzen halten. Also nen 100 ist OK aber wie geschrieben 360 Euro plus 7 Punkte find ich Hardcore. Da find ich bei Rot über ne Ampel schlimmer.
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Erklär mal bitte warum nicht.
gibt situationen in denen du mit einer zange nicht weit kommst. und wenn du dann durchs fenster raus musst, kann so ne folie an der scheibe einen schon aufhalten. zwar nur sekunden, aber die können manchmal ja entscheident sein...
OK nehm ich mal so hin. Aber dann müsste es ja bei 4-Türern ja auch verboten sein. Weil da die Insassen ja dann auch hinter der Folie sitzen.
In meinen Augen Schwachsinn aber gut so sind die Gesetzte und an die sollten wir uns alle halten
naja und dann gibt es ja noch den aspekt, dass das sichtfeld des fahrers beeinträchtigt wird.
aber das sehe ich ebenfalls nicht so dramatisch, da gibt es schlimmere legale dinger wie navis an der scheibe und und und...
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auch völlig gerechtfertigt!
ich möchte ihn bei einem unfall nich durch die seitenscheibe bergen müssen
ich fahre ringsrum eingetragene makrolon scheiben da ist nichts von wegen lappen um die hand scheibe einschlagen und radio klaun oder so. es gibt für die seitenscheiben sogenante splitterschutzfolien die zulässig sind. die sind für den fall wenn vom gegenverkehr was hochgewirbelt wird das die splitter nicht in den innenraum fliegen und dich verletzen.
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gibt situationen in denen du mit einer zange nicht weit kommst. und wenn du dann durchs fenster raus musst, kann so ne folie an der scheibe einen schon aufhalten. zwar nur sekunden, aber die können manchmal ja entscheident sein...
da geb ich dir recht das jede sekunde bei ein unfall zählt ...
der ware grund besteht dadrin du darfst die frontscheibe und die seiten scheiben im sichtbereich tönen aber nur mit einen tönungsgrad von 30 % wenn es sich dabei nicht um colourverglasung handelt.
in deutschland ist die gesetzeslage nunmal so das der fahrer eines pkws einmanfrei von ausen rechts und links und von vorn erkennbar sein muss und die sicht nach aussen darf nicht eingeschränkt sein in den richtungen, es gibt ausnahmen wenn du im ausland ein fahrzeug kaufst wo eine umrüstung unmöglich ist oder du ein oldtimer hast wo dieses original verbaut war.
die polizei kann dir auch ein bussgeld aufgelegt werden wenn du dein innenspiegel mit irgendwelchen zeugs vollgehangen hast und die sicht beeinträchtigt wird dadurch oder du an der scheibe in der mitte handyhalter bzw navi hast dieses die sich ebenfalls beeinflusst. ich selber habe ein 7 zoll multinavi von navigon da wird ausdrücklich drauf hingewiesen das das navi links unten an der frontscheibe anzubringen ist.
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Schon allein einen thread dafür aufzumachen und sich dann noch zu beschweren finde ich peinlich..
Wo sind wir gelandet..

endlich mal einer der n wahres Wort spricht
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naja und dann gibt es ja noch den aspekt, dass das sichtfeld des fahrers beeinträchtigt wird.
aber das sehe ich ebenfalls nicht so dramatisch,
Es geht darum, das gerade im dunklen die sicht durch getönte Scheiben sehr beeinträchtigt wird, gerade bei Seitenscheiben, durch die man den umhergehenden Verkehr beobachten muss! kann es schnell dazu kommen, das man gewisse dinge übersieht aufgrund der Tönung.. man darf das nicht mit der sicht nach hinten vergleichen, aber selbst da sieht man relativ gar nix im dunklen, wenn nicht gerade die Rückfahrscheinwerfer an sind

Und zum Thema TÜV im Ausland.. naja dann schau dir aber mal zu vergleich dort die Bussgelder bei zu schnellem fahren an.. nur mal so als Beispiel.. und was kann Deutschland dafür das sich einige nicht an die bekannten ! Regeln halten wollen ?
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man darf das nicht mit der sicht nach hinten vergleichen, aber selbst da sieht man relativ gar nix im dunklen, wenn nicht gerade die Rückfahrscheinwerfer an sind
Selbst mit den Rückfahrscheinwerfern musst du dich sehr anstrengen da irgendwas zu erkennen wenns stockdunkel ist und du nicht grad ne Wand anstrahlst

Zur Tönung der Front- und Fahrerscheiben sei noch gesagt das z.B. bei einem Unfall von weitem auch erkennbar sein soll ob eine oder mehrere Personen im Wagen sind oder nicht, wenn du erst mal mit der Linse ganz ans Fenster musst um zu sehen ob da einer sitzt ist das nicht vorteilhaft... Hab das von einem Rettungssanitäter gehört.
Zur erlaubten Tönung der Heckscheiben und hinteren Seitenscheiben wurde ja genug gesagt.