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Zum Thema Kennzeichenhöhe:

gott
  • Themenstarter
gott's Polo 86C




Zum Thema Kennzeichenhöhe:

Dank neuer EU-Verordnung und den französischen Autobauern, ist diese Regelung ausser Kraft gesetzt.
Man darf sein Kennzeichen also nun auch direkt über der Strasse hängen haben, die Höhe ist nicht mehr vorgeschrieben und frei wählbar. (Nur schleifen sollte es nicht! :thumbsup: )

Siehe StVZO, die §60 und §60 Absatz 2 sind weggefallen.
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  • erstmal runter schrauben das Ding heute

    Aber woher sieht man das §60 das mit Kennzeichenhöhe war?

    In dem Link steht nichts mehr unter §60 oder bin ich Blind?


    AHHHH hab es noch woanders gefunden. Hi Hi


    gott
    • Themenstarter
    gott's Polo 86C

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  • dort sthet es unter anderem



  • gelöschtes Mitglied


      Traurige Mitteilung :'(

      Hier hab ich gerade noch gefunden.


      Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

      Abschnitt 2

      Zulassungsverfahren

      § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen


      (7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern . Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

      Siehe auch hier:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar




    • Haben wohl nur gemerkt das es doppelt in den Gesetzten steht und darum eins entfernt


    • gott
      • Themenstarter
      gott's Polo 86C

      die sind ja doof


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    • hier steht aber §§1-15 weggefallen


    • gott
      • Themenstarter
      gott's Polo 86C

      dann ist das vom öli wohl veraltet


      Zitat:

      dann ist das vom öli wohl veraltet


      oder auch nicht.


      Ihr schaut in der Stvzo (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)


      und ich habe es aus

      Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Das sind 2 verschiedene Dinge denke ich



      gott
      • Themenstarter
      gott's Polo 86C

      macht aber nur sinn , wenn es gleich ist, oder?
      kein e ahnung, al n tüver fragen


      ... aber sogesehen ÄRGER gibt es ja wenn in der Regel nur mit der Polizei.

      Und wonach beurteilt die Polizei? Eigentlich ja nach der STVZO oder nicht?

      Also doch runter mit den Kennzeichen


      Und für den TÜV kann man es ja mal für ne viertel Stunde mit Klett höher anbringen


      gelöschtes Mitglied

        Die Paragraphen sind zwar entfallen in der STVZO sind aber von der EWG (heute EG) übernommen worden


        Die Polizei an sich interessiert das nicht sonderlich.. richten müssen sie sich nach allen uns gültigen Gesetzen, aber diese haben Streifenpolizisten sicherlich nicht im Kopf, aber diese leiten das sicher weiter an Personen die das im Kopf haben


        Zitat:

        Also doch runter mit den Kennzeichen


        Dank R-Line´s Beitrag Also doch wieder hoch mit den Kennzeichen :(


        Also auf Deutsch : Mann ist eh immer der Dumme :(


        Lass meine Kennzeichen jetzt da wo sie sind


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          Mann ist eh immer der Dumme


          Das ist man doch sowieso immer, egal wo


          gott
          • Themenstarter
          gott's Polo 86C

          ich hasse gesetzte


          Also ich hab das Kenzeichen nach unten versetzt und fahr damit schon seit einem Jahr die Polizei hat mich schon so angehalten aber nichts zu dem Kennzeichen gesagt und geblitzt wurde ich auch schon so und das ist bei mir 18cm über dem Boden, im Winter, wegen den kleineren Reifen sogar noch mal 2-3 cm tiefer


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            Also ich hab das Kenzeichen nach unten versetzt und fahr damit schon seit einem Jahr die Polizei hat mich schon so angehalten aber nichts zu dem Kennzeichen gesagt und geblitzt wurde ich auch schon so und das ist bei mir 18cm über dem Boden, im Winter, wegen den kleineren Reifen sogar noch mal 2-3 cm tiefer


            Naja ich denke nicht das die optisch den Unterschied zwischen 20 und 18cm erkennen.. ist ja auch ein bisschen von der Fahrzeugfront abhängig..

            Bei einem Dodge Ram, würden 20cm wohl optisch so aussehen, als würde das Kennzeichen auf der Strasse kleben


            von den ganzen texten ist aber das hintere nicht betroffen ich finde in der FZV §10 nur das vordere Kennzeichen


            das war ja jetzt eine diskusion über die mindesthöhe...gibt es eine maximalhöhe?! sonst häng ich mir das an den dachgepäckträger...ich meine trecker haben das acuh am dach oben dran...


            kannst ja hier mal nachlesen[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


          • und ansonstn[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


          • dafür sind die ja da


          • gott
            • Themenstarter
            gott's Polo 86C

            deine dachgepäckträger hat doch so ne typische geländeagen höhe.

            zb so defender oder große m klasse hatte das kennezichen am dach sprich irgendwo zwischen 180-200 cm oder mehr.

            sollte kein problem sein.

            krankenwagen haben es oftmals auch oben am dach mit sicherheit 250 cm

            denke hinten ist nicht sehr relevant


            Zitat:

            krankenwagen haben es oftmals auch oben am dach mit sicherheit 250 cm


            da hat dann der tüvér spaß wenn er die plakette wechselt


            Zitat:

            da hat dann der tüvér spaß wenn er die plakette wechselt


            Bei den Preisen die die inzwischen Aufrufen darf er gerne zu meiner Belustigung ein wenig Klettern gehn....


            Also mein amtlicher Tüvprüfer,hat mir gesagt(nach dem ich 2 mal auf die Mindesthöhe des Kenz. angehalten worden bin),das es seit 01.03.2007 keine Mindesthöhe mehr für vorderes Kennzeichen gibt,weil die Paragraphen 60+61 der Stvo erloschen sind und durch ein EG Gesetz ersetzt sind.

            Die Polizei hat mehrmals schon Fotos mit Zollstock von meinem Kennzeichen gemacht,aber weder eine Mängelkarte,noch eine Anzeige oder Bußgeld sind gekommen.

            Also falls Ihr in eine Kontrolle kommt,beruft euch auf die erloschenen Paragraphen!


            Wir sind doch dazu gekommen, dass die nur die doppelten Paragraphen gestrichen haben. Also in der StVZO ist es gestrichen, steht aber dafür in der FZV.


            Ich wollte meine Höhe eintragen lassen,doch der TÜV Prüfer meinte,das es nicht nötig sei,weil sonst jeder Peugeot,Alfa oder Fiat Probleme mit der "Rennleitung" bekämen.

            Der TÜV Prüfer ist der Oberste TÜV Guru im ganzen HSK .Der sollte es eigentlich genau wissen!


            Falls einer von den netten Freunden fragt und sagt es sei zu tief, würde ich zuerst immer Fragen in welchem Paragrahpen es drin steht. Da die es vermutlich nicht wissen sagst du das es in 60 und 61 drin stand und es rausgefallen ist. Das es woanders nu drin steht is ja egal
            Vorne stehts jetzt hier drin § 10 Abs. 7 FZV
            Hingegen hinten nur ne Richtlinie ist und das steht hier 70/222/EWG


            gelöschtes Mitglied

              Staunwischen.

              Da ich Neuen TÜV Machen musste für Sommer GTI Wollte der mich anpissen wegen Nummerschild Vorne ist unterkante 220 mm und der Winkel stimmt und ist Gut ablesbar von weiten im 30Crad winkel....

              Er meinte wasvon 300mm Unterkante VORNE ?

              Was stimmt jetzt nun.


              nein stimmt nicht. Frag ihn doch mal in welchem Gesetz das drin steht. vorne 200mm.
              hier der genaue text
              7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


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