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polizeikontrolle/motorhaube öffnen..?

mArLoN
  • Themenstarter

hey leuts. mal ne frage. wenn ich in ner polizeikontrolle die motorhaube öffnen soll, muss ich die dann unbedingt aufmachen oder gibts da irgendwas das ich sie nicht aufmachen muss! also ne frage zur gesetzteslage!
hab mal gehört das die polizei dein eigenes auto garnicht berühren darf weils dein privateigentum ist! also wenn ich die haube nicht öffne dürfen sie den hebel für die haubenentrieglung garnich betätigen..
stimmt das? oder muss ich aufmachen?
bitte nur antworten auf die frage und nicht sowas wie haste was zu verbergen oder nich eingetragen. darum gehts hier nicht!
gruß



wat hier für fragen gestellt werden, da pack ich mir echt an kopp.

natürlich dürfen die in deinen motorraum gucken, öffentlicher straßenverkehr. die dürfen dir ja auch die eier kraulen, wenn sie denken du bist verdächtig


die musst aufmachen



mArLoN
  • Themenstarter

aha


polobeast
  • polotreff.de Team
polobeast's Polo 6N

müssen, mußt du garnichts

ist genau das selbe, wenn sie dich nach einer alkomatenprobe fragen! die kannst du natürlich auch ablehnen!
jedoch wirft das ein nicht allzugutes licht auf dich

wenn jetzt der haubenzug zb defekt ist, wird das im schlimmsten fall eine mängelkarte nachsich ziehen, bei mießem wetter und einer leeren scheibenwaschanlage im allerschlimmsten fall eine zwangsstilllegung, da dein fahrzeug so nicht den witterungsverhältnissen entspricht


gelöschtes Mitglied

    Das stimme ich Beast zu... aber schonmal was von Illegalen Motortuning gehört? Ist doch wohl Klar das die mal unter der Haube gucken wollen...oder Sportluftfilter .. wenn du Ihnen nicht erlaubst das Teil zu öffnen, ist ja wohl Offensichtlich dass da was Faul ist, also wenn du da irgendwas drin hast, würde ich dir mal empfehlen es eintragen zu lassen. Ist sowieso immer das beste..ich verabscheue den ganzen Illegalen Kram


    Ablehnen kannst du sicher, allerdings besteht dann ein "Begründeter Verdacht" was dir zu 100% keine Mängelkarte einbringen wird, sondern eher ein Abschleppen zu einer Prüfstelle zur Folge hat.

    Verstehe allein die Frage nicht, wenn ein "Ordnungshüter" eine Kontrolle macht, dann hat das seinen Grund. Es gibt eben genügend Schwarze Schafe auf unseren Straßen, die unsere Comunity in den Dreck ziehen indem se mit Fahrzeugen rumfahren die in keinster Weise der STVZO entsprechen. Solltest du keines dieser Schafe sein kannst du die Haube reinen gewissens öffnen, wenn doch, solltest du spätestens dann mal Eier in der Hose haben und zu deinen Fehlern stehen und mit den Konsequenzen leben.....

    mfg


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      also wenn ich die haube nicht öffne dürfen sie den hebel für die haubenentrieglung garnich betätigen..


      Damit hast du wiederum recht, sie dürfen disen Hebel nicht betätigen, wenn du es ihnen nicht erlaubst, aber die finden auf jedenfall ihre Mittel und Wege einen einblick zu bekommen, wenn sie das wollen.


      Die können nicht einfach die Haube öffnen ohne begründeten Verdacht ! Und dieser Verdacht muss dir mittgeteilt werden . Von wegen " Mach mal die Haube auf " ist nicht ! Das basiert auf freiwilligkeit. Aber wie gesagt dann haben die dich erst recht auf dem kieker ! Und dafür gibs wieder ein paar schöne Paragraphen die besagen.

      Wenn ein Verdacht besteht auf Drogenschmuggel , illegales tunen bla bla können die das Fahrzeug untersuchen lassen .Und das machen die Polizisten die dich angehalten haben nicht selbst ! Und du kommst an dem Auto keine 5 Meter mehr ran dafür sorgen die schon bis das aufgeklärt ist . Deinen Hund werden die gerade noch rauslassen das ist auch alles .

      Aber wenn die dann nichts finden bleiben die auf den kosten der Untersuchung sitzen und du hast ein anrecht darauf das dein Fahrzeug wieder in den Ursprung zurückversetzt wird . Finden die aber was kannst deine Kiste in nem Karton abholen und zusehen wie das Ding wieder auf die Strasse kommt . Und eine Rechnung kriegst auch , und die ist gesalzen .

      Mein Bruder hatte so ein Fall . Serienmässiges Auto mit neuem Tüv ( Golf 2 Madison mit Alufelgen usw ) und die Polizisten meinten an seinem Auto wäre etwas nicht koreckt . Mein Bruder behauptete das Gegenteil und verweigerte auch das die Kiste auf dem Parkplatz zerlegt wurde .
      Daraufhin wurde das Auto vom ADAC über die Polizei abgeholt und untersucht . Nichts gefunden . Die Kosten trägt die Polizei.


      Mein blauer wurde auch mal auf verdacht von geklauten Anbauteilen zerlegt Die hatten ganz schön Stress das Ding wieder zusammen zubekommen . Und wenn die das nicht gebacken bekommen hätten , könnte ich das Auto sogar in einer von mir ausgesuchten Werkstatt fahren und denen die Rechnung servieren .



      Bei einer Verkehrskontrolle hat der Fahrzeugführer Mitwirkungspflichten. Es ist zulässig, wenn Beamte den Fahrzeugführer bei einer Kontrolle zum Aussteigen auffordern. Eine Weigerung kann als Ordnungswidrigkeit (Regelsatz 20 €, Nr. 128 Bußgeldkatalogverordnung) verfolgt werden.

      Bei der Verkehrskontrolle eines Fahrzeugs kann insbesondere der Zustand, namentlich die Verkehrssicherheit, überprüft werden. Dazu zählen unter anderem die Fahrzeugbeleuchtung und andere lichttechnische Einrichtungen, die Profiltiefe der Reifen, scharfkantige oder hervortretende Fahrzeugumrisse sowie weitere Modifikationen oder Beschädigungen.

      Eine Kontrolle der Übereinstimmung der Eintragungen im Fahrzeugschein mit der Fahrzeugtechnik ist möglich, darunter fallen ein- oder angebaute Teile, Umbauten (Fahrzeugtuning). Weiterhin kann die Beladung, die Ladungssicherung und die Anzahl der im Fahrzeug befindlichen Insassen überprüft werden.

      Ebenso können mitzuführende Ausrüstungsgegenstände in Augenschein genommen werden, dazu zählen Feuerlöscher in Kraftomnibussen, Warndreieck, Erste-Hilfe-Material, Bodenhindernisleuchte und andere Gegenstände. Auch eine korrekte Mautentrichtung kann kontrolliert werden.

      Zum Fahrzeug gehörende Dokumente wie die „Fahrzeugpapiere“ (Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich „Fahrzeugschein“, Anbaubestätigungen) und andere können einer Überprüfung unterzogen werden. Des Weiteren ist die Echtheit der Dokumente und deren fahndungsmäßige Überprüfung der Individualnummern häufig ein Bestandteil der Kontrolle.


      mArLoN
      • Themenstarter

      da meine antwort von heute morgen, die nach Phillipo seiner kam wegen beleidigungen gelöscht wurde... hier nochmal der zensierte text.

      genau solche xxx antworten wollte ich hier nicht hören! die dürfen ja nicht mal mit ner taschenlampe in deinen innenraum leuchten! weil das verletzung der privatsphäre ist! nur in triftigen gründen und die müssen sie erstmal haben! also wenn du dir gern von bullen die eier kraulen lässt machs doch. bitte weiter um vernünftige antworten! ich weiß von einem da war der hebel von der haubenentrieglung kaputt, die bullen wollten den motorraum sehen. da ham se gemeint, scheiße jetzt ham wirn problem. weil die bullen dein auto nich anfassen dürfen! weils dein privatbesitz is! ham se selber gesagt! und die haube war im endeffekt logischerweise nicht auf. die bullen dürfen viel aber nicht alles! nur wer sich nich auskennt kann alles mit sich machen lassen!


      gelöschtes Mitglied

        Ein Auto hat Privatsphäre xD?Krasse Sache

        Aber mal ehrlich...was hast du für ein Problem damit, bei einer Fahrzeugkontrolle, die Haube aufzumachen?

        Es gibt Leute die regen sich doch einfach nur unnötig auf, ich würd dir auch mal Empfehlen auf deine Aussprache zu achten. Dir will hier keiner was böses


        Zitat:

        weil die bullen dein auto nich anfassen dürfen! weils dein privatbesitz is! ham se selber gesagt! und die haube war im endeffekt logischerweise nicht auf. die bullen dürfen viel aber nicht alles! nur wer sich nich auskennt kann alles mit sich machen lassen!


        Wenn du die antwort schon kennst warum fragst du dann überhaupt?

        Auskennen bringt einem doch gar nichts. Was willst du denn machen selbst wenn du im Recht bist? Vorort diskutieren und Sprüche ablassen wie "Sie dürfen mich nicht Kontrollieren da für die "Allgemeine Verkehrskontrolle", so wie sie es nennen die Allgemeinheit fehlt."

        Und wenn sie einen anhalten haben sie einen "triftigen Grund" oder sie suchen sich einfach einen.

        Zitat:

        Ein Auto hat Privatsphäre xD?Krasse Sache


        Das stimmt aber schon. Man darf ja auch nackt im Auto sitzen nur nicht aussteigen


        gelöschtes Mitglied



          Die Antwort wurde bereits gegeben und alles andere führt zu nichts mehr


          Das Thema wurde geschlossen.

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