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Rücklicht und Bremslicht zusammenlegen

Sobald ich mal wieder bei ihm bin (ist ja zum glück nicht so oft ) und ich dran denke werd ich ihn mal fragen, aber denke da wird er dann keine Lust drauf haben, da der nächste Termin einmal komplettabnahme sein wird (Tüv/AU neu beim wagen der seid 2005 abgemeldet is und sämtliche eintragungen , von einarmwischer bis zum Motorumbau ^^)

aber mich interessiert is es auch, wie er das handhabt, ob er es überhaupt macht



Per Einzelabnahme ist das legal nicht möglich. Für die Rückleuchte müsste wie schon gesagt ein lichttechnisches Gutachten angefertigt werden.

1. weil das Glas vom Schlusslicht nicht fürs Bremslicht geprüft ist (und andersrum)

2. weils eine Veränderung an nem bauartgeprüften Teil ist.

Was jetzt aber nicht heißt dass es nicht doch einer einträgt.


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