vw teilemarkt

Kauf vom Händler - Mängelbeseitigung im Kaufvertrag möglich?

Bratkeks
  • Themenstarter

Moin,

ich bin quasi gerade dabei mir einen Polo 9N zu kaufen, bräuchte deshalb möglich schnell Antworten ^^

Ich habe den Wagen gestern mit dem Einverständnis des Händlers zum ADAC gefahren, da sind ein paar Punkte aufgefallen -> Der Händler erklärte sich anschließend im Gespräch dazu bereit, diese Mängel noch zu beseitigen, TÜV gibt's eh neu.

Meine Frage jetzt: Kann/Soll im Kaufvertrag festgehalten werden, dass die Mängel X, Y und Z (welche beim ADAC protokolliert wurden - Kopie des Prüfbogens erhält der Händler) durch den Händler (vor der Übergabe*) des Fahrzeuges behoben werden müssen?
*Also er meinte, dass, wenn ich den Wagen gekauft habe, er in seiner Werkstatt (ist direkt nebendran) mit der Wartung etc beginnt.

Weswegen ich mir aber nicht sicher bin:
1.) Wenn ich bekannte Mängel im Kaufvertrag festhalte - könnte das dann nachher nicht so ausgelegt werden, dass ich den Wagen trotz der Mängel gekauft habe und der Händler trotz Gewährleistung diese dann nicht beseitigen muss?
2.) Umkehrschluss von #1: Der Händler muss ja eh 12monate Gewährleistung geben und innerhalb der ersten 6 Monate sämtliche Mängel beheben - Sollte ich mir sparen, auf eine solche Zusatzklausel zu verzichten, um mich beim Händer nicht unbeliebt zu machen (erleichtert im "Ernstfall" die Verhandlung/Kulanz)?

Ich wollte eigentlich gerade anrufen und die Zusage geben + um diesen Zusatz im Vertrag bitten, bin jetzt aber total verunsichert - hat jemand eine ähnliche Erfahrung mit Händlerkauf oder kennt die Rechtslage besser?

Wäre sehr dankbar für alle Antworten!



naja, wenn er sich bereit erklärt die mängel zu beseitigen sprich ihn doch einfach nochmal drauf an ob man das schriftlich festhalten kann!?
ist ja nach der bereits gemachten zusage sollte das wohl kein problem sein.
denk einfach dran: der ton macht die musik


Bratkeks
  • Themenstarter

Zitat:

ist ja nach der bereits gemachten zusage sollte das wohl kein problem sein.


Denke ich mir auch - zumal ich beim Unterschreiben des Vertrags noch jmd dabei habe der dann die mündliche Aussage nochmals bezeugen kann - dann kann der Händler es auch gleich schriftlich in den Vertrag übernehmen. (?! ^^)

Danke für die Antwort



mach doch einfach eine anzahlung auf den wagen und lass dann das auto reparieren.. rest gibt es dann wenn alles erledigt ist.. das kannst du dann auch schriftlich im vertrag fasthalten.
so wie du bereits erwähnt hast, hast du 12 monate gewährleistung auf den wagen. da muss er eh alle mängel beseitigen.
und wenn der Tüv bekommt dann sind auch alle mängel beseitigt. schönheitsmängel muss er aber nicht instandsetzen.
mfg sascha


Antworten erstellen

Ähnliche Themen