Ja genau,habe ich vergessen zu erwähnen.
und was auch viele nicht wissen, wenn Nebelschlussleuchte an ist darf man NUR 50km/h fahren
Man lernt nie aus,das wusste ich jetzt auch nicht
Wenn man die Leuchte einschalten muss, kann man meist eh nicht schneller fahren..
Ja eigentlich schon,aber war heut selber unterwegs im dichtem Nebel und ich hatte das bedarf die Nebelleuchten einzuschalten,aber dennoch fuhr ich konstante 80km/h.
Zitat:
Wenn man die Leuchte einschalten muss, kann man meist eh nicht schneller fahren..
Zitat:
hatte das bedarf die Nebelleuchten einzuschalten,aber dennoch fuhr ich konstante 80km/h.
da hast du recht nur es gibt ja die leute die beim kleinsten Nebel die Nebelschlussleuchte an machen (was ja eigendlich nicht erlaubt ist) dann aber weiterhin zb. auf der Autobahn ihre 130 km/h fahren
Ich hatte alle Nebelleuchten an,vorne wie hinten und fuhr sogar schneller 80km/h.
Also bin ich kein normaler Autofahrer
Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind deshalb eindeutig: Nur bei Sichtweiten unter 50 Meter darf der Fahrer die Nebelschlussleuchte einschalten. Und auch nur bei Nebel, denn starker Schneefall oder Wolkenbrüche sind streng nach der Vorschrift gesehen keine Gründe für das Nebelschlusslicht. Das gilt selbst dann, wenn die Sichtweite deutlich unter 50 Meter liegt und der Einsatz den meisten Autofahrern als durchaus sinnvoll erscheint. Dagegen darf das starke rote Licht bei entsprechendem Nebel auch innerhalb von Ortschaften leuchten.
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Ich schalte die ein bei Bedarf (unbürokartisch )
Zitat:
Ich schalte die ein bei Bedarf (unbürokartisch )
Zitat:
Bei Schneefall auch oft sinnvoll, finde ich
Falscher thread .