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Fernabsatzgesetz, Sachmängelhaftung, Widerruf?

cyberathlete
  • Themenstarter
cyberathlete's

Hi Leute,

für diejenigen die sich gerne mit Rechtsfragen beschäftigen, hier eine noch nicht beendete Situation die gerne weitergeführt werden darf:

Die zwei Streithähne:
Privater Käufer (PK)
Gewerblicher Verkäufer (GVK)

Ablauf:
1. PK kauft bim GVK ein Kombiprodukt (Bremsscheiben und Beläge) für 25€ + 7,90€ Versandkosten, also insgesamt 32,90€.
2. Ware wird geliefert. Nach dem öffnen bemerkt PK das es zwar die richtigen Bremsscheiben, aber die falschen Beläge sind (für anderes KFZ)
3. PK meldet GVK das die falschen Beläge geliefert worden sind.
4. GVK verlangt Bilder der Ware, die wurden ihm zugeschickt.

Wie geht es weiter? Kann PK auf Sachmängelhaftung bestehen und die Ware zurückschicken und den Preis von 32,90€ + eigene Versandkosten zurückverlangen? Die Versandkosten einer Rücksendung von Waren mit Wert unter 40€ werden vom Verkäufer laut Widerrufsvereinbarung nicht erstattet. Hier handelt es sich aber nicht um einen Widerruf, sondern um eine Sachmängelhaftung, oder?

Bitte führt die Sache mit Schritt 5, 6, 7 usw. fort wie die Sache eurer Meinung nach ausgehen kann bzw. sollte. Ich finde sowas immer sehr interessant.

Hier gehts nicht drum ob Bremsscheiben und Beläge für 33€ was taugen sondern um die Rechtslage.



5. Variante 1: Wenn er die Ware zurück schickt, dann handelt es sich um einen Widerruf. Sofern es innerhalb der frist ist. Hier bekommt er den kaufpreis zurück erstattet aber die Kosten für den Rückversand da unter 40 € Warenwert muss er selbst tragen.

5. Variante 2: Wenn die Sachmangelhaftung nach § 439 BGB in Anspruch genommen wird, dann besteht kein Recht auf Verlangung des Kaufpreises. Hier hat der GVK die Möglichkeit Nachzubessern. Sprich es werden lediglich die Beläge zurück geschickt und neue geschickt.
Ein Begehren auf Erstattung des Kaufpreises besteht lediglich bei Rücktritt vom Kaufvertrag.


cyberathlete
  • Themenstarter
cyberathlete's

Zitat:

Sprich es werden lediglich die Beläge zurück geschickt und neue geschickt.
Ein Begehren auf Erstattung des Kaufpreises besteht lediglich bei Rücktritt vom Kaufvertrag.

Stimmt, aber in diesem Fall trägt der VK die Kosten für den Rückversand der falschen und den Versand der richtigen Beläge, oder?



Ja genau, da trägt dann der VK die Kosten für den Versand, da es ja seiner Leistungspflichten aus dem KV nach § 433 BGB entspricht, dem K die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.


Einen Sachmangel im eigentlichen Sinne gibt es in diesem Fall sowieso nicht, da der gelieferte Artikel (da nicht anders von dir beschrieben) weder Mangel in Art und Weise der Beschaffenheit noch in der Funktion aufweist, oder?

Es handelt sich einfach nur um einen falschen Artikel der so nicht bestellt, bezahlt und Gegenstand des Kaufvertrags/Auftrags war und ist.


Unter Sachmangel versteht man nicht nur den Mangel an einer Sache und deren Beschaffenheit, sondern auch eine Falschlieferung.

Kaufgegenstand war Bremsscheibe und Belag. Dieses wurde geliefert. Aufgrund der Falschlieferung liegt also ein Sachmangel vor.


cyberathlete
  • Themenstarter
cyberathlete's

Zitat:

Es handelt sich einfach nur um einen falschen Artikel der so nicht bestellt, bezahlt und Gegenstand des Kaufvertrags/Auftrags war und ist.


Wie von RUA schon geschrieben ist genau dies der Sachmangel in dem Fall -> Falschlieferung, die gelieferte Ware entspricht in Art und Weise nicht der bestellten Ware


Genau so isses und nicht anders.

Das ist dann auch schon die Falllösung.


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