[Ich weiss net wo das Problem ist.
Den Winterreifengeschwindigkeitsaufkleber brauchst Du aber nur, wenn Deine Reifen weniger aushalten als die maximale Geschwindigkeit, die Dein Fahrzeug erreicht.
Beispiel : In Deinem Schein stehen 187 km/h maximale Geschwindigkeit und die Reifen gehen bis 190. Da brauchst Du den Aufkleber nicht.
Auf diese Weise hab ich mir nämlich schonmal 5 Euro Verwarnung von der Polizei zurück geholt
Zitat:
Sorgt dafür das eure Autos im guten Zustand sind und jut ist.
Zitat:
Beispiel : In Deinem Schein stehen 187 km/h maximale Geschwindigkeit und die Reifen gehen bis 190. Da brauchst Du den Aufkleber nicht.
Auf diese Weise hab ich mir nämlich schonmal 5 Euro Verwarnung von der Polizei zurück geholt
Das die Regelungen härter werden war anzunehmen.
Aber wie schon gesagt wer seinen Wagen pflegt und immer alles vor den
TÜV besuch kontrolliert bzw kontrollieren lässt hat auch angesichts
der härteren Regeln wie immer seine frische Plakette am Heck
Ja so mache ich das auch immer, deswegen it mir das eigentlich egal.
Wie sagt man so schön Auto fängt mit A an und hört mit U auf
ich meine auch mal was gesesen zu haben das die prüfer ein r+ndchen mit dem fahrzeug drehen, weiß aber nicht ob das stimmt
Zitat:
dann hast du glük gehabt......reicht eigentlich nicht:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Zitat:
ich meine auch mal was gesesen zu haben das die prüfer ein r+ndchen mit dem fahrzeug drehen, weiß aber nicht ob das stimmt
Diese neue Regel gilt aber erst für ab dem 1. April neu zugelassene Autos. Da bei Neuwagen die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren fällig wird, kommt es 2015 vermehrt zu Probefahrten bei der HU.
@ zonenbub:
eher nicht
nach der rechnung kommt raus, dass du angenomme höchstgeschwindigkeit von 195,37 hast
also reicht deine reifen nicht mehr aus bzw brauchst du den aufkleber
Wie kommst Du auf 195,37
Komm grad irgendwie nicht so mit
Steht doch oben das er es mal annimmt als bsp
siehe rechnung: 187+9 oder 187 + 6,5+ 0,01 * 187
deswegen reicht dir der 190er nicht ohne aufkleber
Zitat:
siehe rechnung: 187+9 oder 187 + 6,5+ 0,01 * 187
steht aber auch in dem text von dem link, den ich dir geschickt habe
Habe gehört das auch alle Elektronischen Helferlein kontrolliert werde sollen(ABS,ESP usw.) und das auch Steuergerät ausgelesen werden soll.
Ist da was dran?
Wikipedia
Zitat:
Zur Bestimmung des Geschwindigkeitsindexes wird die im Fahrzeugschein eingetragene bauartbedingte Höchgeschwindigkeit (bbH) zugrunde gelegt. Zu dieser kommt ein Sicherheitsaufschlag nach folgender Formel: bbH*0,01+6,5 km/h
Als Beispiel ergibt das für ein Auto mit einer bbH von 205 km/h einen Sicherheitsaufschlag von: 205*0,01 km/h + 6,5 km/h =2,05 km/h + 6,5 km/h =8,55 km/h
Insgesamt muss also das Beispielfahrzeug einen Reifen fahren, der eine Geschwindigkeit von 205 + 8,55 km/h also insgesamt 213,55 km/h erfüllt. Damit reicht Geschwindigkeitsindex H nichtmehr und es muss ein V Reifen verbaut werden.[1
Fehlerspeicher auslesen wird schon gemacht
Zitat:
Fehlerspeicher auslesen wird schon gemacht
Zitat:
Und auf was legen die Wert dabei?
im endeffekt, wollen sie sich nicht bescheißen lassen.......gibt genug leute, die die esp-lampe abklemmen, damit sie nicht aufleuchtet bei der hu
@Soulfly
Danke für die Ausführungen. Jetzt hat es sogar mein alter Kopf erfasst
Also bei meinen z.B
Läuft der Großteil über Steuergerät ab.
Also Sensoren, die komplette Elektrik und Abgaswerte
Ja, Okay das ist verständlich das die nach sowas schauen aber z.B wenn der Sensor für Kühlmittel defekt, ist wie bei mir momentan. Wie wird darüber geurteilt? Denke das kommt sicher auf den Bericht mit drauf. Aber weiteres doch nicht oder?
Tja, Dann wars das auch mit "rumgechippe"
Wenn dann da steht "max Drehzahl überschritten" dann wird da bestimmt jeder Prüfer hellhöhrig!
Zitat:
Sensor für Kühlmittel defekt
Zitat:
Wenn es der für's Steuergerät ist, stimmen die Abgaswerte unter Umständen nicht und dann gibt's natürlich keine Plakette..
Zitat:
Tja, Dann wars das auch mit "rumgechippe"
Wenn dann da steht "max Drehzahl überschritten" dann wird da bestimmt jeder Prüfer hellhöhrig!
@ turbo-marv
genau auf sowas ist es ausgerichtet.......aber für jede maßnahme gibt es ne gegenmaßnahme und deswegen gibt es für leute, die ihren geänderten chip nicht eintragen lassen bestimmt auch ne software, die dem lesegerät der prüforganisationen dann sagt, es ist alles in ordnung
und wenn wir mal überlegen, wie lang es gedauert hat, bis jetzt auch der fehlerspeicher ausgelesen wird, dann braucht es auch wieder ne weile, bis sie das raffen und sich drauf einstellen
Ich finde gut das die jetzt ein bisschen die Regeln und Gesetze anziehen, aber einiges ist dann doch übertrieben....