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Teilkasko, haftpflicht oder keins von Beiden

Raziel6N2
  • Themenstarter
Raziel6N2's Polo 6N2

Ich hab ein Problem, reg mich momentan total auf und hab wie es aussieht schlechte karteten dagegen was zu machen.
Wir haben seit c.a. einem Jahr bei uns eine neue Familie im Haus mit 3,5 Kindern, die beiden Jüngsten haben schon den 6n von meinem Bruder und mein 6n2 an den Seiten mit deren Fahrrädern zerkratzt, das konnte ich aber nicht nachweisen, grad kommt mein Bruder ins Zimmer rein und mein da springen die Kinder bei dir auf dem dach rum, ich renn scheel runter, scheuch die vom Auto und bin total geschockt die komplette Motorhaube ist hinüber, 100e von Kratzern tief bis zu dem Grundlack, auf dem dach ist zum Glück nichts, ich ging mit den beiden zu ihren Eltern und schildere die Sache der Mutter da ist schon das nächste Problem, die kann so gut wie kein Deutsch, sag nur und ich Zitiere "altes, Auto alte Kratzer ist nicht schlimm" ich meinte darauf hin das ich und mein Bruder gerade gesehen haben das die auf dem Auto waren, die Kratzer sidn neu und wen ihr keine Idee einfällt wie sie den Schaden begleichen kann, rufe ich die Polizei, ihre Antwort und ich Zitiere wieder "O.K. Polizei rufen", hab Die Polizei gerufen und Anzeige erstattet, die wollten mit der Mutter reden und kamen zum gleichen Ergebnis wie ich, die wollte oder konnte nicht mit denen reden, ob es ein Mann in der Familie gibt und ob der Deutsch kann weiß ich leider nicht.
Ich habe Teilkasko und habe daher einwenig im Internet geforscht, Vandalismus deckt Teilkasko anscheinend nicht ab, toll die Kinder sind unter 10 und somit Deliktunfähig, Jetzt bleibt mir nur vor Gericht zu gehen aber wie es den Anschein macht hab ich da auch schlachte karten, da die Richter meistens für die Jungen Familien entscheiden,
jetzt meine Frage ab wann gilt eine Familie als Junge Familie, hatte schon jemand ein ähnlichen Vorwahl und kann mir ein Rat geben? ich bin total Agro im moment und will nichts dummes machen,



gelöschtes Mitglied

    weiß nicht, irgendwie fällt mir dazu nur ein...


    Zitat:

    Ich habe Teilkasko und habe daher einwenig im Internet geforscht, Vandalismus deckt Teilkasko anscheinend nicht ab


    das kommt ganz auf den tarif und versicherer an, manche decken es ab, manche nicht. einfach mal anrufen deinen vertreter, nur so zum interesse...


    Zitat:
    etzt meine Frage ab wann gilt eine Familie als Junge Familie, hatte schon jemand ein ähnlichen Vorwahl und kann mir ein Rat geben? ich bin total Agro im moment und will nichts dummes machen,


    haste ne rechtsschutz? falls ja würde ich noch in dieser minute einschalten und termin mitn anwalt ausmachen. der kann dich dann da hingehend sicher beraten. alles andere hier wäre nur wage spekulation..


    Raziel6N2
    • Themenstarter
    Raziel6N2's Polo 6N2

    ja meine Rechtsschutz Versicherung trifft nur in Kraft wen ich mit dem Fahrzeug unterwegs war, Familienrechtsschutz hab ich leider nicht



    gelöschtes Mitglied

      autsch, dann is kacke...

      würde trotzdem mal so zu einem anwalt, beratungsmäßig...


      Dann " besorg" dir auch mal kleine Kinder und verwüste deren Eigentum . Danach gibst den kleinen für die gute Arbeit eine Pizza aus. Allein die Einstellung ist schon der Hammer " Ist nur ein altes Auto nicht schlimm"

      Leider ist es so das du dabei ganz schlechte Karten hast sofern du kein Vollkasko hast . Mir wurde mal das ganze Auto bemalt mit Farbe und Edding , kleine Schiffchen , Strichmänchen , Bäume usw . Die Lackierung war im Ars... Die Mutter sagte " Tja Pech die Kinder sind nicht haftbar.


      Eine kleine Chance hättest du aber indem du das Wort " Aufsichtspflicht " verletzt in den Raum stellst .


      Ausserdem

      Zitat:

      Ab sieben haftbar Kinder ab einem Alter von sieben Jahren können aber auch selbst zunehmend für den von ihnen angerichteten Schaden haftbar gemacht werden. Und zwar noch dreißig Jahre lang, falls ein vollstreckbarer Titel, ein Gerichtsurteil oder ein Mahnbescheid vorliegt; ohne derartige Verfügungen dauert die Verjährung drei Jahre.


      Raziel6N2
      • Themenstarter
      Raziel6N2's Polo 6N2

      hat mir schon ne Freundin geraten, ich geh Montag zu meinem Lackierer und lass ihn ein Kostenvoranschlag machen, dann gebe ich diesen der Familie, wenn die nicht auf ihre Kinder auspassen können sollen die erst keine machen oder halt im nachhinein ein Auge auf die werfen , ich war auch mal klein aber so ein Blödsinn wehre mir nie in den Kopf gekommen.
      Außerdem was ist das für ein Beknacktes gesetzt? können die Kinder echt alles machen und ich hab die Arschkarte weil die zu Jung sind? was ist wen die mir mal das Auto abfackeln heißt es dann auch, tsja Pech gehabt die sind noch zu Jung


      Also ich hätte da Zeugen die gesehen haben das die Olle bei der Sachbeschädigung zugesehen hat.

      Aber auch wenn du den Prozess gewinnen würdest, so hast du immer noch nicht dein Geld.

      Diese Unterschichtler sind ja meistens pleite und dann heben die ihre Finger und du bleibst auch noch auf deine Anwaltskosten sitzen.

      M.f.G. Mopedman


      Ich kann dir aber sagen das mein Schaden von den Ellis bezahlt werden musste . Von wegen " zu klein" Aber der Rechtsstreit dauerte über ein Jahr , hab meine Karre erstmal auf eigene Kosten reparieren lassen aber die Rechnung vom Gutachter denen unter die Nase gehalten .


      Raziel6N2
      • Themenstarter
      Raziel6N2's Polo 6N2

      naja die Fahren ein relativ neuen VW Scharen und ein Mercedes sprinte 2v, soll die ein verkaufen und mir die Haube bezahlen, und nicht mit soclehn sprücken kommen das mein Polo schon alt sei



      Wie alt waren die kinder denn schätzungsweise ? Darauf kommt es auch an wie viel " Verstand " die Kinder haben .

      Ein Kleinkind das gerade laufen kann und "Mist " baut weiss nicht einmal das es " böse" ist sowas zutun . Aber bei einem 6 Jährigen der sollte schon wissen was meins und deins ist.


      Raziel6N2
      • Themenstarter
      Raziel6N2's Polo 6N2

      also die Fahren bereits Farad ohne schutzräder, ich kann Kinder immer schlecht einschätzen ich sag mal so 3-7


      Ich hab hier mal was für dich . [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar




    • Vieleicht hilft dir das etwas weiter damit du nicht ganz wie ein idiot da stehst bzw eventuel mal was hinterfragen kannst oder selber nachprüfen kannst.

      Grob gesagt , Sind die Kinder ohnehin aufsichtspflichtig gewesen (das dir die Eltern garantiert nicht sagen würden) Dann sieht die sache schon sehr gut aus für dich .

      Ansonsten Anwalt einschalten der soll die Sache mal entpuzzeln.

      Kleine Kinder sind nicht immer ein Freifahrtschein zum demolieren von Gegenständen !


      Zitat:
      Jüngere Kinder setzen höhere Anforderungen an die Aufsicht, da ihnen viele Gefahren noch nicht geläufig sind und ihr Verhalten oft wenig berechenbar ist. Eigenart und Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes sind zu berücksichtigen. Weiterhin ist nach der Art der Tätigkeiten bzw. deren Gefahrengraden zu differenzieren. Räumliche Gegebenheiten - also etwa besondere Gefahrenquellen - sind zu berücksichtigen, um den konkreten Umfang der Aufsichtspflicht anzugeben.


      und!

      Zitat:
      Vierjährige Tochter spielt allein auf der öffentlichen Straße vor dem Grundstück der Eltern und verkratzt mit einem Stein einen Pkw mit erheblichen Schadensfolgen.
      Das Landgericht Lüneburg verurteilte die Eltern zum Ersatz des Schadens, da Kinder in diesem Alter noch eine umfangreiche Beaufsichtigung benötigen. Der ständige Blickkontakt zu dem Kind - allenfalls für jeweils fünf Minuten unterbrochen - reiche nicht aus. (Urteil LG Lüneburg vom 09.01.1997,4 S 237/96, NJW-RR 1998, 97).


      Wenn die Eltern aber sagen " Ich war keine 5 Minuten weg . Dann schiessen die sich auch nen Eigentor, weil dann müssten sie ja gesehen haben das dein Auto demoliert wird


    • Raziel6N2
      • Themenstarter
      Raziel6N2's Polo 6N2

      danke für die Tipps kann dann die Nacht ruhig schlaffen , vor allem haben wir und die Nachbarn schon vorher die Kinder und die Eltern oft darauf angesprochen das diese mit den Autos nicht zu spielen haben, ohne Reaktion


      Die würde ich mir fein als Zeugen herbeiholen ! Allein schon in deren Interesse weil es auch Ihr Auto mal treffen könnte . !


      Raziel6N2
      • Themenstarter
      Raziel6N2's Polo 6N2

      ja zeugen sind einmal die Nachbarn, dann mein Bruder der das gesehen hat und ich der ja die ***** vom Auto verjagt hab, habe dann zu spät dran gedacht von den beiden ein Foto mit dem Handy zu schießen, war zu geschockt das irgendwelche **** auf meinem Baby sitzen. wehren die volljährig weiß ich nicht was ich mit den beiden gemacht hätte


      Allein schon das es deine Nachbarin scheinbar am Popo vorbei geht was mit deinem Auto passiert ist , und noch die Frechheit haben zu sagen " alte Karre" dafür würde ich die schon wegen fehlender Einsicht fertig machen .

      Man hätte sich gütig einigen können , aber die haben ja eine " LMAA " einstellung.

      ! Viel Glück !

      Ps die Überschrift würde ich ändern auf " Kinder demolieren mein Auto wer haftet ? " oder so ähnlich . Und später berichten wie die Sache ausgegangen ist . Für die Nachwelt.


      Könnt bei sowas echt kotzen,wie behindert manche leute sind

      Kannste nicht irgendwie via Cam die aufnehmen?


      Lasse mich raten türck. lanzman den würde ich geben. Ab zum anwalt mach die ferdig lasse die bluten..


      Raziel6N2
      • Themenstarter
      Raziel6N2's Polo 6N2

      Zitat:

      Lasse mich raten türck

      nö Araber


      Da sind die Leute aus Anatolien ja noch gesittet gegen.

      Wenn das so aussieht, würde ich die auch verklagen.
      Schließ dochmal ne Cam am PC an und überwache damit dein Auto, vieleicht haste ja glück . So ein nettes Video erfreut die Richter ganz bestimmt und dann die Olle nochmal interviewen, aber diesmal mit ner versteckten Cam und Ton, wenn die dann vor Gericht Müll erzählt haste nen fantastischen Beweis.

      Der würde ich mal so richtig einen Einlauf verpassen.

      M.f.G. Mopedman


      Ps: LOL Karussellbremser ist echt genial.


      ´Leider darf man Leute auch nicht einfach so ohne weiteres filmen oder fotografieren . Und der schuss kann für ihn nach hinten losgehen .

      Ausserdem würde ich fragen wenn ich Richter wäre ob er immer mit der Cam neben seiner Karre steht und filmt wie die sein Auto zerstören ohne einzugreifen .

      Aber er könnte sein Grundstück Kamera überwachen um zu sehen wann der Fuchs wiederkommt der seine Hühner klauen will ! Und dabei sind die dann zufällig aufs Bild geraten !


      Der Schuß geht nicht nach hinten los, es wird in diesem Falle ja auch noch durch Zeugen bestätigt, dürfte für die Olle ziemlich eng werden.


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        Der Schuß geht nicht nach hinten los


        Geht er wohl..
        Er darf zwar sein Auto filmen/überwachen, aber er dürfte nicht heimlich ein Gespräch mit der Mutter aufnehmen..Das ist dann kein rechtskräftiger Beweis..


        Zitat:

        Lasse mich raten türck. lanzman den würde ich geben. Ab zum anwalt mach die ferdig lasse die bluten..


        den hättest du dir auch klemmen können..

        immer diese verallgemeinerung..da du es mit der grammatik auch net so hast, stelle ich dich auch net als legastheniker hin ..

        is doch sch....egal was für ne herkunft..

        das is doch kein rechtsforum und niemand is anwalt hier..deswegen sind das alles nur spekulationen und es wird sich hier aufgestachelt mit gefährlichem halbwissen..

        es is natürlich ärgerlich und ich verstehe deine wut, aber hol dir rechtsbeistand und gut..alles andere bringt nix..


        Ich denke die Ca ist überflüssig wenn genügend Zeugen zusammen kommen.

        Und das mit dem klemmen, ganz unrecht hat er ja nicht... man hätte es aber schöner und gezielter ausdrücken können.

        Ich kenne genügend die sich sehr mühe geben die Sprache zu lernen und arbeiten wie die Wilden. Nur selbst die mögen die Ausländer in DE nicht...
        Da habe ich einen Witz von einem Türken: " Warum gibt es in der Türkei keine Samenspender?

        Ganz einfach!

        Die ganzen W...er sind hier!"

        Ich fand den schon heftig...


        Raziel6N2
        • Themenstarter
        Raziel6N2's Polo 6N2

        komm grad vom Lackierer meines Vertrauens mit einem Kostenvoranschlag, die Kosten für die instand Setzung betragen 615,53€, soll den Leuten richtig weh tun damit die besser auf ihre Kinder aufpassen warte jetzt noch bis der Strafantrag von der Polizei da ist und stell die Familie dann vor die Fakten, entweder kriege ich das Geld bar auf die Hand oder die werden auch die Gerichtskosten tragen


        Zitat:

        Zitat:

        Der Schuß geht nicht nach hinten los



        Geht er wohl..
        Er darf zwar sein Auto filmen/überwachen, aber er dürfte nicht heimlich ein Gespräch mit der Mutter aufnehmen..Das ist dann kein rechtskräftiger Beweis..


        Dann kannst du hier auch bestimmt einige Gerichtsurteile posten.


        [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar




      • Zitat:
        § 201
        Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

        1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
        2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

        (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

        1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
        2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

        Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

        (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

        (4) Der Versuch ist strafbar.

        (5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
        .


        Ps und ich glaube nicht das die Frau öffentlich sagt das es ihr Latte ist ob er sein Auto bezahlt bekommt. Sowas wird sie ihm höchstens unter 4 Augen sagen . ( ob freundlich oder nicht ! )


        Und wir haben ja gesagt kann nach hinten losgehen , muss aber nicht !.


      • An der Tür im Treppenhaus ist aber öffentlich.

        Videoaufnahmen die Detektive von Mitarbeitern einer Firma anfertigen um sie einer vorgetäuschten Krankheit zu überführen wird ja auch bei Gericht anerkannt.


        M.f.G. Mopedman.


        Schon krass,

        aber das meinen viele (und damit meine ich auch Deutsche), dass die sich nicht um die Kinder kümmern brauchen und wenn Schäden daraus entstehen kann man ja sagen es seien noch Kinder.

        Ich persöhnlich würde alle Zeugen darüber informieren, dass die Sache zum Anwalt geht und Sie ggf. eine Aussage machen müssten.

        Alles andere was hier überlegt und ausgetüftelt wird ist doch nur halbe Münze zumal sich hier sicher keiner oder nur wenige gut mit Gesetzen oder gesprochenen Urteilen die vor Gericht als Vergleich hergenommen werden auskennt.


        Zitat:

        An der Tür im Treppenhaus ist aber öffentlich.


        ...ich denke öffentlich und nichtöffentlich hat hier sinngemäß eine andere Bedeutung.

        Nichtöffentlich wäre wohl eine Gehaltsverhandlung mit deinem Chef bei dem Du, der Chef und vllt. noch ein Abteilungsleiter anwesend ist. Das Gespräch geht nur Euch was an und keine 3.ten.


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