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Schrauberhalle - Mietvertrag/Mitrecht

Soulfly
  • Themenstarter

Hey Jungs,

will mir nächste Woche eine neue Halle mieten.

200m² und richtig schönen glatten Boden !

Jetzt brauche ich einen Mietvertrag, der auf meine bedrüfnisse angepasst ist und der mir nicht die schlinge um den hals legen kann.

Halle soll/wird PRIVAT angemietet.

Verwendungszweck: KFZ Reparaturen, Teil & komplett zerlegung, Teilelagerung, allgemein als Lager für diverse dinge - hier und da Lackierarbeiten, Schleifarbeiten, Sandstrahlarbeiten und so weiter...

Zudem ist der punkt "untervermieten" auch wichtig, und sollte in dem Vertrag auch geregelt sein.

Ich bin alleiniger Mieter, habe das recht wie ich lustig bin Schlüssel zu verteilen und dort den ein oder anderen Lager/stellplatz - Schrauberplatz zu vermieten.


Hat da jemand plan von, der sowas verfassen würde für mich?

MFG

Soulfly

PS: Bitte keine nett gemeinten google-Mietverträge - die hab ich alle schon durch.



gelöschtes Mitglied

    Ähm, erster Anlaufpunkt wäre der Vermieter.

    1: Er hat seinen Mietvertrag
    2: Alle Vereinbarungen werden in dem Mietvertrag bei Sonstige oder Vereinbarungen eingetragen

    Das musst du alles mit dem Vermieter besprechen und er muss alles schriftlich Festhalten in seinem Mietvertrag . Gerade wegen Untervermieten


    Soulfly
    • Themenstarter

    mein vermieter ist 86, kann kaum lauden, hoert relativ wenig...

    nach ruecksprache mit seiner tochter, sollte ich dann nen mietvertrag besorgen. darauf wollte ich hinaus. so kann ich mir den stricken wie ich lustig bin und falls er dann von beiden parteien unterschrieben wird.

    mfg soulfly



    Frag doch mal in Werkstätten nach was für Versicherungen die haben und wofür sie öfter mal verklagt/angemault werden, dann weist was dich da ungefähr erwartet.

    In den Mietvertrag gehört eigentlich ziemlich vieles, was zwischen dir und den Vermieter statt finden kann an Ärger, so wie zahlweise, erlaubte Arbeiten in der Halle, Sonderkündigungsrechte etc.
    Was zuuu grob einseitige Vorteile verschafft kann eh vor Gericht als "Sittenwidrig" (oder so) genichtigt werden.

    Überleg dir also schon mal im vornherein über was du mit dem Vermieter streiten könntest - und pack das nicht allzu einseitig in den Vertrag.

    Mir fallen da wie schon o.g. erstmal spontan Zahlungsmodalitäten und Aktivitäten in der Halle ein (Lautstärkepegel/Gewerbeähnliches/Arbeitszeiten etc).
    Alles gefährliche (Brand etc.) wird zwar von der Versicherung (die du abschliessen solltest) gedeckt, darf aber auch in den Vertrag rein - nicht dass sich die wehren sollten zu zahlen weils nicht erlaubt gewesen wäre etc.

    Keine Ahnung aber halbwegs jung und voller Ideen

    Liste der Ideen bitte ergänzen


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