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Frage zur Eintragung im Schein

polostyle95
  • Themenstarter
polostyle95's Polo 6N

so leute, hab da mal ein paar fragen bezüglich meiner eintragungen im brief
also folgendes steht da

Eintragung RH-Cup Räder:
*zu 15.1/15.2: auch gen.: 195/45R15, a. LM-Rad 7JX15H2, ET=37mm, Verw. v. Schneeketten nicht mögl., ohne weit. Auflagen od. Beschränkungen, lt. TÜV Saarland v. 17.08.02, Nr.: GXXXXXXXXXX*

Eintragung Gewindefahrwerk:
*zu 20: m. geänd. FW FK Kennz. V/HG0301VA/G0501HA, Farbe gelb; bei Anbau AK; MIndesthöhe für Kugelmitte 350mm beachten* ohne weitere Beschränk. od. Auflagen, lt. TÜV Saarland v. 28.07.05, Nr.: GXXXXXXXXXX+

Eintragung MAM Felgen
*zu 15.1/15.2: ww vuh 195/40R16 80T a. LM-Rad 7 1/2X16H2 ET37, Typ: MAM7-7516, Ausf.: Y1, m. Distanzscheibennvuh (5mm) Kennz.: Hu.R XXXXXX, dab. Verw. v. Schneek. nicht mögl.+

so nun zu meiner Frage

bei den RH Cup Felgen wurde gar kein typ eingetragen, kann ich jetzt alle 7jx15H2 felgen mit 195/45er reifen fahren?

normal heißt es doch auch, dass die felgen immer in verbindung mit dem eingebauten fahrwerk eingetragen werden, was ja auch sinn macht wegen abstände usw....wo ist denn das bei meinen eintragungen der fall? also wo wird auf das fahrwerk verwiesen?



gelöschtes Mitglied

    Ja das ist richtig, dass Felgen immer in Verbindung mit dem eingebauten Fahrwerk eingetragen werden.
    Heißt, wenn du dein fahrwerk aufgrund von Verschleiß gegen ein Neues tauschst, also Gewinde oder anderes Fahrwerk, und die Räder behalten willst, musst du leider normalerweise ne §21 Abnahme machen, wenn du legal ein neues, noch nicht eingetragenes fahrwerk mit deinen Felgen fahren möchtest.
    Es sei denn du hast BEziehungen zum Tüv und kanst das umgehen.

    Was deine Felgen angeht wird auch der Felgentyp mit eingetragen, das heißt du kannst jetzt, wenn du deine Rhs eingetragen lassen hast auch nur die Rh fahren mit 195 45 15 und keine x-beliebige Felge.
    Das ist leider nicht möglich.


    polostyle95
    • Themenstarter
    polostyle95's Polo 6N

    dann les dir doch bitte mal die eintragungen durch...

    bei der eintragung von den MAM Felgen, steht genau der typ dabei

    und in der anderen eintragung, da steht nur 7x15H2 felgen et37 ohne angaben vom felgentyp (das waren rh cup, aber davon steht ja da nix)



    gelöschtes Mitglied

      Hab alles durchgelesen.

      Dann haste wohl Glück und darfst jede Felge mit den Maßen fahren.

      Also 7x15 ET 37.


      polostyle95
      • Themenstarter
      polostyle95's Polo 6N

      und was ist, wenn ich jetzt das neue fahrwerk eintragen lasse? dann werden die bisherigen eintragungen von felgen ja nicht gelöscht und somit dürfte ich die MAM ja dann auch mit nem anderen fahrwerk fahren...oder wie sieht das im detail aus?


      gelöschtes Mitglied

        Also ich hatte vorletztes Jahr das Problem, dass ich mir hab nen Gewindefahrwerk einbauen lassen.
        Fahre Steffan Felgen in 8 und 9x14 die mit dem alten Sportfahrwerk eingetragen waren. Da dieses verschlissen war, hab ich nen Gewindefahrwerk genommen.
        Bei der Prüfstelle haben die mir mit meinen Steffan Felgen, trotz dass die schon eingetragen waren die Fahrwerkseintragung verweigert, zwecks der Aufführung §21 im TG, da nur mit Serienbereifung eingetragen werden konnte und bereits eingetragene Sonderräder wieder entfallen.
        Habs dann über Beziehungen doch geschafft und die Eintragung nach §19 gemacht und die Eintragung der Steffans behalten.

        Genau sowas könte dir auch passieren, so meinte ich das.


        polostyle95
        • Themenstarter
        polostyle95's Polo 6N

        und wie sieht so eine eintragung "felgen in verbindung mit fahrwerk" aus?

        weil bei meinen felgeneintragungen wird ja nirgends aufs fahrwerk verwiesen...

        wenn ich mir jetzt ein neues einbaue und fahre mit den serienreifen (winterreifen) zum tüv und lasse das eintragen, dann bleiben meine anderen räder ja normal im schein stehen...die kann ja normal keiner löschen, zumal ich ja noch die originalen TÜVblätter von den eintragungen hab


        gelöschtes Mitglied

          Wenn du mit deinen Winterreifen zum TÜv fährst wird der er dir mit größter Wahrscheinlichkeit das fahrwerk in Verbindung mit deinen Winterräder eintragen.
          Somit entfällt die Felgeneintragung wieder.
          Du brauchst ja nach der Fahrwerkseintragung einen neuen Fahrzeugschein und dann wird in dem dann die Sonderrädereintragung nicht mehr aufgeführt sein.

          Wenn ich mich das jetzt irre, dann korrigiere mich bitte
          Fahrwerkseintragung mit Sonderrädern ist eigentlich immer ne §21 Abnahme, das geht nur beim TÜV, steht normalerweise auch in einem Punkt in deinem Teilegutachten.
          Frag mal den TÜV, was der zu deinem Vorhaben sagt.


          polostyle95
          • Themenstarter
          polostyle95's Polo 6N

          angenommen ich würde mir ein original fahrwerk einbauen, dann wäre dieses ja nicht eintragungspflichtig und somit wären beide rad-/reifenkombis ja immer noch gültig, da diese ja ohne fahrwerkshinweis eingetragen wurden...

          schon ne komische sache...wie sind denn euro räder eingetragen? steht da immer in "verbindung mit fahrwerk xxxxx" im schein?



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