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H-Nummer behalten mit KW Gewinde?

Derby79
  • Themenstarter
Derby79's Derby

Salve,
ich blick nämlich nemma durch.

Ich besitze seit ein paar tage einen 79er 1er Derby!
Dieses Auto besitzt auch schon die H-Zulassung.
Is aber derzeit noch nicht umgemeldet bzw angemledet.
Hat auch noch TÜV bis nächstes Jahr!
Also ich könnte ihn demnächst ohne weiteres wieder auf H zulasen.

Das Auto soll auch weitgehenst org bleiben bis - und jetzt achtung:

Mein Gewinde Fahrwerk von KW. Hab ich aus meinem Steilheck
und die Felgen (Ronal Centra 6x13 [Käselochfelgen

  • )

    Die felgen sind nicht das Problem
    Aber das Gewinde (?)

    Gab es 1989 (10 Jahre später) ein GewindeFW? Mußte es ein KW sein
    oder allg. Gewinde? Will die H-Nummer nicht verlieren!

    Andere Variante,ich fahr vor dem zulassen mit 5-Tageszulassung zum TÜV,
    lass es ganz normal eintragen und später bei der Zulassungstelle einfach mit eintragen. Würde es dann einer merken? (Wär halt scheiße,hätts schon gern offiziell)

    Hat jemand ahnung besser noch erfahrung?

    Beim TÜV war ich grad,der hatte aber kein zeit


    Dankschee scho mal om vorraus

    grüße



  • gelöschtes Mitglied

      Es kommt immer drauf an , ob ein den letzten 10 Jahren nach der EZ des Derbys ein Fahrwerk eingetragen wurde.
      Wenn ja wäre es zeitgenössisch.
      Dann kannst du ja das mit deinem KW darauf zurückführen, dass du es aufgrund von VErschleiß ausgetauschst hast gegen das alte.
      Wenn nicht muss du es zwecks dem H Kennzeichen ausbauen.
      Wenn du Glück hast, sieht der TÜV über dein KW Fahrwerk hinweg und du behälst das H.

      Klar würde es der TÜV merken, wenn du mit 5 Tageskennzeichen dahin fährst, dein KW einträgst und dann später auf dein H kennzeichen wieder anmeldest.
      Spästetns bei der nächsten HU merkt der TÜV das dann mit Sicherhheit und erkennt dir im schlimmsten Fall das H ab.


      Das erste
      Gewindefahrwerk von H&R wurde Anfang 1990 für Golf 1 gebaut. Polo kam erst später.

      1978 stellte Fichtel und Sachs erste Gewindefahrwerke für " Rennen" ohne Strassenzulassung her.

      Ansonsten sieht meine Oldtimerfibel so aus.

      Zitat:

      Fahrwerk
      Nur Original-Fahrwerk
      Keine Höher- oder Tieferlegung (wenn nicht damals schon als legales Zubehör angeboten).
      Keine Verstell-Achsen
      Nur Originalfedern oder originalgetreue Ersatzteile (ggf. härtere Dämpfer zulässig, aber nur mit
      gleichen Anbaumaßen)



      Wenn es richtig laufen soll ohne das sogar die Hühneraugen zugekniffen werden , kannste das knicken !

      Denn es geht nicht darum ob es eines gab ,sondern ob es für DAS Auto eines gab das auch eine Strassenzulassung besessen hat ,oder besitzt. !



      Derby79
      • Themenstarter
      Derby79's Derby

      Aaaaalsoooo:

      Bin gestern und heute von Prüfer zu Prüfer gefahren.
      fakt ist:
      Wirklich ahnung hat keiner und deswegen kam immer: "Ich mach das nicht."
      Is mir zu heikel usw.

      Ich bin der meinung,wenn ein prüfer es machen will,kann/macht er das.
      Wenn ihm deine auf gut deutsch: fresse passt.

      jedenfalls,hab ich einen prüfer gefunden,der mir das fahrwerk einträgt mit H!
      Nur die Felgen kann er mir nicht eintragen,weil die reifengröße nicht die org. ist die drauf sein sollte. Sprich also,Einzelabnahme. Und diese darf die Prüfstelle nicht tun.

      Ich lasse jetzt den Derby (dank TÜV 2013) normal zu (ohne eintragung).
      Und übernächste Woche hab ich bei der GTÜ einen termin wegen der Oldtimerversicherung. und dort wird dann auch geprüft wegen der eintragung.

      Ich bräuchte halt normal alles was es zwischen `79 bis´89 an Gewinde gab in schriftlicher oder bildlicher form. alles ist nutzvoll. egal ob rennen oder strassenzulassung. alles wäre hilfreich. Nur finden tut man halt nix.

      Ja in der zeit war das internet noch net so ausgebaut.


      Zitat:

      Ich bin der meinung,wenn ein prüfer es machen will,kann/macht er das.
      Wenn ihm deine auf gut deutsch: fresse passt.



      Deswegen das mit den Hühneraugen zukneifen.



      Der richtige Tüver macht da kein Probleme, da ein Fahrwerk wenns den sonstigen Regeln entspricht eine Verbesserung der Sicherheit darstellt. Hab schon zwei Polo1 H-Zulassungbesitzer gesprochen, die mir das so erzählt haben bzw so verbaut haben. Desweiteren hatte der eine auch neuere Felgen sowie Auspuffanlage dran, was sein Tüver auch nicht als Problem sah.


      Zitat:

      da ein Fahrwerk wenns den sonstigen Regeln entspricht eine Verbesserung der Sicherheit darstellt


      Das ist das Schlupfloch ! Solang man das Fahrwerk , die Abgaswerte oder die Bremsanlage " verbessert" gibt es eigentlich keine Probleme.

      Denn der Tüv sagt "Umwelt und Leben" geht vor Originalzustand. ! Das heisst aber nicht das man trotzdem jedes X beliebige Fahrwerk oder Bremsanlage einbauen kann , das liegt trotzdem noch im Ermessen des Prüfers.

      Der würde niemals eine Scheibenbremse ( hinten) in nem Polo 1 eintragen und "H"geben . Weil es absolut nicht im verhältniss zum restlichen Auto stehen würde. Denn wenn er Scheibenbremsen hinten bräuchte , würde er sowieso kein H bekommen.

      ich könnte aber zB die Scheibenbremse vom TT in mein NSU einbauen vorne!" Da mein NSu vorne noch Trommel hat , diese aber im heutigen Strassenverkehr sogar ein Sicherheitsproblem darstellen würden .

      Ich hoffe man versteht was ich meine.





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