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Gebrauchtwagenkauf - schwerliegender Mängel entdeckt

polochilla
  • Themenstarter

Hallo,
ich bräuchte mal euern Rat, da ich mich auf diesem Gebiet leider gar nicht auskenne.
Am 11.06. habe ich einen Gebrauchtwagen gekauft (2003er Xsara Coupé ) und bedauerlicherweise erst jetzt einen großen Mängel festgestellt (Querlenkerbuchse VA defekt). Im Kaufvertrag steht natürlich "Keine Sachmängelhaftung" . Da der Verkäufer (Gewerblicher Autohandel) mir sowieso noch einen Satz Sommerreifen nachreichen muss (das habe ich schriftlich), war ich dort um Ihn über den Sachverhalt aufzuklären. Ich fragte Ihn, ob Sie sich die Autos nicht anschauen würden und dass man den Kunden auf solche gravierende Mängel vor dem Kauf hinweisen muss. Erst recht da er relativ neu TÜV hat (leider NICHT dort gemacht sondern noch von dem Vorbesitzer!) und das zum Tüv-Zeitpunkt sicherlich schon defekt war...(einschätzung eines kfz-Mechanikers)
Leider bin ich selber auch ziemlich dumm gewesen und habe nur eine längere Probefahrt gemacht (~30min) und das Auto auf keiner Bühne gehabt. Im nachhinein könnte ich mir dafür in den Fuß schießen... Aber es musste leider schnell gehen mit dem Autokauf...und ich hatte auf den "neuen" Tüv vertraut.
Nachdem ich dem Verkäufer das nun erklärt hatte -und er das wirklich nachvollziehen konnte - ging es zu seinem Chef.... leider war dieser nicht so kooperativ , nahm mir den Beleg für die Mängel sofort aus der Hand und sprach mit mir auf einer, sagen wir mal eher unqualifizierten Ebene... er wurde auch recht laut und nannte mich immer "Kollege". Zunächst hoffte ich auf eine Art Einsicht, weil er den Typen angegangen ist , der mir das Auto verkaufte ("Hast du dir nicht angeguckt das Auto?"). Es endete damit, dass keiner von etwas wusste, meine Argumente sinnlos waren und die Leute immer lauter (!) wurden... habe dann meinen Zettel genommen , dem Typen nochmal gesagt er solle mir bitte demnächst die Sommerreifen besorgen - und zwar ordentliche...- und bin frustriert gegangen.
Ich weiß, dass es sich bei dem Fahrzeug um keinen Polo handelt, jedoch gibt es hier eine Menge qualifizierte Köpfe und gute Antworten ! - im Gegensatz zu anderen Foren
und zum anderen soll das eine WARNUNG an Leute sein die überstürzt einen billigen Gebrauchtwagen kaufen wollen...!
Also, was würdet Ihr machen?-abgesehen von ins Knie schießen...
Ich danke euch schon einmal für eure Tipps...!



SWISSliner
  • polotreff.de Team
SWISSliner's Polo 6N2

Einen wichtigen und zentralen Schritt hast Du ja bereits getan, indem Du den Mangel unmittelbar nach Kenntnisnahme zur Rüge gebracht hast. Nun stellt sich die Frage, ob die vertragliche Wegbedingung der Sachgewährleistung auch den vorliegenden Sachverhalt umfasst. Dies wäre namentlich dann nicht der Fall, wenn nachgewiesen werden könnte, dass bekannte, verborgene Mängel arglistig verschwiegen wurden. Einen solchen zur einseitigen Unverbindlichkeit führenden Umstand rechtsgenüglich zu beweisen, ist in der Regel allerdings sehr schwierig. Ebenfalls nicht von einer Freizeichnungsklausel umfasst sind zugesicherte Eigenschaften. Und genau hier würde ich anknüpfen: Wenn man nämlich ein TÜV-geprüftes Occasions-Fahrzeug bei einem gewerblichen Händler zu einem für die jeweilige Wagenklasse marktüblichen Kaufpreis erwirbt und es auch sonst keine offenkundigen Hinweise auf einen derartigen Schaden gab, so darf man davon ausgehen, dass dieser Wagen keine über die üblichen Gebrauchs- und Nutzungsspuren hinausgehende Mängel aufweist. Auch hast Du das Fahrzeug gehörig geprüft, indem Du es besichtigt und Probe gefahren bist. Die in diesem Rahmen erkennbaren Mängel hast Du genehmigt. Eine darüber hinausgehende Kontrollpflicht besteht m.E. nicht. Sofern das Fahrzeug also auch im übrigen Verkaufsgespräch als betriebsbereit erklärt wurde, so musst Du Dich nicht damit abfinden, dass ein Mangel auftritt, mit dem bei einem Fahrzeug dieses Alters im Rahmen der üblichen Nutzung vernünftigerweise nicht gerechnet werden muss. Wenn es sich rein technisch gesehen auch um einen qualifiziert relevanten Mangel handelt, Du mit dem Wagen im Übrigen aber zufrieden bist, sollte einer Nachbesserung eigentlich nichts im Wege stehen.


Ich würde mich hier auch auf die Garantie berufen, dein ein gewerblicher Autoverkäufer Dir geben muss!

Du hast soweit ich richtig informiert bin, den Anspruch auf Nachbesserung!
Die Sachmängelhaftung umfasst all die Mängel, die nach dem Kauf des PKW auftreten.

Wenn der Mängel vorher schon vorhanden war, greift die Sachmängelhaftung nicht. Ist der Mangel nach dem Kauf aufgetreten, kann sich der Verkäufer auf die Sachmängelhaftung berufen!



Zitat:

Wenn der Mängel vorher schon vorhanden war, greift die Sachmängelhaftung nicht. Ist der Mangel nach dem Kauf aufgetreten, kann sich der Verkäufer auf die Sachmängelhaftung berufen!


eher wohl andersrum!Sachmangelhaftung heißt

in den ersten sechs monaten muss der händler für so ziehmlich jeden defekt aufkommen da der verdacht besteht das dieser auch schon zum kaufzeitpunkt vorhanden war!und da müsste der händler das gegenteil beweisen was er zu 99% nicht kann

nach den sechs monaten musst du dem händler beweisen das der mangel schon vor übergabe vorhanden war!und das ist so gut wie unmöglich

anderseits was erwartet ihr wenn ihr ne billige klitsche kauft!es ist kein NEUWAGEN sondern ein Gebrauchtwagen wo man auch mit verschleissbedingten mängeln rechnen muss vor allem bei alten kisten!

und zum tüv

das ist nur ein wisch von zettel der so gut wie nix sagt da heutzutage zu viel schwarze schafe vertreten sind die fuschtüv machen!


Der Begriff Sachmängelhaftung umfasst ausschließlich die Mängel die nach dem Kauf aufgetreten sind (und das sagt auch ein Anwalt)!

Die Beweispflicht mit den ersten sechs Monaten liegt sie beim Händler und danach bei mir greift in jedem Kaufvertrag, auch bei Elektroartikeln etc...


google hilf weiter! auch dir


Definition Sachmängelhaftung

Sachmängelhaftung bedeutet im Rahmen des Autokaufs oder Autoverkaufs, dass der Verkäufer eines Autos für Mängel am Auto die bei Übergabe bereits vorlagen (Fahrzeugübergabe ist der sogenannte “Gefahrenübergang&rdquo für einen Zeitraum von zwei Jahren haften muss. Diese 2-jährige Sachmängelhaftungsfrist kann ein gewerblicher Autoverkäufer (Autohändler) auf 1 Jahr verkürzen, ein privater Autoverkäufer kann die Sachmängelhaftung vollkommen ausschließen, muss dies aber schriftlich im Kaufvertrag ausdrücklich tun. Weitergehende Infos finden sich nachfolgend für den Kauf/Verkauf von privat und den Kauf bei einem Autohändler.




Definition Sachmangel (mit Beispielen):

Ein Sachmangel liegt dann vor, wenn eine Sache mangelhaft ist. Basis der Bewertung ob ein Mangel vorliegt oder nicht ist das, was zwischen den beiden Vertragspartnern vereinbart wurde. Der Gesetzgeber unterscheidet 7 verschiedene Arten von Sachmängeln:



1. Sachmangel weil das Auto nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat
Sie kaufen ein Auto bei einem Händler, im Kaufvertrag ist als Ausstattung "Klimaautomatik" notiert. Später stellt sich heraus, dass das Auto nur über eine Klimaanlage verfügt. Die Sache (das Auto) hat also nicht die vereinbarte Beschaffenheit.



2. Sachmangel, weil die Sache nicht für die vertragliche vereinbarte Verwendung genutzt werden kann
Sie kaufen bei einem Händler eine Dachbox, auf dem Kaufvertrag steht "Dachbox für die Nutzung auf der Dachreling des Opel Omega". Später stellt sich heraus, dass die Dachbox nicht auf Ihren Opel passt. Es liegt also ein Sachmangel vor, weil die Sache (die Dachbox) nicht für die vertraglich vereinbarte Verwendung genutzt werden kann.



3. Sachmangel, weil die Sache nicht geeignet ist zu gewöhnlichen Verwendung
Sie kaufen ein Navigationsgerät bei einem Händler. Beim Einbau stellt sich heraus, dass das Navigationsgerät nur funktioniert, wenn Sie mindestens 230 km/h schnell fahren. Da Sie das Navi dadurch nicht nutzen können (gewöhnliche Verwendung wäre, dass das Navi bei jeder Geschwindigkeit funktioniert), liegt ein Sachmangel vor.



4. Sachmangel weil eine unsachgemäße Montage vorliegt
Sie lassen bei Ihrem VW Golf einen Sportauspuff nachrüsten. Auf der Heimfahrt stellen Sie fest, dass der Auspuff an einer Seite auf dem Boden schleift. Es liegt ein Sachmangel wegen unsachgemäßer Montage vor.



5. Sachmangel wegen mangelhafter Montageanleitung
Nach dem Erwerb einer Sitzheizungsauflage schließen Sie diese Sitzheizung gemäß der Montageanleitung an die Lichtmaschine Ihres Autos an. Bei der ersten Ausfahrt geht die Sitzheizungsauflage kaputt weil Sie überhitzt. Die Montageanleitung war fehlerhaft, statt Lichtmaschine sollte es heißen "...schließen Sie die Sitzheizung am Zigarettenanzünder an...". Es liegt ein Mangel wegen mangelhafter Montageanleitung vor.



6. Sachmangel weil eine andere Sache geliefert wird
Sie ordern beim örtlichen Mercedes Händler einen neuen Mercedes SL 63 AMG mit Anhängerkupplung. Nach 5 Monaten wird Ihr neuer Mercedes geliefert, es fehlt aber die Anhängerkupplung, obwohl diese im Kaufvertrag und auf der Auftragsbestätigung vermerkt war. Es liegt ein Sachmangel vor, weil eine andere Sache (SL 63 AMG ohne Anhängerkupplung) geliefert wird.



7. Sachmangel weil die falsche Menge geliefert wird
Sie bestellen im Internet 4 Gummimatten für Ihr Auto. Nach einer Woche hält vor Ihrer Tür ein Lastwagen und liefert 400 Gummimatten für Ihren VW Golf. Es liegt ein Sachmangel vor, weil die falsche Menge geliefert wurde.




Sachmängelhaftung - Verkauf von privat:

Grundsätzlich muss jeder Autoverkäufer, egal ob privat oder gewerblich, im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung für evtl. Mängel am verkauften Auto haften. Aber: Privatpersonen können diese Sachmängelhaftung ausschließen, ein einfacher Satz genügt: "Verkauf von privat unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung." Damit haben Sie als Privatverkäufer die gesetzliche Haftung soweit möglich ausgeschlossen. Trotzdem sind Sie als privater Verkäufer verpflichtet, den Käufer Ihres Autos unaufgefordert über evtl. Mängel am Fahrzeug zu informieren. Achtung: Wenn Sie einen Firmenwagen verkaufen (egal, welches Gewerbe Sie ausüben, selbst als Bäcker oder selbstständiger Fotograf gilt diese Regel!) werden Sie vor dem Gesetz so behandelt wie ein Autohändler. Das heißt, Sie können die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausschließen! Jeder Versuch (“Verkauf als Bastlerfahrzeug” oder “Verkauf ohne Sachmängelhaftung” ist nicht wirksam! Auch der Verkauf des Autos an einen Freund, der das Auto dann wiederum sofort weiterverkauft ist nicht zuläassig. Es gibt eine einzige wirklich wasserdichte Lösung das Risiko der Sachmängelhaftung zu umgehen: Verkaufen Sie Firmenwagen oder Geschäftswage nur an Autohändler. Hier können Sie die Haftung ausschließen.



Wenn Sie Ihr Auto zum bestmöglichen Preis an einen Autohändler verkaufen möchten hier ein Tipp: Beim Autoankauf Preisvergleich von easyautosale.com erhalten Sie innerhalb weniger Tage Ankaufangebote für Ihr Auto von geprüften Autohändlern aus ganz Deutschland. So können Sie bequem und einfach den Autohändler finden der den besten Preis für Ihr Auto zahlt.




Sachmängelhaftung - Kauf beim Autohändler:

Autohändler können die Haftung für einen Gebrauchtwagen bei Verkauf an Privatpersonen nicht ausschließen. Das bedeutet, dass der Händler grundsätzlich 1 Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs für Mängel haften muss die am Tag der Übergabe schon vorlagen. Dabei gilt außerdem die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt, der Händler muss in den ersten 6 Monaten nach Übergabe beweisen, dass das Fahrzeug den Mangel bei der Übergabe noch nicht hatte. Üblicherweise sichern professionelle Autohändler sich selbst und Ihre Kunden mit einem Gebrauchtwagenzertifikat (z.B. TÜV Gebrauchtwagenzertifikat) ab.



zwei Praxisbeispiele:
01.01.2011 - Sie übernehmen Ihr neues gebrauchtes Auto beim Autohändler.



1.Beispiel
14.3.2011 – ein elektrischer Fensterheber geht kaputt.
Sie müssen den Schaden selbst bezahlen wenn der Autohändler beweisen kann, dass der Fensterheber bei der Übergabe perfekt funktioniert hat.

2.Beispiel
15.3.2011 – Ihr Auto hat einen Motorschaden.
Da sich herausstellt, dass der Motor aufgrund eines bereits bei Übergabe vorliegenden Mangels (z.B. Hydrostößel machen Geräusche – extrem hoher Verschleiß kaputt ging, muss der Händler das Fahrzeug in Stand setzen und die Kosten übernehmen.


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