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ABE Kühlergrill, was zur Hölle?

Ceejay94
  • Themenstarter

Heute verkehrskontrolle -.- Habe mich eigendlich schon gefreut weil sie immer so freundlich schauen wenn nix is :P

Der polizist steigt aus und hält sein standart gedicht vor (FZS,Führerschein....) Hab ihm - freundlich und zuvorkommend wie ich bin - gleich meine ABEs unter die Nase gehalten und ihm alles erklärt!

Nachdem seine Ische gemurmelt hat: *psst* "der is ja tiefer." Und er in windeseile seinen Zollstock rausgekramt hat und nachmisst, merkt er das alles passt. Nachdem er unter meiner Haube auch nix illegales gefunden hat guckte er leicht genervt. Nach kurzer überlegung meint er mein Kühlergrill hat kein Emblem und braucht eine ABE...

WAS ZUR HÖLLE? Will der mich jetzt nur fi**en weil er sonst nix gefunden hatte? Weiß jmd von euch was? Habe eigendlich woanders gelesen, dass der eintragungsfrei ist und man für sowas nix braucht. Was soll der müll?



hat der gril nicht ein E-Prüfzeichen?


Ceejay94
  • Themenstarter

du Nase Nein er meinte den Kühlergrill wo normalerweise das VW zeichen drauf ist! Und da ich einen ohne emblem hat, hats ihn gestört



Zitat:

du Nase Nein er meinte den Kühlergrill wo normalerweise das VW zeichen drauf ist! Und da ich einen ohne emblem hat, hats ihn gestört

ja schon geendert


sowas hatte ich auch schon

hab ne mägelkarte bekommen dann zum tüv 5€ bezahlt damit der mir sagt ist eintragungsfrei


Die und ihr Schnittlauch Bus

Machen sich immer lächerlich


omg gibt schon pappnasen zum glück sind unsere handzahm und mich haben sie erst in 8 jahren 2 ma angehalten ansonsten durchgewunken weil se wissen das se nix finden ^^


Fast so wie hier


110.jpg
110.jpg

gib es überhaupt ne.abe für nen kühlergrill und wenn.ja kann die mal.jemand online stellen



Ceejay94
  • Themenstarter

er hat gesagt er drückt nochma ein auge zu und beim nächsten mal muss ich eine dabei haben sonst legt er mir das auto still.....o.O


[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Steht doch sogar im Verkauf "eintragungsfrei"


  • Für alle die damit Probleme haben.
    Macht folgendes:
    - Untenstehenden Text Drucken
    - Zettel ins Handschuhfach legen
    - Bei der nächsten Kontrolle einfach vorzeigen
    - FERTIG

    Sehr geehrter Herr ******,

    vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

    Gerne antworten wir Ihnen:

    Bezugnehmend auf die StVZO §30 dürfen Fahrzeugen nur so gebaut, umgebaut
    oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer
    keine besondere Gefährdung zu erwarten ist.

    Wenn der neue Grill zuverlässig befestigt ist und keine scharfen Ecken
    oder Kanten aufweist kann davon ausgegangen werden, dass keine
    Gefährdung zu erwarten ist. In diesem Fall ist eine Abnahme nicht
    erforderlich, es ist dann auch kein Prüfzeichen oder ein
    Genehmigungsdokument erforderlich.


    Geregelt ist die Pflicht zur Änderungsbegutachtung durch den vom BMVBW
    herausgegebenen Beispielkatalog zu Änderungen an Fz u ihre Auswirkungen
    auf die BE von Fz (§ 19 Abs. 2, 3, 4 u 5) StV 13/36.05.05-24 vom 9. 6.
    1999, VkBl. S 451).

    Falls für die dort aufgeführten Teile ein Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO
    vorliegt und der im Nachweis genannte Verwendungsbereich und ggf.
    vorhandene Auflagen eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme in
    jeder DEKRA Prüfstelle möglich.

    Kühlergrills werden von diesen Vorschriften jedoch nicht erfasst.

    Des weiteren ist nach §19 Abs. 2 in folgenden Fällen vom Erlöschen der
    Betriebserlaubnis auszugehen.
    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Diese kann durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
    einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) dann
    wieder erlangt werden.


    Es gibt darüber hinaus jedoch einige Fahrzeugteile (z.B. Reifen,
    Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, Anhängekupplungen ...) welche gemäß
    §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig sind.
    (zu finden unter[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

  • )

    Solange Sie dafür genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen
    auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder
    Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig.
    Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.



    Mit freundlichen Grüßen

    DEKRA Automobil GmbH
    AP7 Betriebsmittel und Infosysteme


  • besorg dir oder schreib dir selber n zettel wo drauf steht das der eintragungsfrei is und lass von nem tüv mokel abstempeln, kost ja wohl nix denk ich ma ^^ und wenn kannste der rennleitung dann zeigen und deine 5euro zurück verlangen, plus zinsen natürlich


    Ceejay94
    • Themenstarter

    sehr schöner text Aber is das nicht dokumentenfälschung? Ich nehme lieber den mängelbescheit als mich am ende durch einen blöden zufall noch wegen sonem kack verknacken zu lassen

    Habe vllt noch vergessen seine begründung hinzuschreiben:

    Das Material des neuen kühlergrills muss die gleichen Brucheigenschaften wie das original aufweisen


    Zitat:

    sehr schöner text Aber is das nicht dokumentenfälschung?

    Das ist ein Original Text, keine Fälschung!


    Ansonsten hab ich hier auch noch einen Text, abschnitt aus einer ABE eines Kühlergrills:

    Durch den Umbau des Kühlergrills am Fahrzeug erlischt nach §19(2) StVZO die Betriebserlaubnis
    des Fahrzeugs nicht, da
    - die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart nicht geändert wird,
    - eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht zu erwarten ist, und
    - das Abgas- und Geräuschverhalten nicht verschlechtert wird.
    Eine Abnahme des Anbaus des Kühlergrills durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
    für den Kraftfahrzeugverkehr ist deshalb nicht erforderlich.


    Ceejay94
    • Themenstarter

    Und wenn das überall steht, warum pissen die mir damit ans bein?


    gelöschtes Mitglied

      Die DInger sind eintragungsfrei fahr zum TÜV der soll dir das bestätigen und das zeigste dem COP


      weil die langeweile haben

      meine beste kontrolle mit mängelkarte war
      fußmatten haben.keine zulassung
      scheinwerfer haben keine abe(prüfzeichen vorhande
      sonnenblenden haben.keine zulassung
      farbe des fahrzeugs nicht eingetragen
      wagenheber nicht vorhanden

      deshalb durfte ich dann zum tüv 30euro und das war gegessen
      aber die polizei macht sowas und wir bleiben.auf den.kosten sitzen


      Also ich hatte damals, als ich noch einen emblemlosen Grill verbaut hatte (schlimme Zeit ), eine ABE für meinen Grill.

      Damit wurde bestätigt, dass bei einem Zusammenstoß die Brucheigenschaften genauso sind, wie die des originalen Grills.
      Ganz im Unrecht ist der Polizist wohl nicht.

      Gruß
      Matthias


      aber das man auf den kosten sitzen bleibt is Unsinn.

      wenn du nachweisen kannst, das die Mängelkarte Mängel anspricht, die

      keine sind, kannst du die dir entstandenen kosten ersetzen lassen.

      verdienstausfall, spritgeld und kosten für die Bescheinigung. zur Not über

      nen Anwalt


      gute idee die polizisten die das gemacht haben bekommen dann einen drauf
      und beim nächstenmal bekommst du dann ne anzeige wegen nichtangepasster geschwindigkeit
      hatte ich auch schon
      und das dürfen.die schätzen
      hat mich trotz.anwalt 126 euro und drei punkte gekostet


      Ceejay94
      • Themenstarter

      Ja die geschichte mit der nicht angepassten geschwindkeit hab ich auch schon hinter mir -.-


      das ist echt das beste
      damit kriegen die dich immer


      selber schuld. wenn ihr das alle mit Euch machen lasst.

      immer schön den bückling machen. wir sind hier net in Österreich.

      hier wird nix geschätzt. die sollen mir mit handfesten beweisen belegen,

      das ich zu schnell war. sind doch net bei den hotten totten.


      Ceejay94
      • Themenstarter

      darum geht es nicht! Es geht darum wenn du z.B in einem waldstück wo eigendlich keine geschwindigkeitsbegrenzung ist (landstraße 100) und du fährst 95-100 können die trotzdem sagen das du deine geschwindigkeit nicht der Situation angepasst hast! Obwohl kein unfall passiert ist, es könnte Wild rumlaufen, also wäre die angepasste geschwindigkeit 60-70 km/h. Das ist genau das Thema...das hat nix mit bückling zu tun, mein Anwalt hat gleich gesagt das sich da nix machen lässt.

      Ich mein das war jetzt ein ziemlich offensichtlicher Fall, aber es gibt noch viel skurilielere! Die können dich an allen ecken und enden bummsen. Deswegen immer schön freundlich sein. Am ende musst doch du bezahlen.


      also ich muss vorweg nehmen, das ich nur über fälle spreche und

      meinen Senf zu Dingen dazu gebe, wenn ich Weiß worüber ich spreche

      oder es erlebt habe. in dem Fall würde ich sagen, such dir nen anderen Anwalt.

      wenn ich mich in meinem recht als freier Bürger verletzt fühle, dann geh ich

      dagegen an.


      diese nicht angepasste geschwindigkeit dürfen die schätzen das ist das problem


      Ceejay94
      • Themenstarter

      Genau das habe ich auch getan damals! Aber wie weit bist du bereit zu gehen? Wenn es nach dem ersten prozess schon scheiße aussieht. Und wenn der Richter meint, dass laut Recht alles im Lot ist, was willst du dann machen? Du kannst ja nicht dein ganzes Geld für Anwälte usw. usw. ausgeben um am ende doch auf deinen Kosten sitzen zu bleiben!

      Ich denke der ganze Stress der damit verbunden ist, ist das problem! Und das ist der Grund warum fast alle (inklusive mir) da dann wieder aussteigen. Mir ist das passiert!

      Zusammengefasst steht in dem Paragraph, dass der Fahrer verpflichtet ist, seine Geschwindigkeit den Situations, Straßen- und Sichtverhältnis anzupassen. Es steht nichts spezifisch drin was,wie,wann und wo!

      Also wenn die das so auslegen kannst du 5 mal dagegen ankämpfen und es bringt dir nix! Du kannst ja schlecht mit dem Argument kommen, der bulle wills dir heimzahlen!

      Wenn das überall so einfach wäre, wie du es beschreibst und sagst dann wäre die Welt ein stückchen gerechter! Aber das ist sie leider nicht.


      schafft euch ne rechtsschutzversicherung an


      Ceejay94
      • Themenstarter

      puhh zusätzliche Kosten meide ich für gewöhnlich


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