Tag zusammen,
für mich stellt sich gerade eine Frage, die ich durch Eigenrecherche nicht beantworten konnte.
Folgende Situation:
Am 1.6.2011 wurde ein befristeter AV bis zum 31.5.2012 abgschlossen. Dieser wurde bis zum 31.5.2013 verlängert.
Diese wurde über eine Zusatzvereinbarung "zum bestehenden Dienstvertrag vom 1.6.2011" geregelt.
Es handelt sich bei der ganzen Sache um eine Kündigung seitens des Arbeitsnehmers!
Kündigungsfrist ist wie folgt tariflich festgelegt:
Zitat:
(1) Die Beendigung des Dienstverhältnisses durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf Verlangen des Dienstnehmers / der Dienstnehmerin sind die Kündigungsgründe schriftlich mitzuteilen; das gilt nicht für die Probezeit.
(2) Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Ende eines Kalendertages.
(3) Im übrigen beträgt die Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien bei einer Beschäftigungszeit von
bis zu 1 Jahr 1 Monat,
von mehr als 1 Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate,
zum Monatsschluss.
(4) Der Dienstgeber ist berechtigt, das Dienstverhältnis im Rahmen des § 626 BGB fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB liegt insbesondere vor bei Vertrauensbrüchen oder groben Achtungsverletzungen gegenüber der Kirche oder ihrer Diakonie, bei Austritt aus der Evang. Kirche oder bei schweren Vergehen gegen die Gebote der kirchlichen Lebensordnung oder die staatliche Rechtsordnung oder bei sonstigen groben Verletzungen der sich aus dieser Richtlinie ergebenden Dienstpflichten. Bei Dienstnehmern / Dienstnehmerinnen, die zum Zeitpunkt der Einstellung nicht der Evangelischen Kirche angehört haben, sondern einer anderen Kirche oder Glaubensgemeinschaft, die der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angeschlossen ist, gilt ein Austritt aus dieser Kirche oder Glaubensgemeinschaft grundsätzlich als wichtiger Grund. § 1 Absätze 1 bis 3 finden Anwendung sowie § 9 Absatz 2.
(5) Ein befristetes Dienstverhältnis kann nach den Regelungen der Absätze 1 bis 3 auch vorher gekündigt werden.
(6) Endet ein zweckbefristetes Dienstverhältnis durch das im Dienstvertrag bezeichnete Ereignis, so hat der Dienstgeber dem Dienstnehmer / der Dienstnehmerin den Zeitpunkt der Beendigung spätestens zwei Wochen vorher mitzuteilen. Der Anspruch auf Zahlung des Entgeltes erlischt frühestens zwei Wochen nach dieser Mitteilung.
(7) Nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren, frühestens jedoch nach Vollendung des 40. Lebensjahres, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Dienstverhältnis eines Dienstnehmers / einer Dienstnehmerin, dem / der gegenüber die ordentliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen ist, kann aus in seiner / ihrer Person oder in seinem / ihrem Verhalten liegenden wichtigen Gründen fristlos gekündigt werden.
Generell gilt die gesamte Beschäftigungszeit..Das wären bei dir dann 6 Wochen Kündigungsfrist..
Wenn dir das zu lange dauert, könntest du über einen Aufhebungsvertrag sofort aus der Firma austreten, wenn der Chef mitspielt..
Zitat:
Wenn dir das zu lange dauert, könntest du über einen Aufhebungsvertrag sofort aus der Firma austreten, wenn der Chef mitspielt..
es sei denn du wirst einfach krank.----
Zitat:
es sei denn du wirst einfach krank.----
Zitat:
es sei denn du wirst einfach krank.----
Ich denke mal, er möchte trotzdem ein gutes Zeugnis mitnehmen..
Ich würde an deiner Stelle mal direkt mit der Agentur für Arbeit telefonieren..Da sitzen zum Teil auch fähige Leute und die können dir sicher helfen..
Zitat:
würde dass funktionieren, dann wäre ich ja in zwei beschäftigungsverhältnissen gleichzeitig?
deine kündigungsfrist ergibt sich aus der tatsächlichen beschäftigungszeit.
also die 15 Monate. sprich 6 Wochen.
ich würde versuchen im beidseitigem Einverständnis den Vertrag zu kündigen.
was aber einer Kündigung deinerseits gleich kommt und du somit den Anspruch auf alg1
oder 2 verlieren wirst für 3 Monate.
also kündigen lassen. oder wie schon gesagt, solange mit Abwesenheit glänzen, bis er
dich kündigt.
zur Ausstellung eines nicht Zukunftschädigenden Zeugnisses sind die verpflichtet.
sollten die es nicht tun, kannst du am arbeitsGericht klagen.
Zitat:
was aber einer Kündigung deinerseits gleich kommt und du somit den Anspruch auf alg1
oder 2 verlieren wirst für 3 Monate.
Zitat:
ich würde versuchen im beidseitigem Einverständnis den Vertrag zu kündigen.
was aber einer Kündigung deinerseits gleich kommt und du somit den Anspruch auf alg1
oder 2 verlieren wirst für 3 Monate.
zur Ausstellung eines nicht Zukunftschädigenden Zeugnisses sind die verpflichtet.
sollten die es nicht tun, kannst du am arbeitsGericht klagen.
ach das is doch alles mist. wie man es nimmt. du machst es doch so oder so falsch.
ich würde mir den weg raussuchen, der für mich am besten is. was mit deinem Chef is,
is doch egal. der arbeitet doch auch nur auf seinen Vorteil heraus. warum sollst du das
net auch tun.
habe heute Abend auch nen Problem mit meinem Chef.
mein Kind wird operiert und da habe ich höflich nach Urlaub gefragt. die Antwort
war, keine Leute, sieht schlecht aus und was denn meine Freundin machen würde.
ja hallo gehts noch? ich bin bei der OP dabei, so oder so. entweder ich kriege den
Urlaub oder wir sind geschiedene Leute. das is mir egal. lasse meinen Sohn nicht alleine,
nur das die ihre Aufträge erfüllen können.
aber gut zu wissen, das man dann mit dem Amt reden kann, den ich sehe auch nicht
ein, mein Anspruch zu verlieren.
aber wenn dein neuer Vertrag wasserdicht is, Chef zum Gespräch bitten und um Aufhebung.
so würde ich handeln
Zitat:
mein Kind wird operiert und da habe ich höflich nach Urlaub gefragt. die Antwort
war, keine Leute, sieht schlecht aus und was denn meine Freundin machen würde.
Zitat:
:(
Rede mit deinem Chef und versuche eine einvernehmliche fristlose Kündigung rauszuhandeln. Bei dieser Kündigung stimmen beide Parteien der fristlosen Kündigung zu und du bist somit schnell aus dem Vertrag draußen.
Du könntest Glück haben das er sich darauf einlässt, wenn du ihm zum Beispiel Angst machst, dass du Krank werden könntest Somit stimmt er lieber der einvernehmlichen Kündigung zu anstatt deine Krankdauer vor der Kündigung zu bezhalen
Prinzipiell hast du die 6 Wochen, da im Tarifvertrag geregelt.
Das beste für dich wäre ein Aufhebungsvertrag.
Fristlose Kündigung wird nicht funktionieren, da hier laut BGB ein wichtiger Grund vorliegen muss, damit die Kündigung wirksam wird.
Zitat:
da hier laut BGB ein wichtiger Grund vorliegen muss, damit die Kündigung wirksam wird.