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händlergewährleistungsfrage

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

es geht hier nicht um einen polo sondern meinen corolla. aber das ist ja grundsätzlich wurscht.

ich habe ihn ja vor knapp einen jahr gekauft und es viel ein ruckeln bei gleichbleibender geschwindigkeit auf ,bei ca 1800-2000u/min.

1.besuch: Zündkerzen wurden gewechselt und was anderes .

nach einiger zeit fahren was es noch immer da.

2.besuch: Alle Motoranbauteile wurden mit baugleichen fahrzeug getauscht. Fehlerspeicher ausgelesen.

auch hier war es eigentlich nicht weg.

bisher außer spritkosten und leihwagen kostenlos

nun aktuell der 3. besuch dort.: Sie sagen die steuerkette ist überlängt und haben schonmal alles zerlegt. in dem drehzahlband sollen sich irgendwie die steuerzeiten verändern bla bla.

sie haben mit der cargarantie gesprochen. diese übernimmt 100% lohnkosten und 60%materialkosten. ich soll die restlichen 40% von 270euro zahlen.

kann mir einer erklären was hier los ist?

was hat meine cargarantie damit zu tun wenn ich noch im ersten gewährleistungsjahr bin und ich muss es nicht mal beweisen das der mangel da war weil ich ja nun schon das dritte mal wegen diesem ruckeln dort bin.

ich verstehe es nicht. :(

vielen dank



was steht denn schönes im vertrag


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

was soll da stehen?

1jahr gewährleistung und ein jahr danach garantie.

für mich ist die sache klar.



Zitat:

1jahr gewährleistung und ein jahr danach garantie.


Das war glaub ich nicht gemeint. Sondern.......

Mechanische (Defekte) bla bla,
elektr. (defekte) Bla bla...
bzw. Ersatzleistung usw.

Man sollte einen Vertrag deswegen immer komplett lesen und nicht nur das, was einem gefällt. Damit ist es nicht getan.


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

das was genau abgedeckt ist, ist aber eigentlich nicht thema.

im ersten halben jahr ist der verkäufer in der beweispflicht und muss eigentlich so ziemlich alles beheben was auftritt.

kurz nach dem kauf war ich schon da wegen dem ruckeln.

das ruckeln bestand also schon von anfang an. also kann ich auch beweisen das der mangel (steuerkette) ja von anfang an bestand. also muss er sich kümmern.

bisher war auch alles umsonst für mich aber gebracht hat es nix. war bisher ja auch immer nur kleiner aufwand betrieben worden.

nun habe ich gesehen heute morgen das meine gewährleistung seit einer woche um ist. dann hab ich auch das mit der garantie die jetzt in kraft tritt verstanden. auch die zuzahlung usw passt nun .

also vom grundsätzlichen her.

nun werde ich aber langsam richtig sauer. wo ich ein wenig drüber nach denke.

erst ist das ruckeln wenn die fahren eigentlich nie da, angeblich und wenn nur minimal. und es wird kaum materialaufwand betrieben es zu beheben.

jetzt wo die gewährleistung weg fällt und alles von der garantie und mir getragen wird, merken sie das ruckeln eindeutig und stellen sofort die steuerkette als ursache fest.

da is doch was im busch. ich habe leider nicht auf das datum geachtet, sonst wäre ich vorher hin . aber was denkt ihr wie hoch die chance gewesen wäre das sie die steuerkette überprüfen

da wäre wieder nur was kleines gemacht worden und abgewartet wann ich wieder da bin ,in der hoffnung das gewährleistung weg fällt.

ich bin der meinung das, wenn der mangel vorher bekannt ist "das ruckeln" die gewährleistungsansprüche deswegen nicht am datum nach einen jahr entfallen. sonst kann das ja nun wirklich jeder händler machen und ist dann fein raus

ich finde nur leider nichts zu dem thema im netz


Zitat:

das was genau abgedeckt ist, ist aber eigentlich nicht thema.


ja sicher doch wenn hilfe wirst .. aber das wird hier nichts bringen geh zum kostenpflichtigen anwalt


Also

1. Würd ich mal bei ner anderen Werkstatt prüfen lassen, was vorliegt.
2. Solltest du ja für die bisherigen Prüfungen auch Belege vorliegen haben, auch wenn das als Garantiefall erledigt wurde. Denn somit ist für dich nachweisbar, dass der Defekt schon während der Gewährleistungszeit vorhanden war und nicht erst nach Ablaufdes ersten Jahres.

Und doch genau das, was in den Verträgen steht, ist hier eventuell das Thema. Denn Mobilitätsgarantien, Gebrauchtwagengarantien und dergleichen greifen normal nicht bei Verschleißteilen.

Und Längung einer Steuerkette ist in gewissem Maße eben auch Verschleiß. Sollte nur nicht in der Häufigkeit auftreten wie Bremsbelagwechsel oder Bremsscheiben usw.


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

in dem fall ist es halt keine garantiefrage sondern gewährleistung des händlers.

das ruckeln war schon mit 70t km da und ich würde sagen das ist kein verschleiß im normalen sinne.

das die garantie das ohne murren übernimmt zeigt ja auch das sie mit abgesichert ist .

mich ärgert eigentlich nur das das schon hätte früher auffallen sollen und nicht erst wenn die gewährleistung rum ist. ich denke das warten bis garantie in kraft tritt war bewusst um geld zu sparen. denn nun bekommen die alles bezahlt von denen. nur ich muss halt anteilig zuzahlen.

gewährleistung bei gebrauchten ist gesetzlich ganz klar geregelt.


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

so ,der leihwagen ist schonmal umsonst und als ich darauf hingewiesen habe das ich rechtlichen beistand anfordern werde da ja der mangel in der gewährleistungszeit schon bestand und ich denke das sie ihn jetzt erst reparieren weil sie die kosten ersetzt bekommen, hat der am telefon wieder gesagt, er wird das mit der geschäftsleitung klären, das sie diesen fall noch mal überdenken sollen.

also nach dem letzten gespräch kam der kostenlose leihwagen raus. bisher 50 euro und noch ist das letzte ersatzteil noch nicht da



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

So nur zur Info wie es ausgegangen ist.

ich habe keinen cent dazu bezahlt.

die werkstatt hat alle weiteren kosten ausnahmslos übernommen.


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