Hab noch ne Frage mein Anwalt hat mir jetzt eine Kopie des Schreibens geschickt die er der Versicherung geschrieben hat.
Und zwar sind da:
Wiederbeschaffungswert
abzgl. Restwert
Auslagenpauschale
Gutachterkosten
aufgelistet. Aber mir fehlt da der Nutzungsausfall kann es sein, dass er diesen zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit dem Schmerzensgeld anfordert weil ja die Dauer die ich für die wiederbeschaffung/reperatur brauche noch unbekannt ist? Können mehre Zahlungen eingefordert werden? Der muss ja nicht den gesamten Schaden in einer Forderung beziffern oder?
Mal wieder Frage ich nach euren Erfahrungen ![]()
Hab keine Ahnung und will nicht unbedingt meinen Anwalt mit blöden Fragen nerven ![]()
Die Dauer stand bei mir im gutachten
waren 10 Tage die ich dann auch nach dem einfordern so bezahlt bekommen hab
Ja die dauer steht auch bei mir im Gutachten 12-14 Tage aber halt nicht im Schreiben vom Anwalt mach ich mir jetzt umsonst nen Kopf oder kann es sein das der gebildete, mit dem abgeschlossenen Jura studium und den vielen Jahren Erfahrung das einfach nur vergessen hat? ![]()
Oder kann es sein, dass die Versicherung das dann von sich auszahlt weil es ja im Gutachten so steht?
12-14 tage ist der Nutzungsausfall für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges...