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Gewindefahrwerk nur mit Serienreifen

gelöschtes Mitglied

    6x15 et45 ist serie

    wenn serie 7x15 et35 gewesen wäre, frage ich mich wieso dann nicht alle felgen in dieser größe eine abe haben, damit man sie nicht eintragen lassen muss.?



    Zitat:

    wenn serie 7x15 et35 gewesen wäre, frage ich mich wieso dann nicht alle felgen in dieser größe eine abe haben, damit man sie nicht eintragen lassen muss.?

    Mein Fehler, Tippfehler.

    Meine damaligen Felgen haben ja auch ein Gutachten/ABE für den Polo 6N.
    Borbet X8 7x15 ET 35. (Habe nie behauptet dass ET 35 Serie ist)
    Deshalb müssen die ja auch eigentlich nicht eingetragen werden mit Serienfahrwerk. Sondern nur weil ich sie in Verbindung mit einem Tieferlegungsfahrwerk gefahren bin.
    Fährt man Felgen, selbst wenn sie eine ABE haben, in Kombination mit Tiefrlegung müssen auch die Felgen eingetragen werden, da die ABE nur für Serienfahrwerke gilt und somit durch Tieferlegung erlischt.
    Deshalb die Eintragung.

    Verstehs doch bitte endlich

    Und nochmals:
    Es ging dem TE auch garnicht darum.
    Ich habe ihn doch nur darauf hingewiesen dass er darauf achten soll welcher Satz auf seinem Bericht steht.
    Und dass es nun eventuell entwerder der Eine oder der Andere sein kann sollte mittlerweile unbestritten und bei jedem angekommen sein.


    gelöschtes Mitglied

      ha genau das habe ich dir geschrieben

      serienmäßig ist serie und nichts anderes. und serienmäßig hat der polo die größe nicht.

      ich habe geschrieben ,wenn die räder ne abe haben, also mit serienfahrzeug ohne eintragung fahrbar sind kann man ne 19.3 machen mit tieferlegung.

      die ganze diskussion hätte man sich sparen können wenn du alle informationen mit gegeben hättest.

      es geht die ganze zeit um fahrwerke und zubehörfelgen mit teilegutachten und nichts anderes.

      sorry aber da hast du dir selber ein ei gelegt mit.

      auch von golden elite wurde nichts anderes geschrieben, als ich selber von mir gegeben habe.

      wenn beides ein teilegutachten hat steht definitiv "unverzüglich" nach 19.2

      ich habe meine meinung jetzt nicht einmal geändert und noch immer ist sie richtig, mit dem einzigen unterschied das du immer mehr in meine richtung ruderst



      Es ist wohl unnötig auf die eben genannten Anfeindungen einzugehen, da dies nicht so ist bzw. von mir nicht so gesagt wurde und auch nichts zum Thema beiträgt.

      Auch wenn du es nicht verstehen willst: Es ist Möglich, dass der TE die Felgen genauso wie ich eingetragen bekommt.
      Das kann man aber jetzt noch nicht sagen.


      Es ging doch einfach darum dass du ganz zu Anfang gesagt hast dass Fahrwerk und Felgen Eintragungen immer unverzüglich in den Schein müssen.
      Dazu die Zitate von dir:
      Zitat:

      fahrwerk und felgen ist unverzüglich da die BE des Autos erloschen bis die zulassungstelle eingetragen hat.

      Zitat:
      fahrwerk und felgen in verbindung ist ne 21er

      Zitat:
      felgen und tieferlegung können keine 19.3 sein

      Zitat:
      ich bin auf jedenfall weiter der meinung das einzelabnahme immer unverzüglich ist da be erloschen.


      Dass dies nun oft so ist, jedoch nicht in Allen Fällen so sein muss, sollte dir nun mittlerweile auch klar sein.
      Nur das (nicht mehr und nicht weniger) wollte ich dir von Anfang an, z.B. auch durch das Beispiel meiner Eintragung, klar machen.


      gelöschtes Mitglied

        aussage von dir:

        ("unverzüglich" habe ich noch nie bekommen.
        Somit wenn du es eingetragen bekommen hast nachschauen was auf dem Bericht steht.

        Anscheinend tippen manche da auch unverzüglich drauf.)

        ich habe immer nur mit teilegutachten zu tun gehabt. deswegen immer 19,2 und "unverzüglich"

        und nein das tippen nicht "manche" leute da drauf. wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das das rad ne abe hat. in 90% der fälle wird es eine 19,2 sein und unverzüglich drauf stehen.

        laut deiner aussage stand da immer "bei nächster gelegenheit"

        Also habe ich nur meine Erfahrungen weiter gegeben, genau wie du.

        golden elite hat es genau beschrieben.

        einzig die ausnahmen hätte er noch aufführen sollen.

        dann gibt er das weiter wovon ich die ganze zeit rede und diese sinnlose diskutiererei hat ein ende.

        ich werde nicht weiter darauf eingehen.


        Zitat:

        wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das das rad ne abe hat. in 90% der fälle wird es eine 19,2 sein und unverzüglich drauf stehen.

        Beim TE sehr wahrscheinlich, dass seine Felgen eine ABE haben, da es die OZ Felge von ihm in 6,5x15 et 45 gibt und er die 195/45 15 montiert.
        Was somit nahe an der Originalbereifung liegt.

        Zitat:
        aut deiner aussage stand da immer "bei nächster gelegenheit"

        Ja, war bei allen Felgen welche eine "normale" Polo-Größe hatten.
        Das es bei meinen Porsche-Felgen z.B. nicht so war und deshalb die Eintragung auch eine 19.2 war habe ich ebenfalls erwähnt.

        Somit habe ich lediglich für beide mögliche Varianten ein Beispiel gegeben.


        gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter

        Also ich habe für die Felgen folgende Größe:

        KBA Nr. 45647

        Größe 6,5J x 15 ET 37 Lochkreis 4x100


        und habe dafür nur ein

        GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO

        damit ihr alle mal beruhigt seit


        wie schon gesagt:
        auflagen A02: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
        oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
        entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

        und auflagen A05:
        Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
        Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
        Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

        besagen, dass es eine abnahme nach §19(2) StVZO is, also eine einzelabnahme, da ja die auflage A05 nich eingehalten is.

        tim ich hatte dir ja geschrieben das des bei dir anders war


        Zitat:

        tim ich hatte dir ja geschrieben das des bei dir anders war

        Jupp, habe ich auch verstanden. Dennoch ist es Fakt, dass es durch ne 19.3 eingetragen wurde.

        Und trotzdem ist ne 19.3 auch ne Einzelabnahme und somit müssen nicht alle Einzelabnahmen unverzüglich in den Schein (wie von ichbins behauptet), sondern nur die 19.2

        Die theoretische Möglichkeit, dass es bei dem TE ähnlich wie bei mir abläuft besteht.

        Deshalb finde ich immernoch meine ursprügliche Aussage, an welcher sich ichbins gestört hat, darüber, dass der TE danach schauen soll welcher Satz auf seinem Gutachten steht nicht unbegründet.

        Bei der Aussage bleibe ich
        Das kann man nicht abstreiten.....



        gelöschtes Mitglied

          siehe golden elite:

          §19(3) StVZO: - anbauabnahme: nur fahrwerk mit teilegutachen und serienbereifung
          - Teile mit teilegutachten die nix anderes beeinflussen

          §19(2) StVZO: - Einzelabnahme: fahrwerk und andere Räder/reifen-kombi.
          - immer wenn sich mehrere sachen gegenseitig beeinflussen (z.b. Fahrwerk
          und andere räder), auch wenn beide ein gutachten haben
          - alles ohne gutachten, wo der prüfer selbst mal nachgrübeln und
          entscheinden muss, ob es passt (z.b. eigenbaumotorhaubenverlängerung)
          - Spurplatten und andere Felgen auch immer einzelabnahme, außer wenns im
          gutachten der felge ausdrücklich verlangt is, das die spurplatten drauf
          müssen





          19,3 ist keine einzelabnahme und muss nicht zwingend unverzüglich in die papiere übernommen werden.

          dazu kommt noch das so eigentlich jedes zugelassene rad eine abe hat. diese wird nur,in den meisten fällen,um das teilegutachten erweitert. die abe muss also abschließend sein um das rad ohne eintragung zu fahren bzw eine 19.3 in verbindung mit einer tieferlegung zu bekommen.


          Zitat:

          wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das das rad ne abe hat. in 90% der fälle wird es eine 19,2 sein und unverzüglich drauf stehen.

          Zitat:
          dazu kommt noch das so eigentlich jedes zugelassene rad eine abe hat.

          Du wiedersprichst dich

          Zitat:
          19,3 ist keine einzelabnahme

          Den Begriff "Einzelabnahme" gibt es laut Gesetz nicht, sondern ist ein Umgangssprachlicher Begriff.
          Somit ist es unsinnig über die Auslegung dieses Begriffs zu diskutieren.

          Zitat:
          die abe muss also abschließend sein um das rad ohne eintragung zu fahren bzw eine 19.3 in verbindung mit einer tieferlegung zu bekommen

          Für die Felgen des TE gibts doch nach Aussage eine ABE.
          Jedoch kann es trotzdem ne 19.2 werden, obwohl er diese haben könnte.


          Kannst du denn nicht einfach mal akzeptieren, dass es je nach den Umständen eine 19.2 oder eventuell sogar 19.3 (wenn auch selten) werden kann Nicht mehr oder weiniger habe ich anfangs gesagt.....
          Das Ganze ist doch bereits belegt.


          gelöschtes Mitglied

            jetzt ist also die 19,3 nur noch selten.?

            deine aussage war doch das eigentlich bei nächster gelegenheit standart wäre

            Zitat:

            wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das das rad ne abe hat. in 90% der fälle wird es eine 19,2 sein und unverzüglich drauf stehen.

            da hat mich ein kleiner zusatz blöd aussehen lassen oder wie. wie kann man sich nur immer an diesen kleinscheißß hoch ziehen?

            hätte stehen sollen eine "abschließende" ABE . und nun

            und klar gibt es eine ABE für die räder nur steht das nicht ob diese abschließend ist oder ein teilegutachten dran hängt.

            das entscheidet dann ob 19,2 oder 19,3

            nun habe ich auch kein bock mehr über diesen kleinscheiß zu diskutieren.
            grundsätzlich ist meine meinung richtig . für falsche interpretationen kann ich nichts. bin hier nicht der Koran.


            Zitat:

            jetzt ist also die 19,3 nur noch selten.

            Ich habe nie behauptet, dass generell gesehen eine 19.2 in dem Bereich Fahrwerk/Felgen häufiger als ne 19.2 vorkommt, sondern nur dass ich persönlich schon öfter in dem Bereich ne 19.3 als ne 19.2 hatte. Jedoch beide auch bei mir schon vorgekommen sind.

            Zitat:
            das entscheidet dann ob 19,2 oder 19,3

            Also einigen wir uns einfach darauf, dass je nach Umständen beide theoretisch möglich wären?!

            Damit wäre das Thema dann nun auch erledigt....



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