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Online-Shop eröffnen --> Wer hat Erfahrungen?

Bo.:Ra
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Bo.:Ra's Polo 2F

Tachsen zusammen!

Ich habe vorhin mit einem Kumpel über diverse Sachen geredet, unter anderem auch dass wir beide auf dem Trip sind, defekte Handys, Tablets und so nen Schnickschnack instandzusetzen.
Da ich mich bisher viel mit Samsung auseinandergesetzt habe und er mit Apple und HTC, würde sich das ja gut ergänzen und da kam uns die Idee, dass man einen kleinen Online-Shop bauen könnte, wo man sein Handy, Tablet oder was auch immer zur Reparatur abgeben kann oder auch aufgearbeitete Geräte erwerben kann.

Nun habe ich mich schon mal ein wenig informiert, nur ich denke mal es ist einfacher zu verstehen von Leuten die vielleicht schon mal sowas hinter sich haben oder noch dabei sind. Ich habe viel gelesen von wegen Gewerbeschein, evtl Gewerbegenehmigung, und so weiter und sofort.

Das soll keine schnelle Aktion werden, das muss nicht in 3 Monaten auf den Beinen stehen (wenns klappt wäre es natürlich schön). Es soll für uns beide ein kleiner Nebenverdienst sein und wir werden da keine aberhunderte oder tausende €uros monatlich mit machen, gehe ich zumindest mal nicht von aus.

Nun könnte sich ja mal die Leute hier dazu äußern, die schon mal Erfahrungen mit der Eröffnung einens solchen Shops gemacht haben, auch die, die eventuell einen betreiben oder was auch immer

Kommentare wie "habt ihr euch das auch genau überlegt" sind sinnlos, da wir grade noch dabei sind Infos zu sammeln und alles was dann folgt.
Ich würde mich sehr sehr freuen wenn hier verwertbare Beiträge erscheinen die uns weiterhelfen bei unserem "Plan"

Greetz



Abgesehen von Gewerbeanmeldung etc. würde ich mir auch Gedanken darüber machen, wie ich überhaupt Leute erreiche.

Ich würde an eurer Stelle mit einem ebay-Shop anfangen. So erreicht man die meisten Menschen, der Aufwand und die Kosten sind überschaubar und man kann so erstmal einschätzen ob überhaupt Interesse an euerem Angebot besteht.
Das ist für den Einstieg einfacher, als eine eigene Internetseite mit Shop zu erstellen, was auch mit Kosten verbunden ist.

Dann habt ihr bei gebrauchten, überarbeiteten Geräten natürlich die Sache mit Garantie/Gewährleistung an der Backe, wenn ihr das Ganze gewerbemäßig betreiben wollt.

Gedanken solltet ihr euch auch darüber machen, was das Finanzamt von euch verlangt.

Dazu gehört natürlich auch die Rechtsform des Gewerbes, welche gewählt werden muss.

Ich würde mich dazu mal fachkundig beraten lassen. Das geht zum Beispiel bei der IHK


Bo.:Ra
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Bo.:Ra's Polo 2F

Die Leute zu erreichen sollte nicht das Problem sein. eBay bietet da natürlich schon mal eine große Plattform mit vielen Usern und hohem Bekanntheitsgrad. Würde sich sehr gut anbieten.

Alternativ dazu gibt es diverse Internetadressen die auch Online-Shops für Einsteiger anbieten z.B. 1&1. Da kann man sich sicherlich auch schon mal ein wenig Kunden anlachen mit dem entsprechenden Werbeauftritt.

Und ich denke mal es ist heute dank des Internets leichter als je zuvor für das eigene Vorhaben zu werben, hat allerdings ebenso den Nachteil dass sich bei unzureichender Arbeitsqualität der ungute Ruf schnell verbreitet.

Der Punkt mit der Garantie/Gewährleistung ist gut, darüber werde ich mich noch mal genauere Informationen einholen. Das hatte ich ehrlich gesagt noch gar nicht in Betracht gezogen.



Zitat:

Alternativ dazu gibt es diverse Internetadressen die auch Online-Shops für Einsteiger anbieten z.B. 1&1

Klar, gibt es auch Anbieter bei denen du günstig eine Internetseite erstellen kannst, dennoch musst du dazu erstmal Leute auf dich aufmerksam machen.
Das heißt du solltest in Firmenverzeichnissen auftauchen und in Suchmaschienen und Shoppingseiten (Google Shopping, Idealo, Preissuchmaschine, Amazon usw.) eingebunden sein.


Ich sag nur Facebook, paar mal Seite teilen lassen und jeder bekommt das mit.

Aber mittlerweile gibt es zuviele private Leute die das machen d.h eure konkurrenz ist groß.


Ich glaube am wichtigsten ist in dieser Angelegenheit die Rechtslage.
Zum einen geht es hier um die Geschichte mit der Garantie/Gewährleistung, welche ihr als Gewerbetreibende (die ihr dann Zwangsläufig seid) nicht ausschließen könnt.

Auf der anderen Seite müsst ihr euch über die Reparaturverträge im klaren sein. Entweder ihr gestaltet diese als Dienstvertrag nach §611 BGB, dann schuldet ihr einen Dienst aber keinen Erfolg oder aber eben nach §631 BGB als Werkvertrag, dann schuldet ihr einen Erfolg, d. h. eine erfolgreiche Reparatur.

Des weiteren muss der Stsueraspekt betrachtet werden. Da ihr wie du selbst schreibst keine tausende EUR machen werdet, seid ihr nach §19 UStG Kleinunternehmer und somit von der Umsatzsteuer befreit. Das könnte im Vergleich zu großen Konkurrenten ein Wettbewerbsvorteil sein. Der Hinweis auf den Kleinunternehmer muss dann auf allen Rechnungen vermerkt werden.

Das bezieht sich allerdings nur auf die Umsatzsteuer. Die Gewerbesteuer ist getrennt zu betrachten.

Zur Rechtsformwahl steht eigentlich nur 1 einzige zur Wahl. Da ich davon ausgehe, dass keiner von euch beiden mit seinem Privaten Vermögen (Geld, Auto, usw.) haften will, kommt eine KG nicht in betracht. Eine AG ist für diesen Zweck nicht sinnvoll und wäre viel zu umständlich.
Im Bereich der Kapitalgesellschaften fällt die GmbH weg, da ihr hierfür ein Stammkapital von 25.000 EUR benötigt.
Bleibt als nur die UG, zu deutsch Unternehmergesellschaft Haftungsbeschränkt. Hier ist ein Stammkapital von 1 EUR erforderlich und es gelten die selben Regelungen wie bei der GmbH. Allerdings muss jährlich ein Teil des Gewinns in das Stammkapital entfallen, bis das Stammkapital von 25.000 EUR erreicht ist. Dann besteht die Möglichkeit gegeben, zur GmbH Umzufirmieren. Aber das ist dann Zukunftsmusik.


Bo.:Ra
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Bo.:Ra's Polo 2F

Ich denke mal da ist das Finanzamt ne gute Anlaufstelle, welche Rechtsform gewählt werden kann und welche die für uns beste ist. Da werden wir uns auch Anfang nächsten Jahres bestimmt mal hinbegeben.

Zitat:

Auf der anderen Seite müsst ihr euch über die Reparaturverträge im klaren sein. Entweder ihr gestaltet diese als Dienstvertrag nach §611 BGB, dann schuldet ihr einen Dienst aber keinen Erfolg oder aber eben nach §631 BGB als Werkvertrag, dann schuldet ihr einen Erfolg, d. h. eine erfolgreiche Reparatur.


Exakt sowas wollte ich hier sehen, damit kann man doch mal sehr gut was anfangen
Nur das mit den ganzen verschlungenen Paragraphen, das ist alles nicht meine Welt.

Zitat:
Allerdings muss jährlich ein Teil des Gewinns in das Stammkapital entfallen...


Kannst du da ne ungefähre Angabe machen wie hoch dieser Teil sein müsste?


Zitat:

Allerdings muss jährlich ein Teil des Gewinns in das Stammkapital entfallen...

25%

Zitat:
Hier ist ein Stammkapital von 1 EUR erforderlich

1 Euro pro Person..... 2 Gesellschafter = 2 Euro

Um das Ganze anzumelden musst du dann nochmal mit knapp 200 Euro rechnen.


Ja genau, 25 % jährlich.
Allerdings muss ich der andere Aussage widersprechen. Es muss nicht jeder Gesellschafter 1 EUR zahlen. 1 EUR reicht bereits aus. Regelung ist aber, dass jeder Gesellschafteranteil eine ganze Zahl sein muss und deswegen wären es bei 2 Gesellschaftern 2 EUR.

@Polo4life!: FA ist im Bezug auf die Rechtswahl eine schlechte Anlaufstelle, da die euch nicht in Sachen Haftung etc. beraten. Dafür gibt es Rechtsanwälte für Existenzgründungen.
Im bezug auf die Paragraphen sind viele nicht so ganz fit. Ist ja auch kein Problem. Dafür hilft man gern. Wenn du dazu noch fragen hast immer raus damit



Zitat:

Allerdings muss ich der andere Aussage widersprechen. Es muss nicht jeder Gesellschafter 1 EUR zahlen. Regelung ist aber, dass jeder Gesellschafteranteil eine ganze Zahl sein muss und deswegen wären es bei 2 Gesellschaftern 2 EUR.

Das steht jetzt aber nicht im Gegensatz zu meiner Aussage, sondern beinhaltet nichts anderes als das von mir erwähnte.
Im Falle des TE wollen ja 2 Leute gemeinsam das Unternehmen gründen, also wären 2 Euro nötig.
Naja gut es muss nicht jeder 1 Euro zahlen, sondern es kann auch einer 2 Euro zahlen
Also reicht in dem Fall um den es hier geht 1 Euro nicht aus....

Wie auch immer.
Zurück zum Thema.....


War auch eher ne generelle Regelung dazu. Also nichts prinzipiell falsches von dir disasterT


Ich würde an eurer Stelle wie schon am Anfang gesagt wurde, einen Termin bei der IHK ausmachen -> kostenfrei

Mit denen kann man Reden und seine Gedanken und Bedenken schildern...bei uns hier ist es zumindest so...

Oder ein Existenzgründer-Coaching bei der IHK...

Ich würde an eurer Stelle auch ertmal bei ebay anfangen...


Ruf einfach hier mal an und mach nen Termin aus:
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Bei Herrn Schiel oder Herrn Kohlberg, ich deneke danch wisst Ihr mehr...


  • Bo.:Ra
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    Bo.:Ra's Polo 2F

    Okay, IHK hab ich auch schon ma gelesen dass die sowas machen, sieht natürlich sehr gut aus was die so anbieten. Muss ich mal gucken ob es hier in der Nähe noch was gibt oder ob Hannover die nächste Stelle ist wo auch wer sitzt der Ahnung davon hat.

    Wir treffen uns heute ma und dann können wir uns schon mal Gedanken darum machen, was wir anbieten, wo wir es tun (denke mal wird auf eBay hinauslaufen), und solche Sachen die man im Vorfeld klären kann bevor man bei der IHK aufschlägt und dann nicht weiß was man dem guten Mann erzählen soll

    Ich bedanke mich auf jeden Fall schon mal für eure Hilfe, hat mich schon mal ein großes Stück weitergebracht!


    Die Telefonnummern waren von Außenstelle in Göttingen, ich dachte das es nicht ganz so weit weg von Uslar ist...

    Das macht ihr richtig, vorherige Planung ist die halbe Miete...


    grashalm
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    grashalm's Polo 6N

    ich möchte noch kurz etwas zur Rechtsform einschmeißen:

    Eine UG oder GmbH ist meiner Ansicht für den Anfang völlig übertrieben. Richtig, Haftung ist begrenzt, aber um welche Summen geht es hier? Ein (defektes) Gerät, welches repariert werden soll. Um mehr als 500 Euro Einzelwert geht es also nicht. Da ist eine Kapitalgesellschaft überflüssig. Mehr noch: Bilanzierung und doppelte Buchführung nur als Stichwort. Bei der UG noch zursätzlich Eigenkapitalsparen. Ohne Steuerberater kommt man da nicht weit. Der will auch regelmäßig Geld.

    Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR) ist hier wohl das Richtige. Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG und einfache Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) machen das Leben um einiges Einfacher und vor allem günstiger. Da bleibt dann mehr Zeit und Nerven für das Geldverdienen



    gelöschtes Mitglied

      Also mal ganz davon ab welches Gewerbe usw....

      Habt ihr euch mal umgeschaut wieviele es schon gibt ?

      Der Markt dafür ist sowas von vooooll und überlaufen.... da muss schon was kommen das einschlägt.




      Sofern die beide keine Kaufleute i.S.d. §§ 1-7 HGB sind und das Unternehmen nach Art und Umfang eine in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert betrifft die beide garkeine Pflicht der Bilanzierung und der Doppik.


      Bo.:Ra
      • Themenstarter
      Bo.:Ra's Polo 2F

      Zitat:

      Die Telefonnummern waren von Außenstelle in Göttingen, ich dachte das es nicht ganz so weit weg von Uslar ist...


      Das ist richtig dass es nicht weit weg ist, aber die Telefonnummern sind mit 0511 eindeutig Hannover
      Göttingen hat 0551

      Zitat:
      Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR) ist hier wohl das Richtige.

      Daran hab ich ganz am Anfang gedacht. Nur, wenn ich mich als gewerblicher Verkäufer bei eBay anmelde (man kann ja sein bestehendes Konto ummelden), brauche ich dann auch einen Gewerbeschein? Ich habe davon noch nichts gelesen, aber, wie der Name schon sagt, gewerbliches Verkaufen erfordert auch einen Gewerbeschein, nehm ich mal an.


      Ich merk schon, das ist alles gar nicht so leicht mit der sch**ß Bürokratie.

      Erst Unternehmensform wählen, dann Unternehmen gründen, Gewerbe bei der Stadt anmelden, ... meine Fresse, ich steig da jetzt schon nicht mehr durch

      Ich glaube bei solchen Sachen ist es echt von Nöten, sich mal bei der IHK beraten zu lassen. Da wird man ja irre...


      Zitat:

      Nur, wenn ich mich als gewerblicher Verkäufer bei eBay anmelde (man kann ja sein bestehendes Konto ummelden), brauche ich dann auch einen Gewerbeschein? Ich habe davon noch nichts gelesen, aber, wie der Name schon sagt, gewerbliches Verkaufen erfordert auch einen Gewerbeschein, nehm ich mal an.


      Aus ebay. Quelle:
      http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_2.html
      Zitat:
      Gewerbeanmeldung

      Als gewerblicher Verkäufer sind Sie gesetzlich verpflichtet, bei der zuständigen Behörde ein Gewerbe anzumelden.


      Die Grundfrage die ich persönlich als erstes stellen würde ist:

      Wer ist der Chef?

      Es kann klappen, dass Ihr beiden euch gut versteht und da was nettes kleines aufbaut.

      Es kann aber auch sein, dass Ihr garnicht so harmoniert wie Ihr zuerst gedacht habt und das Ding ist dann futsch - nur wer ist jetzt für was zuständig? Und wem steht jetzt was zu?

      Freundschaft ist eine Sache, eine Bude zu führen eine andere.

      Es gibt viele Firmen die auf diese Art und Weise den Bach runter gingen - also klärt lieber erstmal das und geht dann die nächsten Schitte.


      Und wenn Du/Ihr dann bei der IHK warst und weißt was Du willst dann kannst Du weiterdenken.

      Denn auch als Kleinunternehmer hast Du ein paar "Pflichten - es fängt ja schon beim Rechnungen schreiben an.


      Gewerbe , schnickschnack ala finanzamt
      da ich denke das es nicht viel geld macht kleinunternehmer reglung , musst zwar keine mwst abdrücken bekommst aber auch nix vom amt.

      bei ebayshop immer an die gebühren denken

      immer schön buch über ein , ausgaben führen

      firmenname...

      text von 2f rm / grashalm


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